Abdeckung der Kosten bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit?
wer deckt die Kosten bei Unfällen ab, sollte man mit dem PKW zur Arbeit fahren und einen Unfall haben. Ich spreche von Fällen, die über eigene Kaskoversicherungen nicht abgedeckt sind wie z.B. die vielen Glatteisunfälle zur Zeit (und man hat keine Vollkasko)?
Greift hier sowas wie eine Berufsgenossenschaft?
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Hallo,
die Berufsgenossenschaft steht für Schäden an Deiner Person ein, die Dir auf dem direkten Arbeitsweg entstanden sind. Deine Frage klingt jedoch danach, als ob Du wissen möchtest, wer Fahrzeugschäden abdeckt. Hier muss ich Dich enttäuschen, dieses Risiko liegt allein bei Dir. Allenfalls hat jemand anders schuldhaft gehandelt (im Strassenverkehr aber fast nicht nachweisbar), deshalb verursachst Du einen Unfall. Dann kann Schadenersatz des Verursachers für Deine Schäden möglich sein.
Aber grundsätzlich - keine Kaskohaftung, auch nicht auf dem Weg zur Arbeit für Schäden an Fahrzeugen.
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es sei denn, das der AG dir eine weisung erteilt mit deinem privaten pkw zum kunden / baustelle zu fahren. dann hätte man einen anspruch.
hier das urteil dazu:
Dann müsse der Arbeitgeber den Schaden am Fahrzeug ersetzen weil dem Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 670 BGB immer dann ein Anspruch auf Ersatz des Schadens an seinem Privat-PKW gegen den Arbeitgeber zustünde, wenn ein mit dem Privat-PKW erlittener Unfall dem betrieblichen und nicht dem privaten Bereich zuzuordnen sei. (BAG vom 23.11.2006 8 AZR 701/05)
http://www.mosebach-partner.de/aktuelles/bag-ersatzanspruch-eines-arbeitnehmers-...
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Das ist ausschließlich dein Problem. Warum sollte die Kosten irgend jemand abdecken. Du als Person bist kostenlos über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Du könntest auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren dann hast du das Problem nicht. Wenn die Kosten deine zumutbare Belastung übersteigt, dann kannst du Unfallkosten bei den außergewöhnlichen Kosten in der Steuererklärung absetzen.
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Wegeunfälle sind eine Unterform der Arbeitsunfälle.Dabei muss ein Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall gegeben sein. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient . Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen . Das Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) normiert.
http://www.anwalt-im-sozialrecht.de/unfallversicherung/index.php
Gruß Z... .
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Nein, greift nicht. Nur , wenn Du im Auftrag Deines Chefs mit Deinem Fahrzeug unterwegs bist, und nicht grobfahrlässig handelst, bekommst Du den Schaden vom Arbeitgeber ersetzt. Du selber bist über die gesetzl. Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit geschützt, Dein Auto nicht. williamsson
so verstehe ich die frage auch! DH
seht gut. Dann ist mir alles klar, wie es gahandhabt wird. Wenn Personenschäden abgedeckt sind, dann ist das ok.
Das mit dem Auto ist nachvollziehbar. Steuerlich - denke ich - kann man die Kosten ansetzen.
Danke.