ab wann wieder wohngeldantrag?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Neuantrag hat nichts mit zu Unrecht bezogenem Wohngeld zu tun. Soll heißen : unabhängig davon, ob Du einen neuen Antrag stellst oder nicht, mußt Du mit Konsequenzen wegen zu Unrecht bezogenen Leistungen rechnen.

Also muss ich damit rechnen das ich doch nachzahlen muss die 4monate die ich erhalten habe =(aber kriege ich den erleichterungsmöglichkeiten?? Bzw. Auch wenn ich wohngeld kriege..... aber weißt du denn wie lange solche daten gespeichert werden? Oder wann die gelöscht werden??

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