Ab wann hat man Anspruch auf Frührente?

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Es gibt keine Frührente!!! Möglich ist. eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen:

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gewährt, wenn eine Person aus medizinischer Sicht nicht mehr erwerbsfähig ist. Bei der medizinischen Untersuchung wird festgestellt ob noch eine (Rest)-Erwerbsfähigkeit besteht, denn die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht gewährt, wenn die Möglichkeit besteht andere (auch nicht erlernte) Berufe ausgeübten zu können.

Eine Anerkennung als Schwerbehinderter zieht nicht automatisch eine Einleitung der Erwerbsunfähigkeitsrente nach sich.