Ab wann gilt 120er Regel bei Direktversicherung , wenn Rentner beruflich weiter tätig über der Beitragsbemessungsgrenze sind?
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Hallo, die Beitragspflicht und damit die 120er Regel gelten immer, auch wenn man weiter berufstätig ist. Wenn allerdings die beitragspflichtigen Gesamteinkünfte und damit die Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kann man nachträglich eine Erstattung der zuviel gezahlten eigenen Beiträge verlangen.
Viel Glück
Barmer
Vielen Dank liebe Barmer! Meine Frage bezog sich allerdings darauf , ob die 120erRegelung (10 Jahre) nach meiner Rentenzeit mit Beiträgen genau bis zur Bemessungsgrenze (zZ 3 Jahre) von den zehn Beitragsjahren abgezogen werden oder ob nach Beeidigung der aktiven Arbeitszeit die 10 Jahre von vorn beginnen?