7-jähriges Nachbarskind verursacht Schaden - wie ist das mit der Haftung?
Wie ist das mit der Haftung bei einem Siebenjährigen? In dem Fall kam das Kind zu meinen Freunden in den Garten gelaufen und ist zu einem anderen Kind ins Trampolin reingegangen. Dabei hat sich der Junge mehrfach gegen das Auffangnetz geworfen, bis es gerissen ist. Wer kommt für den schaden auf. Die Eltern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Zahlt in einem solchen Fall die Versicherung? Haftet in dem Fall meine Freundin, weil sie die Aufsicht in ihrem Garten hätte haben müssen? Sie hat davon gar nichts mitbekommen, da sie im Haus war.
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Ich würde das Netz mit einer lautstarken Beschwerde im Geschäft umtauschen!! ;-))
Rein rechtlich fehlt es am Verschulden, denn das Ding ist ja als Kinderspielzeug konstruiert. Offensichtlich für kleine vietnamesische...
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Ein Kind in diesem Alter ist deliktunfähig und braucht auch nicht zu haften.
Und ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern wirklich vorliegt, da habe ich doch Zweifel.
Die Besitzer des Trampolins haben wohl eher die Schuld - ein solches Gerät ist durchaus gefährlich, und gehört beaufsichtigt, besonders bei kleinen Kindern.
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