59,00 Euro für Behinderung mit dem Merkzeich G oder aG?

gefragt von Anitram am 05.09.2009 um 14:16 Uhr

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage.Habe letztens irgendwo (weiß leider net mehr wo) gelesen das Menschen mit einem Behinderten Ausweis mit den Merkzeiche G oder aG im Monat ein Betrag von 59,00Euro vom Staat zusteht. Ist das richtig?Steht das auch Kindern zu?Wo muß ich das denn beantragen? Ich meine ich fühl mich eigentlich blöd bei der Frage stellung,aber ich denke das ist Geld was ich für meine Tochter sparen kann........und wenn es ihr doch zusteht.

Lg Anitram

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Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 6. September 2009 02:23
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Es ist wie Alice sagt, wer Grundsicherung von der Kommune bezieht, erhält einen Mehrbedarf. Wenn jemand AlgII bezieht, gibts leider keinen automatischen Mehrbedarf, nun wenn man in einer Rehamaßnahme ist. Aber wenn Du Prozente hast, könntest Du - falls Du eine Arbeit hast - einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen.


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anonym
beantwortet von Alice1 am 5. September 2009 16:17
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Mir geht es genauso. Habe auch Merkzeichen "G". und erhalte ALG II . Den Mehrbedarf bekommst du nur, wenn du erwerbsunfähig bist und Grundsicherung bekommst. Oder aber erwerbsfähig bist und Teilhabe zum Arbeitsleben leistest. Das ist alles ein bißchen kompliziert und kannst es überall nachlesen. Ich werd mal schauen, wo ich das gefunden habe.

Kommentar von Anitram am 5. September 2009 21:52

Also heißt das wenn ich auf 400Euro arbeite steht mir bzw meinem Kind das Geld zu? Wäre super wenn du das findest wo man es nach lesen kann. Und dann muß ich das beim Rathaus beantragen!?Habe eher so an das Amt für Soziales gedacht!!?


Matrix
beantwortet von Matrix am 5. September 2009 14:23
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das geht über das versorgungsamt fürher mal in soest. seit einiger zeit geht das aber über den KREIS X da ich nicht weis wo du wohnst. ruf mal in deinem rathaus an und frag mal nach. mit dem buchstaben G wird eine person auch kostenlos mit den öffentlichen verkehrsmitteln befördert.



anonym
beantwortet von Fledermaus55 am 6. September 2009 09:41
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2 Dinge wurden durch meine vorherigen Ratgeber durcheinander gebracht: zu einem geht es um den evtl. Mehrbedarf im Rahmen des Sozialrechtes (Bsp.ALGII), zum anderen um den Nachteilsausgleich im Rahmen des Schwerbehindertenrechtes. Deiner Frage zu entnehmen, ist letzteres gemeint. In diesem Fall solltest du dich an dein für den Wohnort zuständiges Amt mit deiner Frage wenden (Bsp::Integrationsamt). Nicht alle Nachteilsausgleiche sind bundesweit geregelt. Es gibt Unterschieder zwischen den Bundesländern. Meine persönliche Anmerkung: wenn dieses Geld zum Sparen vorgesehen ist, erfüllt es nicht seinen eigentlichen Sinn: den Nachteil des Behinderten auszugleichen ;-).


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