450 Euro-Job + 603 Euro Trennungsunterhalt

1 Antwort

  1. Wenn Du den Trennungunterhalt, Stichwort Realsplitting, über die Anlage U in der Einkommensteuererklärung 2012 angibst, vermindert sich Deine Steuerlast.

  2. Deine ExFrau kann die Einkommensteuererklärung mit den 7.236 Euro Unterhaltseinnahmen bedenkenlos abgeben, wenn sie nur die 450,- Euro Minijob hatte, denn der Wird pauschal versteuer und gehört nicht in die Einkommensteuererklärung. Daher wird sie nicht zahlen müssen.