400 Euro Job Arbeitsunfall und Arbeitgeber will nicht zahlen
Ich habe einen 400 Euro Job als Aushilfe. Ich arbeitet an unterschiedlichen Tagen aber regelmäßig 17 Stunden in der Woche. Hatte im August einen Arbeitsunfall und die Verwaltung meint nur, wenn ich nicht da bin dann wird auch nicht gezahlt egal ob Krank oder keine Lust. Die Berufsgenossenschaft weis zwar über den Unfall bescheid aber ihre Frage auf dem Fragebogen ob das Entgeld weiter gezahlt wurde, kann ich nicht beantworten.
Jetzt sieht es tatsächlich so aus, als würde der Arbeitgeber nicht zahlen wollen. Weis einer was ich wirklich für Rechte hab und ob es lohnt einen Anwalt einzuschalten???
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Sicher weiß das einer... - JEDER weiß das sogar - nur deine Verwaltung nicht...:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/4__Entgeltfortz...
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Auch als Minijobber bist du Arbeitnehmer ! Du hast Anspruch auf Urlaub sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch deinen Arbeitgeber. Wenn er anderen Beschäftigten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahlt, hast auch du Anspruch darauf. Auf den Fragebogen der BG würde ich ganz klar "Nein" schreiben !! Und deinem Arbeitgeber würde ich schleunigst schriftlich darlegen (oder anwaltlich darlegen lassen), in welcher Situation er sich befindet und klarmachen, was deine weiteren Schritte sind, sollte er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen.... Evtl. wirst du bei diesem Arbeitgeber nicht mehr lange arbeiten, weil er auf deine Dienste irgendwann verzichtet, aber das sollte bei deinen Überlegungen keine soooo große Rolle spielen. ... Drück dir die Daumen - und gute Besserung ... Grüße vom Querkopf
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In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle abhängig Beschäftigten unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert.
Ein eingetretener Arbeitsunfall ist durch den Arbeitgeber der zuständigen Unfallversicherung zu melden,damit der Arbeitnehmer die ihm zustehenden Leistungen erhalten kann.
Abgesehen davon haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.
Dieser Anspruch steht auch den geringfügig Beschäftigten für die Tage zu,an denen sie ohne Arbeitsunfähigkeit hätten arbeiten müssen.Voraussetzung ist allerdings,dass das Arbeitsverhältnis mindestens schon vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
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