2 Wohneinheiten ist ein Hausverwalter sinnvoll ?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine WEG ist nicht verpflichtet einen Verwalter zu bestimmen, jeder Eigentümer kann das aber verlangen, § 21 Abs.4 WEG:

http://dejure.org/gesetze/WEG/21.html

Allerdings: Wäre es nicht sinnvoll, einen Ansprechpartner für alle Belange zu haben? Einen externen Verwalter zu bestimmen wäre natürlich teuer und überflüssig. Es bietet sich an, einen der beiden Eigentümer dazu zu ernennen.

Eine Rechtsschutzversicherung halte ich aber eher für überflüssig. Die beiden größten Risiken würden ohnehin nicht übernommen weil sie keine der WEG, sondern der Erwerber sind: Etwaige Ansprüche gegen den Bauträger. Diese sind garnicht versicherbar. Und Prozeßrisiken bei Verfahren gegen den Miteigentümer. Da müßte man schon selber eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Aber ganz allgemein der Hinweis: "Wohnungeigentum ist die ideale Veknüpfung der Nachteile von Miete und Eigentum" (Aussage eines mit WEG-Sachen befaßten Richters). Bei einer WEG mit nur 2 Eigentümern wird das entweder der Himmel oder aber die Hölle auf Erden, je nachdem, wer da nebenan einzieht. Dazwischen gibts nichts. Zu Deiner Idee kann ich daher nur sagen: Tapfer,tapfer!!!