2 Ferienjobs in einem Jahr?

3 Antworten

Hallo, beim Kindergeld ist das Einkommen seit einigen Jahren gar kein Problem mehr.

Für die KV muss man wissen, was für eine besteht. die kostenlose Familienversicherung in der GKV endet spätestens ab 450 EUR/Monat. In diesen Monaten muss dann  die studentische GKV her. Es sei denn, der Arbeitgeber meldet zur Pflichtversicherung an. Um das zu vrmeiden, darauf achten, dass der Arbeitgeber das als kurzfristige Beschäftigung ansieht und meldet.

Viel Glück

barmer

Solange du keine Maximal - Grenze überschreitest, sollte das kein Thema sein

Hallo,

welche Krankenversicherung besteht denn aktuell:

- kostenlose Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse?

- studentische Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (KVdS)?

- private Krankenversicherung?

- oder ...?

Gruß

RHW

Ich bin im Moment über die konstenlose Familienversicherung (TK) mitversichert. Was ist denn die Differenz zu der studentischen?

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@PaulFeierabend

In der Familienversicherung ist man kostenlos versichert. In der studentischen Versicherung (KVdS) zahlt man ca. 90 Euro Monatsbeitrag selber.

In der Familienversicherung sind nur die regelmäßigen Einkünfte relevant (§ 10 SGB V). Einkünfte, die in einem Kalenderjahr zusammengerechnet, zusammen nicht mehr als 3 Monate die Grenze von 415 bzw. 450 Euro monatlich übersteigen, führen nicht zum Ende der Familienversicherung. 10 Wochen sind nicht mehr als 3 Monate, daher weiter kostenlos familienversichert.

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