Ich bin in Privatinsolvenz und habe eine Rente in von € 914.- und einen Minijob von € 442 - wird beim Pfändungsfreibetrag beides zusammengerechnet?
3 Antworten
Ja, das wird zusammengerechnet.
Da Du aber nicht schreibst, ob Du alleinstehend, verheiratet, mit oder ohne Kinder bist, die in Deinem Haushalt leben, kannst Du Dir selbst aus folgender Tabelle den Betrag heraussuchen, der für Dich pfändungsfrei ist.
http://www.heckmann.net/pfaendungstabellen/pfaendungstabelle-2016/
Wenn das Geld auf dem Konto ankommt, ist es nicht mehr "Rente" oder "Arbeitslohn", sondern einfach nur Geld.
was für eine Art von Rente?
Ansonsten klar wird es zusammen gerechnet, so weit mir bekannt gelten auch niedrigere Pfändungsgrenzen