Grundstück verkauft, eingetragen im Grundbuch, aber noch kein Geld überwiesen - wann kann ich mit einer Zahlung rechnen?

4 Antworten

Wie Du aus den Antworten von @privatier59 schon gesehen hast, lässt uns Dein Sachverhalt sehr ratlos im Forum lesen.

Ich kann nur vermuten, dass Du Eigentümer(in) eines Grundstücks bist und einem Fertighausunternehmen die Vollmacht erteilt hast dies parzellenweise zu verkaufen um dann darauf Häuser zu errichten.

Dein Sachverhalt ist aber nur zu beurteilen, wenn man den Inhalt der Vollmacht kennt und auch den Inhalt der Verträge.

Du solltest also schon Angaben machen, was in der Vollmacht steht, oder wenn es keine Vollmacht gibt und Du jeweils die Verträge selbst unterzeichnen musst, was in den Verträgen zum Thema Zahlung steht.

Üblicherweise steht im Vertrag drin, wann es Geld gibt und was passiert wenn es zu spät kommt. Auch ist geklärt das ohne Geld keine Eintragung erfolgt. Aber man darf Verträge machen wie man will. Ohne den Vertrag zu kennen kann keiner was sagen. Frag den Notar nach dem Stand ? Wenn jemand "dein" Grundstück bebaut ohne das Grundstück zu kaufen, bekommst du ein Haus geschenkt. Also je mehr die bauen desto mehr wird dein Acker wert

Ich würde mit dem Notar sprechen, weil der vermutlich den (seinen?) Notarvertrag besser versteht.

Mein Grundstück wurde von einer Fertighausfirma verkauft,...

Verständlich wäre für für mich ja noch, wenn Du geschrieben hättest "gekauft".

Ich habe die Vermutung, daß da Grundstücke des Fragestellers von der Fertighausfirma ohne Zwischeneintragung deshalb verkauft wurden um Grunderwerbsteuer zu sparen. Folge ist, daß der Fragesteller sein Geld erst bekommt wenn die Kunden bezahlt haben.

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Wieso verkauft eine Firma Dein Grundstück? Stehst Du unter Betreuung? Hast Du Vollmacht erteilt? Falls nicht, wieso können andere Leute Dein Eigentum verkaufen?

Antwort:Auftrag zum Verkauf ist erteilt.Vom Notar Kaufvertrag unterzeichnet,nach ca 2Mon noch kein Geld überwiesen.?

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@frueling15

Im Notarvertrag ist doch festgelegt, wann der Kaufpreis fällig wird und wnn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Lies halt Deinen beim Notar abgeschlossenen Kaufvertrag.

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@Snooopy155

Korrekt Snooopy15!

Mit dem Lesen und Vorlesen tut man sich im frueling schwer;-)

Auf die bisherigen Rückfragen gibt es keine fruelingshaften Rückmeldungen. Vielleicht sollte man einen fruelingsboten hinschicken?

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