Du meinst das P-Konto, nicht wahr? Da mußt Du ggf. beim Vollstreckungsgericht Erhöhung des Freibetrags für den betreffenden Monat beantragen. "Rückwirkend" in dem Sinne, dass nicht mehr vorhandenes Guthaben gepfändet wird, ist allerdings ohnehin unmöglich.
Unterhaltsrecht - neue und gute Antworten
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3Unterhaltsschuld
Wo soll denn gepfändet werden?
Bei deinem Nebenbeschäftigungs-Arbeitgeber kann nur der aktuelle Lohn gepfändet werden - rückwirkend schon deshalb nicht, weil er den Lohn ja an dich gezahlt hat.
Auf deinem Konto? Theoretisch ja, wenn da denn Guthaben vorhanden ist.
Beides setzt jedoch voraus, dass der Pfändungsgläubiger davon Kenntnis hat, dass du einen Überschußbetrag erhalten hast. Jedoch, selbst wenn er davon Kenntnis hätte, weiß er ja immer noch nicht, ob Du das Geld nicht schon ausgegeben hast.
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3Kindesunterhaltpflicht der FreundinAntwort von
Privatier59Privatier59
Das Jugendamt macht offenkundig aus übergeleitetem Recht Regreß für den Unterhaltsvorschuß geltend. Insofern ist dann schon von Bedeutung, ob noch weitere Unterhaltsberechtigte bestehen, was bei Euch ja der Fall ist. Die Frage nach Deinem Einkommen zielt nur indirekt darauf ab, diesen Verdienst in die Berechnung einzubeziehen und zwar bezüglich der Höhe der Dir und dem Kind zustehenden Unterhaltsansprüche.
Kommentar von
seffi77 achso das heisst aber nicht, das wir jetzt gemeinsam mehr Geld haben und somit mehr Unterhalt zahlen müssen?
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0Wie wird mein Gehalt auf den Unterhalt für mich mit angerechnet?Antwort von
nero070nero070
Hallo,
in den ersten drei Lebensjahreb des jüngsten Kindes hast Du keine Erwerbsobliegenheit. Du müsstest also nicht arbeiten. Daher sehe ich die erzielten Einkünfte als überobligatorisch, würden also bei der Unterhaltsberechnung unberücksichtigt bleiben.
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1grundsiecherungAntwort von
RentenfrauRentenfrau
Hallo marylin, bleibt bitte erst mal ganz ruhig und verzichte gegenüber dem Sozialamt vorerst auf kein Geld, denn Du brauchst, wie ich Deiner Frage entnehme, die Aufzahlung durch die Grundsicherung. Das Sozialamt schreibt immer die Angehörigen an, um die Unterhaltspflicht abzuklären, aber wenn Du Grundsicherung nach dem SGB XII beziehst, werden Deine Kinder nur zur Unterhaltszahlung herangezogen, wenn sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen, dies kommt selten vor, so daß Deine Kinder wohl nicht zum Eltern-Unterhalt herangezogen werden.
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0Ex-Freund kann wenig Kindes-Unterhalt zahlen, Unterhaltsvorschuß ginge, muß er den zurückzahlen?Antwort von
MsMouse Ja, er muss in jedem Fall zahlen, aber das Kind hat nur einen begrenzten Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss (höchstens 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr). Sollte das Kind keinen Anspruch mehr haben, kann die Kindsmutter den (auch anteiligen, fehlenden) Unterhalt per Anwalt einfordern und ihn ggf. anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Danke Jürgen, ich weiß, daß meine Frage sich teilweise blöd angehört hat, aber wenn man "Deutsch" erzogen wurde, denkt man, daß man das Geld ja zu "Unrecht" für sich behalten will und befürchtet, daß man auf irgendeine Weise zur Rechenschaft gezogen wird. Es gibt irgendwo den Begriff...im Rahmen der Lebensführung verbraucht..... Soll heißen, was weg ist, ist weg. Nur wie ich unseren Staat kenne, könnte man ja dem Schuldner evtl ein paar Tage knast aufbrummen, weil er die Justitz geärgert hat.Will das hier nicht beschönigen, aber wenn man sich 22 Jahre lang um eine kranke Partnerin gekümmert, dabei noch die Gesundheit ruiniert hat, durch einen saftigen Versorgungausgleich auf eine mickrige Rente gestutzt wurde und dann noch gehindert wird sich ein paar € dazuzuverdienen, kommen solche Gedanken zwangsläufig. Danke für Dein Interesse. LG Camp