Stromanbieter - neue und gute Antworten

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    Wenn Stromanbieterwechsel nicht fristgerecht funktioniert, hat man dann Schadenersatzanspruch?
    Antwort von RatsucherZYX RatsucherZYX

    Ich wundere mich, dass hier niemand die Gegenfrage gestellt hat, warum es nicht funktioniert hat.

    Ich kenne inzwischen aus eigener Erfahrung mindestens 4 Gründe dafür:

    Vermittler hat deinen Antrag nicht weitergeleitet

    Anmeldung ist vom Neulieferer nicht bearbeitet worden

    Altlieferer hat nicht gekündigt

    Netzbetreiber (ist nicht der Altlieferant) hat aus irgendwelchen Gründen nicht mitgespielt.

    ...und wie klärt man das? Man muß halt telefonieren und Fragen stellen, dann klärt sich wer evtl. schadenersatzpflichtig sein könnte.

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    Muss der Mieter bei Auszug dem Stromanbieter kündigen? Oder reicht ablesen und abmelden?
    Antwort von SBerater SBerater

    ist hier nicht die Frage, wer Vertragspartner des Stromanbieters ist?! Wenn der Vermieter es ist, wird es dem Mieter egal sein. Ist es der Mieter, dann sollte es in seinem Interesse sein, sich um den Vertrag zu kümmern, wenn er nicht weiterzahlen will.

    Und dann kommt es auf den Vertrag und die Kündigungsfristen an, die der Vertragspartner (nehmen wir den Mieter an) hat.

    Gibt es eine Kündigungsfrist, so sollte der Mieter rechtzeitig kündigen. Wenn nicht, reicht es aus, dem Stromanbieter am Tage des Auszuges den Zählerstand mitzuteilen. Dann wird abgerechnet.

    Ich kenne es so: bei Auszug meldet man als Mieter den Zählerstand dem Stromanbieter, stellt den Strom in der Wohnung ab, damit kein weiterer Strom verbraucht wird.

    Mit dem Vermieter ist insofern zu sprechen, denn der Stromanbieter wird nach dem Nachmieter fragen bzw. nach dem Vermieter fragen - um den Strom nicht abstellen zu müssen und anfallenden Minimalstromverbrauch abdecken zu können.

    Damit kann es dir als Vermieter egal sein, was hier passiert, wenn der Mieter der Vertragspartner ist und es einen Nachmieter gibt. Eine Kündigung zum 31.08. wird in dem meisten Fällen nicht nötig sein mit Vorlauf. Das läuft meist kurzfristig.

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    Muss der Mieter bei Auszug dem Stromanbieter kündigen? Oder reicht ablesen und abmelden?
    Antwort von billy billy

    Zählerstand ablesen und übermitteln genügt völlig.

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    Muss der Mieter bei Auszug dem Stromanbieter kündigen? Oder reicht ablesen und abmelden?
    Antwort von anitari anitari

    Wie wird das bei Auszug gehandhabt, wenn der Mieter weiss, daß er spätestens zum 31.08.2013 auszieht?

    Wie schon, am 31.8. Zählerstand ablesen, im Ü-Protokoll festhalten und unterschreiben.

    Ob und wann der Mieter dann seinen Vertrag kündigt oder ummeldet ist allein sein Problem.

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    Wenn Stromanbieterwechsel nicht fristgerecht funktioniert, hat man dann Schadenersatzanspruch?
    Hilfreichste Antwort von Primus Primus

    Wenn Du den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragt hast und der neue Anbieter hat die Kündigung nicht rechtzeitig versandt, so dass Dir ein Schaden entstanden ist, so hast Du gegen den neuen Anbieter einen Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB, auf Freistellung von den durch die verspätete Kündigung entstehenden Kosten.

    Das bedeutet der neue Anbieter muss die Kosten übernehmen.

    Quelle: http://www.justanswer.de/verbraucherrecht/6jiyi-hallo-wir-haben-einen-stromanbie...

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    Muss der Mieter bei Auszug dem Stromanbieter kündigen? Oder reicht ablesen und abmelden?
    Antwort von Privatier59 Privatier59

    Was der Mieter macht, kann Dir doch egal sein. Es ist üblich, dass bei Übergabe der Zählerstand abgelesen wird und der neue Mieter -bei Leerstand der Vermieter- den Zähler auf sich anmeldet. Damit wird der bestehende Vertrag automatisch und fristlos gekündigt. Das "Abmelden" des Zählers würde ich nicht raten. Dann nämlich müßte der Netzbetreiber den Zähler demontieren und nur gegen Kostenerstattung wieder montieren.

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    Muss der Mieter bei Auszug dem Stromanbieter kündigen? Oder reicht ablesen und abmelden?
    Antwort von Primus Primus

    Möchte der Mieter den Stromanbieter wechseln, so beauftragt er den neuen mit der Kündigung.

    Bleibt er beim gleichen Stromanbieter, kündigt er den Vertrag der alten Wohnung mit Angabe des Zählerstandes und schließt für die neue Wohnung einen neuen Vertrag ab.