ist hier nicht die Frage, wer Vertragspartner des Stromanbieters ist?! Wenn der Vermieter es ist, wird es dem Mieter egal sein. Ist es der Mieter, dann sollte es in seinem Interesse sein, sich um den Vertrag zu kümmern, wenn er nicht weiterzahlen will.
Und dann kommt es auf den Vertrag und die Kündigungsfristen an, die der Vertragspartner (nehmen wir den Mieter an) hat.
Gibt es eine Kündigungsfrist, so sollte der Mieter rechtzeitig kündigen. Wenn nicht, reicht es aus, dem Stromanbieter am Tage des Auszuges den Zählerstand mitzuteilen. Dann wird abgerechnet.
Ich kenne es so: bei Auszug meldet man als Mieter den Zählerstand dem Stromanbieter, stellt den Strom in der Wohnung ab, damit kein weiterer Strom verbraucht wird.
Mit dem Vermieter ist insofern zu sprechen, denn der Stromanbieter wird nach dem Nachmieter fragen bzw. nach dem Vermieter fragen - um den Strom nicht abstellen zu müssen und anfallenden Minimalstromverbrauch abdecken zu können.
Damit kann es dir als Vermieter egal sein, was hier passiert, wenn der Mieter der Vertragspartner ist und es einen Nachmieter gibt. Eine Kündigung zum 31.08. wird in dem meisten Fällen nicht nötig sein mit Vorlauf. Das läuft meist kurzfristig.