Sehr viel andere Antworten als eben wirst Du bei dieser auch nicht bekommen ... ich bleib mal bei dem Beispiel Kauf: 80€, Nennwert 100, 2,5%
Versteuert wird der Kursgewinn im Jahr der Rückzahlung, also 20€,
außerdem die gezahlten Zinsen (2,50€) im Jahr der Zinszahlung.
Mit Abgeltungssteuer zahlst Du 5€ für den Kursgewinn und 0,625€ für die Zinsen jedenfalls soweit das aberhalb des Freibetrags (801€) liegt.
Auf alles kommt noch SolZ drauf.
Wenn das per normaler Versteuerung für Dich günstiger ist und Du "Günstigerprofung" ankreuzt, bekommst Du aus der Abgeltungssteuer eine entsprechende Erstattung.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie der individuelle Steuersatz berechnet wird und ob da auch besondere Umstände geltend gemacht werden können...