Steuerklasse - neue und gute Antworten

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    Welche Steuern muss ich noch zahlen, wenn...
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    bei Steuerklasse II

    Erbschaftsteuer?

    Beim Handel mit Papieren fällt mir keine Norm ein, die eine Art Steuerklasse oder so definieren würde. Es sei denn, du hast die Papiere geerbt, das wäre das Einzige, was eine Sinn ergeben würde im Zusammenhang mit einer Steuerklasse.

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    Welche Steuern muss ich noch zahlen, wenn...
    Antwort von SBerater SBerater

    die Steuerklasse hat überhaupt keine Auswirkung. Der Gewinn wird besteuert mit 25% + Soli.

    Steuerlich kann es nur günstiger werden, wenn dein Steuersatz gering ist. Dann kannst du eine Günstigerprüfung durchführen (lassen) und die Besteuerung erfolgt mit deinem indiv. Steuersatz (wenn unter 25%).

    Kommentar von MsMouse MsMouse

    Jetzt stellt sich mir die Frage, wie der individuelle Steuersatz berechnet wird und ob da auch besondere Umstände geltend gemacht werden können...

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    Welche Steuern muss ich noch zahlen, wenn...
    Antwort von Mikkey Mikkey

    Sehr viel andere Antworten als eben wirst Du bei dieser auch nicht bekommen ... ich bleib mal bei dem Beispiel Kauf: 80€, Nennwert 100, 2,5%

    Versteuert wird der Kursgewinn im Jahr der Rückzahlung, also 20€, außerdem die gezahlten Zinsen (2,50€) im Jahr der Zinszahlung.

    Mit Abgeltungssteuer zahlst Du 5€ für den Kursgewinn und 0,625€ für die Zinsen jedenfalls soweit das aberhalb des Freibetrags (801€) liegt.

    Auf alles kommt noch SolZ drauf.

    Wenn das per normaler Versteuerung für Dich günstiger ist und Du "Günstigerprofung" ankreuzt, bekommst Du aus der Abgeltungssteuer eine entsprechende Erstattung.

    Kommentar von MsMouse MsMouse

    Naja, ich dachte die 20 % (aus Deinem Beispiel) wären als Einkommen anzusehen, doch wenn nicht, kann ich sie sozusagen als Reingewinn verbuchen nach Laufzeitende :) Danke!

    Kommentar von Mikkey MikkeyMikkey

    Dann hast Du das in den falschen Hals bekommen, mit dem Zeitpunkt der Einlösung des Papiers wird die Kursdifferenz zur Ermittlung des Steuerabschlags. In dieser Hinsicht gibt es nicht den geringsten Unterschied zu Aktien.

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    Hochzeit - welche Steuerklassen wählen?
    Antwort von Kevin1905 Kevin1905

    Einkommensteuertechnisch spielt es keine Rolle.

    Ihr könnt euch also ausschen was euch lieber ist.

    • Entweder dem Mehrverdiener wird weniger abgezogen, dem Geringerverdienenden dafür mehr und es besteht u.u. die Gefahr einer Nachzahlung bei der Steuererklärung im nächsten Jahr welche dann auch verbindlich wäre für euch --> Klasse III/V.

    • Eure Abzüge bleiben wie bisher auch und am Ende besteht vielleicht die Chance einer Rückerstattung --> Klasse IV/IV.


    Ob und wie viel ihr zurückbekommt kann euch keiner sagen, wir kennen eure Werbungskosten nicht, eure Sonderausgaben nur bedingt und ob ihr außergewöhnliche Belastungen hattest wissen wir auch nicht.

    Fragt einen Steueberater oder Elster.

    www.elster.de

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    Hochzeit - welche Steuerklassen wählen?
    Antwort von sigirot1 sigirot1

    Faustregel: Der Partner der 60% des Familieneinkommens verdient, nimmt StKl 3 und der andere St Kl 5. Das ist bei euch nicht gegeben. 1. Kombination 1.550 € = 44,3/% und 1.950 € = 55,8% 2. Kombination 1.600 € = 42,1 % und 2.200 € = 57,8% So kannst Du Dich herantasten.

    Der "AOK Gehaltsrechner" (als Suchbegriff bei google eingeben) zeigt recht genau mit welchen Abzügen ihr zu rechnen habt.. Mit dem Elster Formular kannst Du eine Steuererklärung simullieren.

    Rückzahlung durch Heirat: Prüfen, welche Beträge ihr vom Bruttoeinkommen abziehen könnt d.h., wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen. (Vorsorgeaufwendungen wie Unfall-, Lebensversicherung oder Fahrtkosten zur Arbeit ....)

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    Hochzeit - welche Steuerklassen wählen?
    Antwort von freelance freelance

    das muss man durchrechnen. Wenn die Bruttogehälter ähnlich sind, wählt man IV/IV, sonst III/V. In eurem Falle solltet ihr mal rechnen http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html

    Andere Rechner findet ihr bei der Antwort von @MadRampe

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    Hochzeit - welche Steuerklassen wählen?
    Antwort von MadRampage MadRampage

    Vorab: es geht bei der Wahl der Steuerklasse immer nur um den monatlichen Lohnsteuerabzug, die zu zahlende Steuer wird anhand Eurer Einkommen unanbhängig von der Steuerklasse festgesetzt.

    Lohnt es es daher bei den Steuerklassen 4/4 zu wählen oder doch 3/5?

    Da Eure Einkommen ähnlich sind, ist der Effekt des Ehegattensplittings sehr gering, würde daher 4/4 wählen oder noch besser: Steuerklasse 4/4 plus Faktor: Damit zahlt jeder (tendentiell) etwas weniger Steuern als mit 4/4 ohne Faktor und zudem drohen weder große Nachzahlungen noch winken große Rückerstattungen.

    ...oder ist das bei unseren Bruttobeträgen nicht viel?

    Nach meiner groben Hochrechnung / Einschätzung dürften das nur ein paar wenige Euros sein, bitte nicht mehr als ein paar Euros erwarten: http://n-heydorn.de/steuer.html meint:

    • 25.000 Jahresbrutto einzeln ergäbe 2955€ zu zahlende Steuern (inkl. Soli ohne KSt)
    • 20.000 Jahresbrutto einzeln ergäbe 1736€ zu zahlende Steuern (inkl. Soli ohne KSt)
    • 25.000 plus 20.000 zusammen veranlagt ergäben 4698€ zu zahlende Steuern (inkl. Soli ohne KSt)
    • also ein "Steuerspareffekt" von gerade mal: 4698 - 1736 - 2955 = 7€ im Jahr...
    Kommentar von MadRampage MadRampageMadRampage

    ein anderer Rechner: http://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer/ergebnis.html ergibt:

    • bei 20.500€ zu versteuerndes Einkommen (Partner 1)
    • plus 16.000€ zu versteuerndes Einkommen (Partner 2)
    • ein "Steuerspareffekt" bei Zusammenveranlagung von 24,27 € im Jahr

    PS: Bitte Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen unterschreiden: das zu versteuernde Einkommen entspricht grob dem Bruttoeinkommen minus Werbungskosten minus Sonderausgaben(Vorsorgeaufwendungen)

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    Steuerklasse II bei dauerhaftem getrennt leben trotz verheiratet sein
    Antwort von Tscharli Tscharli

    Das ist eine wirklich interessante Frage. Steuererklasse II ist ja für Alleinerziehende und definiert sich lt Wikipedia so: Es handelt sich bei Alleinerziehenden meist um Mütter, nur selten um Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie). Das Kind hat dabei nur eine unmittelbare Bezugsperson, den mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Mit dem anderen Elternteil (sofern dieser noch lebt und jemals eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat) gibt es allenfalls Besuchskontakte. Aus meiner Sicht, könntest Du also Steuerklasse II behalten - denn alle Kriterien treffen auf Dich zu.

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    Zweimal Steuerklasse 1
    Antwort von Rat2010 Rat2010

    Du hast kein Steuerproblem sondern ein Steuerprogrammproblem!

    Wenn es Steuerklasse 1 nicht zwei mal annimt, dann versuche es mit Steuerklasse 4, wenn das nicht geht mit der 6 (wird sicher gehen). Wenn beim Finanzamt wer ein Problem damit hat, muss man dem das halt erklären.

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    Zweimal Steuerklasse 1
    RatgeberHelden Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Fülle die normale Steuererklärung mit der Anlage N (je Arbeitgeber) aus.

    Oder Du simulierst im Steuerprogramm einfach diesen Fall, als ob für die eine Tätigkeit die Steuerklasse VI vorgelegen hätte. Bei der Veranlagung wird Deine Besonderheit sowieso korrigiert.

    Kommentar von hallokoeln hallokoeln

    Danke! Geht das auch mit der vereinfachten Steuererklärung und die dann zweimal?

    Kommentar von hallokoeln hallokoeln

    Achja und wird dadurch deutlich, dass die Arbeitsverhältnisse offiziell parallel bestanden, also zweimal gleichzeitig nach Klasse 1 besteuert wurde?

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Die Steuerklassenzuordnung ist nur für die Ermittlung des monatlichen Lohnsteuerabzuges von Bedeutung. Die endgültige Einkommensteuerbestimmung erfolgt erst im Nachhinein mit dem Steuerbescheid aufgrund Deiner Steuererklärung. Auf die so bestimmte Einkommensteuer wird dann die vorher gezahlte Lohnsteuer (egal mit welcher Steuerklasse!) verrechnet und die daraus resultierende Differenz erstattet oder gefordert.

    Du hast in dem Jahr insgesamt 7 Monate gearbeitet und 5 Monate nicht. Daher erwarte ich, dass ein erheblicher Teil der abgezogenen Lohnsteuer zurückgezahlt wird. Das müßte auch Dein Steuerprogramm erkennen lassen.

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    Rückerstattung Lohnsteuer VI bei Gesamteinkommen über Grundfreibetrag
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Frage: Bekomme ich Teile der Lohnsteuer zurück, auch wenn ich ... bzw. werden am Ende des Jahres die Einkommen aller drei Arbeitgeber.. so behandelt bzw. besteuert wie als hätte ich....

    Du lieber Himmel, wer soll DAS denn verstehen?

    Du bekommst Teile deiner Einkommensteuer zurück, wenn die Summe deiner Lohnsteuervorauszahlungen höher war als die endgültig festzusetzende Einkommensteuer.

    Leider ist die "ungünstige" Steuerklasse VI so ausgelegt, dass man in den meisten Fällen zuwenig Lohnsteuer abgezogen bekommt und deshalb oft nachzahlen muss. Du kannst das daran erkennen, ob du in deinem ersten AV Lohnsteuereinbehalte hattest - in dem Fall ist die Steuer der Steuerklasse VI zu niedrig gewesen.

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    Zweimal Steuerklasse 1
    Antwort von Fragfreund Fragfreund

    Du gibst die Daten an, die auf deinen Jahressteuerbescheiden stehen.

    Kommentar von hallokoeln hallokoeln

    Aber das Steuerprogramm meckert sofort, wenn ich zweimal Steuerklasse 1 angeben will, dass das nicht geht.

    Kommentar von Fragfreund FragfreundFragfreund

    Normalerweise kannst du so eine Fehlermeldung doch ignorieren. Ist ja nur ein Hinweis. Oder eben gemäß Little Arrows Hinweis, einfach Klasse VL eintragen.

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    Rückerstattung Lohnsteuer VI bei Gesamteinkommen über Grundfreibetrag
    Antwort von barmer barmer

    Hallo,

    vermutlich gibt es etwas zurück, weil zwei Beschäftigungsverhältnisse ohne Grundfreibetrag abgerechnet wurden.

    Sie werden nicht benachteiligt, sondern genauso behandelt, als wäre es eins gewesen. Wenn Sie wegen der drei Arbeitsplätze noch mehr Fahrtkosten hatten o.ä., könnten Sie ich sogar besser stehen.

    Gruss

    Brmer

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    vermutlich gibt es etwas zurück, weil zwei Beschäftigungsverhältnisse ohne Grundfreibetrag abgerechnet wurden.

    Nein. Es gibt ohnehin nur einen Grundfreibetrag und nicht drei.

    Zwei Beschäftigungsverhältnisse wurden mit Eingangssteuersatz 14% abgerechnet. Sofern auf der ersten Steuerkarte schon Lohnsteuern angefallen sind, war bereits die zweite zu niedrig besteuert und die dritte erst recht.

    Es kommt tendenziell zur Nachzahlung.

    Würden nämlich die beiden 6er-AV "obendrauf" auf dem ersten AV gezahlt werden, gäbe es auch keinen weiteren Grundfreibetrag, aber die Lohnbesteuerung würde vielleicht bei 20% anfangen.

    Kommentar von barmer barmerbarmer

    das ist mir klar.

    Aber lt. Eingangsposting liegt man nur mit allen zusammen über dem Grundfreibetrag. Und dann sollte es schon so sein, dass in den beiden VIer-Verhältnissen zuviel abgezogen wurde und im ersten Vehältnis gar nichts..

    Solange die tatsächlichen Zahlen nicht da sind, kann man nur Tendenzen abschätzen.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Einverstanden.

    Man kann das so lesen, dass keiner drei Jobs für sich genommen in die steuerpflichtige Zone kommt.

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    Welche Steuerklasse für den dritten Job?
    Antwort von FREDL2 FREDL2

    Deine 3. Beschäftigung kann der Arbeitgeber als tatsächliche kurzfristige Beschäftigung abrechnen. Kurzfristige Beschäftigung nennt man steuerlich nur pauschal mit 25% zu versteuernde Arbeitsverhältnisse. Dafür ist keine Lohnsteuerklasse nötig.

    Voraussetzungen: die Beschäftigung muss bei diesem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend sein. Die Dauer darf max. 18 zusammenhängende Arbeitstage sein und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 62,- Euro/Tag im Schnitt nicht übersteigen oder die Beschäftigung wurde zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich.

  • 3
    Welche Steuerklasse für den dritten Job?
    Antwort von Rat2010 Rat2010

    Du kannst zum einen beliebig viele Lohnsteuerkarten mit Klasse 6 haben. Vielleicht bietet es sich aber mehr an, wenn du für die einmaligen 100 € (ist es wirklich eine Beschäftigung oder mehr ein Job?) eine einfache Rechnung ausstellst. Das hört sich für mich mehr in Richtung § 22 Abs. 3 EStG an. Vielleicht ist es ja so was

    http://www.gesetze-ganz-einfach.de/estg/estg22_3.htm

    Wenn du konkreter wirst, kann man auch konkreter werden.

    Kommentar von Nadaya Nadaya

    Danke, das hilft mir schon mal weiter! Also ich helfe im Restaurant aus und verdiene dort etwa 100 Euro . Da ich dort Stundenweise bezahlt werde ist es wohl eher eine Beschäftigung?!

    LG

    Kommentar von Rat2010 Rat2010Rat2010

    Wenn du (überschlägig) insgesamt nicht über den Grundfreibetrag kommst (und die Kosten des Studiums kann man auch als Sonderausgaben geltend machen) ist eine 6er Lohnsteuerkarte in dem Fall vielleicht der geeignetste Weg.

    Wichtig ist, dass du dir die einbehaltene Lohnsteuer auch zurückholst!

    Kommentar von Fragfreund FragfreundFragfreund

    Ihr immer mit euren "Lohnsteuerkarten" !

    Oder gehts nicht um Deutschland ?

    Kommentar von Rat2010 Rat2010Rat2010

    Meine Zeit in der Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung ist 16 Jahre her.

    Ich danke jedenfalls für den Hinweis und ersetze "Lohnsteuerkarte" durch "Steuerklasse".

    Kommentar von Nadaya Nadaya

    vielen, lieben dank!

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    steuer Klasse 1 auf 3 Ändern
    Antwort von senior9 senior9

    eigentlich eine simple Frage. Dennoch erstaunlich welche Probleme die Deutschen damit haben! Ich versuchs' mal anders zu formulieren: Die Ehefrau von Abdennour kommt nach Deutschland. Was ist zu tun, damit seine derzeitige Steuerklasse 1 auf 3 geändert wird? In meinem Fall sah dies etwas anders aus, da es damals noch Lohnsteuerkarten gab. Heute würde ich sagen: 1.) eventuell Standesamt, 2.) Einwohnermeldeamt: Anmeldung der Ehefrau (persönlich) 3.) Ausländerbehörde: Antrag Visum (muss nicht persönlich, kann auch über Einwohnermeldeamt beantragt werden) 4.) Finanzamt: Vorlage der Meldebescheinigung, Pass incl. Visum.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    eigentlich eine simple Frage

    Wo?

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    steuer Klasse 1 auf 3 Ändern
    Antwort von qtbasket qtbasket

    Geht nicht !!!

    man kann nicht von Steuerklasse 1 auf Steuerklasse 3 ändern...

    ...und Familienzusammenführung ist steuerlich zunächst uninteressant !!!!

    Entscheidend: ledig oder verheiratet !!!

    Kommentar von senior9 senior9senior9

    Warum kann man nicht von Steuerklasse 1 auf Steuerklasse 3 ändern?

    Verheiratet = Visum zur Familienzusammenführung.

    Ledig = Heiratsvisum

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    steuer Klasse 1 auf 3 Ändern
    RatgeberHelden Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Gratulation!

    Möchtest du auch etwas steuerliches wissen?

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    steuer Klasse 1 auf 3 Ändern
    Antwort von obelix obelix

    ???

    Wenn verheiratet, beide in D zusammenlebend (nicht getrennt) am selben Wohnsitz und unbeschränkt steuerpflichtig, wird die Steuerklasse angepasst. Man kann dann wählen aus IV/IV, III/V oder V/III.

    Kommentar von senior9 senior9senior9

    Die Kombination III/- (also nichts) dürfte auch möglich sein.

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    Steuererklärung - St.- Kl. Frau St.-Kl. III, Mann V - Mann arbeitslos geworden
    Antwort von betroffen betroffen

    Für die Steuererklärung ist Nettoeinkommen völlig irrelevant! Ich vermute ihr bekommt eine Steuerrückzahlung.