Zu Ziff. 1 hätte ich keine Sorge, da kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vorliegt, wenn am selben Tag Wertpapier verkauft und gekauft werden:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&a...
Zu Ziff. 1 hätte ich keine Sorge, da kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vorliegt, wenn am selben Tag Wertpapier verkauft und gekauft werden:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&a...
Zeitlich 1. Antwort auf die Frage. Ich erwähne dies nur, damit bei einer Verschiebung nicht der Zusammenhang verzerrt wird.
Es gibt halt Leute, die nutzen ihre Intelligenz, um sich legale Vorteile zu verschaffen. So seh ich das.
Ich bin für eine Verschärfung. Die ermittelten Steuersünder sind nur die Spitze des Eisberges. Dabei sollten nicht vermehrt Gefängnisstrafen ausgesprochen werden, sondern die Geldstrafen sollten verzehnfacht werden, damit der Staat auch etwas davon hat.
Den Steuersünder auch noch in Gefängnissen durchfüttern ? So weit kommt es !
Das wäre ein schlechter Deal. Und vermutlich benötigst du einiges an Restliquidität, um der Pleite zu entgehen.
Die 10 Mio laufen auf Kredit oder Schenkung? Nehmen wir einen Kredit an. Der ist zu verzinsen.
In 2010 fallen Gewinn an. Auf die Gewinne werden 25% (+Soli + Kirchensteuer) Steuern fällig, also 50 mEuro (+Kleinzeugs für Soli&Co). Die zahlt die Person nun ja nicht - noch nicht.
Was in 2011 passiert, sind Verluste, die man sich bescheinigen lässt und hat einen netten Verlustvortrag.
Wenn das FA auf das Konto stösst, werden von den 20 mEuro wenig übrigbleiben, denn es fallen die 50 Mio an Steuern an + Strafzahlungen + Zinsen. Und nach Adam Riese ist man dann pleite.
Bei den Summen hat man ein anderes Problem, denn man wird hinter Gittern landen.
Übrigens mag es auch sein, dass bei den Summe und je nach Investment der pers. Steuersatz anfallen kann, nicht nur die 25%.
Der Vorstand haftet nicht, sondern der Verein mit dem Vereinsvermögen. Der Vorstandsvorsitzende hat nur die Pflicht bei Bekanntwerden der Steuerhinterziehung dieses dem Finanzamt zu melden.
2010 Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 200 Mio. Besonderer Steuertarif 25% plus SolZ. Zu zahlende Steuer 50. Mio. plus 2,75 Mio. SolZ. KiSt noch nicht berücksichtigt.
In 2011 Verluste. Die müssen von der Bank gesondert festgestellt werden und werden dann von der Bank verrechnet. Da die ausländische Bank das wohl nicht macht, interessieren die nicht.
Die Steuern die nachträglich bezahlt werden müssen, belaufen sich auf so ziemlich genau 52,75 Mio. Euro.
Übrigens ist es scheißegal ob derjenige deutscher Staatsbürger ist oder nicht.
Wieso ist das "scheißegal"? Andere Länder haben doch andere Steuergesetze? Wenn ein Amerikaner ein Konto in der Schweiz hat, wird das doch sicher anders gehandhabt?
Stichwort: Welteinkommen.
Es ist in der Hinsicht "scheißegal" das es für das deutsche Steuerrecht ausreicht, das derjenige einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, und dann wird er mit seinem Welteinkommen hier steuerpflichtig.
Wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat, dann kann es dem deutschen Finanzamt auch egal sein.
Ist doch ganz einfach.
2009: 10 Mio EUR bekommen - wenn das keine Schenkung war, dann gibt es einen Darlehensvertrag. Für Schenkungen müsste man ja Schenkungssteuer zahlen.
2010: 200 Mio EUR Gewinne. Dafür muß man 25% Abgeltungssteuer zahlen (SolZ und Kirchensteuer ignoriere ich mal). Das macht 50 Mio EUR.
2011: Verluste von 190 Mio EUR, d.h. 20 Mio EUR sind noch übrig. Dieser Verlustvortrag von 190 Mio EUR wird weitergetragen. Ein Rücktrag ist nicht mehr möglich seit Einführung der Abgeltungssteuer.
2013: Finanzamt wird 50 Mio plus SolZ plus ggf. Kirchensteuer einfordern und den Verlustvortrag von 190 Mio bescheinigen. Auf dem Depot sind noch 20 Mio, wovon 10 Mio EUR eine Darlehensrückzahlung ermöglichen. Verlust: 40 Mio EUR (10 Mio Guthaben minus die 50 Mio Steuern).
Dazu kommen natürlich ggf. noch Strafsteuern und sonstige Aufschläge durch das Steuerhinterziehungsverfahren.
Ist es nicht noch bis Ende diesen Jahres unter gewissen Umständen möglich Verluste zurückzutragen?
Seit Einführung der Abgeltungssteuer ist dies für Verluste ab 2009 nicht mehr möglich. Es gibt keinen Rücktrag mehr.
Ich halte niemanden für in der Lage, eine derartige Steuerschuld aufgrund unvollständiger oder nicht mehr nachzuvollziehender Transaktionen exakt zu berechnen und nachzuvollziehen. Aus dem Grund wird ein derartiges Verfajren wohl gegen eine sehr hohe geschätzte Steuernachzahlung und darüberhinaus gegen eine Spende für ein wohltätiges Unternehmen eingestellt werden. Solltest du allerdings vergessen, dass du im letzten Jahr 1 Monat krank warst und versehentlich dennoch 222 Werktage je 30 Cent für jeweils 20 km Arbeitsweg abgerechnet haben, sagt man dir exakt, was für eine Straftat du begangen hast und fordert deine zu Unrecht kassierten 25 Euro (bei ca. 20% Grenzsteuersatz) wieder zurück. Gruß fragfreund
Was soll denn eine "unvollständige" Transaktion sein??? Bei jeder abgeschlossenen Transaktion gibt es einen Kauf- bzw. Verkauf-Beleg, wobei alle Daten der Transaktion genau aufgeführt sind. Von daher müsste doch alles ganz genau nachvollziehbar sein!?
Ich persönlich hätte angenommen, daß das Finanzamt die 25 Mio Euro Steuern haben will, selbst wenn er außer den 20 Mio Euro sonst nichts mehr hat.
Außerdem sind zweistellige Millionenbeträge für manche Leute an der Börse gar nichts aussergewöhnliches. Schau Dir z. B. mal die Insidertransaktionen von großen amerikanischen Aktiengesellschaften an:
http://finance.yahoo.com/q/it?s=AMZN+Insider+Transactions
Wohlgemerkt sind "nur" Aktiengeschäfte und keine Termingeschäfte.
Mein Satz wurde unvollständig übermittelt.
Richtig ist :
Ich halte niemanden für in der Lage, eine derartige Steuerschuld aufgrund unvollständiger Informationen oder nicht mehr nachzuvollziehender Transaktionen exakt zu berechnen und nachzuvollziehen.
Natürlich wird das Finanzamt die Hand aufhalten. Ich habe auch mehr auf die strafrechtlichen Folgen reflektiert, was so die Erfahrungen in der Vergangenheit mit durchaus realen Personen angeht.
Eigentlich keine Antwort auf meine Frage. Bzw. willst Du damit sagen, daß die Finanzbeamten ab gewissen Beträgen zu doof zum Rechnen sind und die Steurnachzahlung nach gutdünken einfach schätzen?
Mir geht es nur um die möglichst genaue Höhe der Beträge bzw. der Steuernachzahlungen. Strafrechtliche Konsequenzen stehen auf einem anderen Blatt bzw. sind nicht Gegenstand der Frage.
Wenn das Finanzamt alle relevanten Angaben vorliegen hat und das auch alles zweifelsfrei beweisbar oder erklärt ist, wird natürlich eine exakte Steuerberechnung durchgeführt. Wenn nur das deine Frage war, warum stellst du sie dann ? das ist doch selbstbeantwortend. Aber wie ich schon bei durchaus realen Vorgängen und Personen in der Vergangenheit andeutete: was ist schon allumfassend? Oder glaubst du , dass jede Selbstanzeige aufgrund einer vermutetetn Steuer-CD alle Konten des jeweiligen Kokoschinskies auf der ganzen Welt umfasst.
Was genau möchtest du also wissen ? Ob ein Steuerschuldner, der kein Geld mehr hat, anders behandelt wird, als jemand, der noch welches hat ?
Ich denke nicht. Höchstens, dass "Arme" dann wohl mal öfters in den Knast gehen.
Bzw. willst Du damit sagen, daß die Finanzbeamten ab gewissen Beträgen zu doof zum Rechnen
Nee, aber die Steuersünder (zum Beispiel im Umsatzsteuerrecht) sind oft zu doof, eine nachvollziehbare, einwandfreie Steuererklärung abzugeben. Beispiel Schlagworte: EBAY/Luxemburger Recht/ Private Schwarzhändler usw.
Da wird dann fröhlich drauf los geschätzt. Was sollen die Beamten auch sonst machen ?
Ähnlich wirds bei Steuerbetrügern sein, bei denen man aufgrund hoher hinterzogener Abgeltungssteuern auch von hohen Summen unversteuertem Schwarzgeld ausgehen kann.
Aber interessante Diskussion. Ich hab nur irgendwie so ganz leise den Verdacht, so ganz hypothetisch ist das ganze doch nicht. Wie zum Teufel kommst du so auf einmal darauf ?
Interessiert mich einfach nur. Was kann passieren, wenn man mit Geld an der Börse zockt, daß einem nicht gehört und das Geld verliert. In dem angenommen Fall, Steuergelder, die dem Staat bzw. den Bürgern dieses Staates gehören.
Man sollte somit daraus lernen:
Wenn man Gewinne macht und diese Gewinne nicht versteuert, dann sollte man wenigstens soviel von den Gewinnen zurücklegen, daß man notfalls die in früheren Jahren entstandenen Steuern später zurückzahlen kann, wenn man weiterzockt und der Staat einem später einmal auf die Schliche kommen sollte.
Nicht das man am Schluß trotz viel Geld auf dem Konto, die Steuernachzahlungen nicht mehr bezahlen kann.
Hier ist dieser Sachverhalt recht anschaulich mit einer Infografik und einem Video erklärt: http://www.einfach-rente.de/finanzmagazin/steuerhinterziehung.php
Gesetze und Strafen haben wir genug, es mangelt nur am Personal um alles zu verfolgen. Und wenn alles verfolgt werden würde, dann wäre das Finanzamt die neue Stasi.
@Meandor: > dann wäre das Finanzamt die neue Stasi
sind wir nicht ohnehin schnurstracks auf dem Weg dahin? Nichts als Überwachungen, Verbote, Vorschriften......
In welchem Bereich?
Mein Vorsteher erzählte mir nach einem Besuch bei der niederländischen Steuerverwaltung im Jahre 1999 oder 2000 davon, dass das Finanzamt dort bereits 90% der Angaben der Steuererklärung hat, bevor der Steuerbürger die Erklärung abgegeben hat. Damals konnten wir noch nicht mal selbständig die Freistellungsaufträge überprüfen lassen.
Die Möglichkeiten die das Finanzamt jetzt dank Elstam und ähnlichem hat, sind meines Erachtens nur State-of-the-Art.
Die deutsche Steuerverwaltung ist im internationalen Vergleich immer noch eine der humansten und lockersten. Schau Dir mal das amerikanische IRS an? Eine normale AP oder BP kennen die nicht, wenn Du dort geprüft wirst, hat das das Niveau einer deutschen Fahndungsprüfung.
Vergleich mal das Abgabeverhalten in Deutschland und in Großbritannien? Wenn bei uns ein Gewerbetreibender nicht zum 31.05. abgibt passiert bis September in der Regel gar nix. Dann wird erinnert, gemahnt, angedroht und festgesetzt und wir sind im November oder Dezember. Dann passiert erstmal gar nix und im Januar oder Februar wird vielleicht geschätzt. Erfüllst Du in GB Deine Erklärungspflichten nicht wird nicht erst erinnert sondern es werden gewerberechtliche Maßnahmen eingeleitet und noch bevor das Jahr rum ist, ist der Laden zu.
Das Problem liegt meines Erachtens an der deutschen Steuerkultur. Steuerhinterziehung war immer ein Kavaliersdelikt. Die einzige Möglichkeit wo der kleine Bürger seinem Staat mal eine Auswischen konnte, indem er zu Hohe Kilometer angab oder sonstige Kleinigkeiten. Die Chance erwischt zu werden, war vernachlässigbar zudem war für solchen Quatsch zu wenig Personal da. Personal ist immer noch keines da, aber bessere Technik. Es kam einfach ein neuer Wind in die alte Steuerverwaltung. Der zahnlose Papiertiger ist nicht mehr blind sondern nur noch kurzsichtig.
Uli Hoeneß zahlt an einem Tag mehr Steuern als manche in ihrem ganzen Leben.
schliesse mich der Mehrheit an die gesetzlichen Regelungen müssen nicht verschärft werden.
meine persönliche meinung: die regeln/strafen sind ok soweit, wenn man bedenkt das jeder kinderschänder oder vergewaltiger besser davon kommt als ein steuersünder!!
Ich bin der Ansicht wie SPD und Grüne: Wer Steuern hinterzieht kann sich auch nicht mit einer Selbstanzeige Straffreiheit sichern .
Die meisten Menschen müssen pünktlich ihre Steuern zahlen, sie werden einfach vom Bruttolohn abgezogen - was wäre sonst gerecht ???
Mit der nicht verabschiedeten Regelung im Bundestag, sind hat Deutschland 20 Milliarden Euro verloren. Das interessiert die grünen und roten Politiker überhaupt nicht.
Wirklich entdeckt? Du hättest sie auch nutzen können ;-)
Meine Meinung:
Straffreiheit nur, wenn kein Vorsatz vorlag.
Strafmilderung (i.S. "Tätige Reue") in allen Fällen möglich.
Straffreiheit nur, wenn kein Vorsatz vorlag.
Also, dein Wunsch kann erfüllt werden: Wenn kein Vorsatz vorlag, war es ohnehin keine Hinterziehung und kann also nicht als solche bestraft werden.
Das heißt, wenn ich bei verschiedenen Einnahmearten eine komplett vergesse, werde ich nicht bestraft? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Dann ersetze doch ein mangelndes Vorstellungsvermögen durch die Lektüre des § 370 AO.
Kleine Lesehilfe: Um zum Vorsatz als Tatbestandsmerkmal zu kommen, brauchst du den Absatz 2 und - zur Sicherheit den § 378 AO.
Das wäre ja noch schöner, wenn vergessliche Menschen in den Hungerturm kämen. Oder Menschen, die der Ansicht sind, eine Einkunft gehöre gar nicht in die Steuererklärung.
Du hast meinem Vorstellungsvermögen zwar nicht auf die Sprünge geholfen - denn
... werde ich nicht bestraft?
ist nach §378 eindeutig falsch.
Nun fang' nicht an mit "Bußgeld ist keine Strafe" - diese Feinheit ist mir egal ;-), Raser auf der Autobahn erhalten mit dem Bußgeld auch "ihre Strafe"
ist nach §378 eindeutig falsch.....Nun fang' nicht an mit "Bußgeld ist keine Strafe...ist mir egal
Um Deinen Vorschlag aufzugreifen, nehme ich als Beispiele mal die doppelte Steuerklasse III und den kürzlichen Fall der zu geringen Umsatzsteueranmeldung/-erklärung dazu.
Beim ersten Beispiel ist mir schleierhaft, wie so etwas zustande kommen kann. Da dürfte den Fragesteller gar keine Schuld treffen. Bei Steuerklasse III muss er ohnehin eine ESt-Erklärung abgeben, so dass ihm kein Vorteil erwachsen würde.
Beim zweiten Beispiel liegt eindeutig Vorsatz vor. Man kann sicher der Ansicht sein, die Möglichkeit der Selbstanzeige käme der Staatskasse zugute. Andererseits wird jemandem, der in eine Verwaltung einbricht und dort Computer stiehlt dieselbe Möglichkeit nicht gegeben. Deshalb meine Ansicht, die Selbstanzeige bei dem Verfahren als „tätige Reue“ nur strafmildernd zu werten.
Nur, um die Grundlage meiner Beiträge hier deutlich zu machen:
In Wahlkampfzeiten melden sich Wichtigtuer, Windbeutel und Dummschwätzer zu Wort mit besserwisserischen Vorschlägen. Sinn und Zweck der Selbstanzeige ist aus Sicht des Staates ein ganz selbstnütziger: Man bekommt Informationen frei Haus für die man ansonsten Heerscharen von Fahndern und Staatsanwälten beschäftigen müßte. Seitdem der Staat zudem jede moralischen Skrupel verloren hat, mit Verbrechern paktiert und diesen Daten abkauft, klappt das Geschäft doch besser als je zuvor. Wer diese Quellen vesiegen lassen will durch Gesetzesverschärfungen hat wirklich nicht viel Verstand.
Heerscharen von Fahndern und Staatsanwälten
Richtig. Lieber ein paar Haarscheren mehr, damit das Gestrüpp mal gestutzt wird.
du hast für 2011 noch keine USt-Erklärung abgegeben und das FA macht dir nicht die Hölle heiss, obwohl du 6.500 Euro vom FA "gezogen" hast? Das FA möchte ich auch gerne :) Meines ist hier weniger entspannt.
zuviel Umsatzsteuer vom Finanzamt gezogen - ca 6500 €. Damit ich kein Steuerhinterzieher werde ...
Du bist doch schon einer.
Wenn du sichergehen willst, straffrei aus dieser Nummer wieder raus zu kommen, musst du alle falschen Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren und eine korrekte Umsatzsteuererklärung abgeben. Beschränkst du dich nämlich auf die Jahreserklärung, hast du mit jeder falschen USt.-VA immer noch hinterzogen und kannst dafür belangt werden.
Muss ich dafür eine Korrektur für das Jahr einreichen oder reicht es über die Umsatzsteuererklärung?
Du hast offenbar noch keine Umsatzsteuererklärung für 2011 abgegeben. Dann wäre doch mit Abgabe der Umsatzsteuererklärung die Korrektur vollzogen. Allerdings sei gewarnt: Da Du ja offenbar vorsätzlich gehandelt hast, wäre die danach strafbare Steuerhinterziehung nur dann straffrei, wenn Du den hinterzogenen Betrag innerhalb der vom FA gesetzten Frist zahlen kannst. Ohne Ausgleich der Steuerschuld tritt keine Strafbefreiung ein.
Fast komplett richtig. @Blackleather hat die Sache auf den Punkt gebracht. Waren USt-VA abzugeben, müssen auch diese korrigiert werden. Wenn nur die Jahresserklärung abgegebene oder korrigiert wird, dann kam es immer noch zu einer schuldhaften verspäteten Steuerfestsetzung.
Danke, wieder was gelernt.
ich habe auch was gelernt!
Sorry, für alle Fälle der Fundort: Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07 -
Und bzgl. 2.? (ehrliche Frage)
Ich hab's gerade in aller Unschuld praktiziert und geschenkte BASF-Aktien mit 1.344 € Gewinn verkauft. KESt wurde wegen älterer Verluste (vor Fukushima gekaufte, danach verkaufte RWE) nicht fällig. Ich habe das bislang unter "Steueroptimierung" eingeordnet.
Das Risiko trägt hier natürlich der Schenkende, auch wenn die alte Schwergewichtsboxweltmeisterregel ("They never come back") für Geschenke unter Eheleuten nicht unbedingt gelten muss.