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Da gibt es kein Limit. Du kannst so viele Makler engagieren wie du möchtest. Ein Freund von mir hat auch zwei Makler beauftragt, als er einen neue Wohnung in Hamburg gesucht hat. Ist also auf jeden Fall möglich. Bezahlen musst du dann nur den Makler, der dir die Wohnung vermittelt.
Wenn du eine Wohnung zum Kauf oder Miete sucht, dann kannst du mehrere Makler beauftragen das sie dir Helfen ein passendes Angebot zu finden. Wenn du aber deine Wohnung oder Haus verkaufen willst, dann muss das nur ein Makler machen und nicht mehrere.
Immobilienangebote gezielt zu finden ist häufig zeitaufwendig, denn aus dem großen Angebot passende Immobilien herauszufiltern fällt dem Laien schwer. Durch Beauftragung eines Immobilienfachmanns kann man in kürzester Zeit die Immobilienangebote finden die den eigenen Wünschen wirklich entsprechen und dies ganz ohne großen Aufwand. Immobilienmakler haben den Vorteil die Marktlage gut zu kennen und auf eine große Anzahl von Immobilien schnell zurück greifen zu können. Auch was die preislichen Möglichkeiten betrifft steht der Makler beratend bei Seite und Informiert über die üblichen Preise der Region und was man letztlich für sein Geld erwarten kann. Die Beauftragung eines Immobilienmaklers ist problemlos möglich und nicht verbindlich, sodass man auch mehrere Makler beauftragen kann ein passendes Objekt zu finden und dieses entsprechend vorzustellen.

Man kann soviel beauftragen wie man will, man darf nur keinen "Exklusivauftrag" vergeben.
Der Fairness halber sollte man den Maklern sagen, das es noch andere Aufträge gibt.

Da Du den Mietvertrag unterschieben hast, ohne den Einwand der Differenz zur tatsächlichen Wohnfläche zu reklamieren, hast Du schlechte Karten, denn es es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass ein Grund zur Mietminderung erst bei einer Abweichung von 10% nicht mehr zu tolerieren ist. Du selbst kannst jetzt prüfen, ob dies in Deinem Fall zutrifft.
Das kommt auf die Höhe der Differenz an. Sind mehr als 10% zu viel Quadratmeter im Vertrag angegeben, so darf der Vermieter keine Mieterhöhung bei den überhöhten m² anwenden. http://www.fair-news.de/news/BGH-Urteil+Mieterhoehung+auch+fuer+nicht+vorhandene...

NEIN das darf er nicht!
man braucht NUR den tasächlichen wohnraum zu zahlen.
Wohnfläche
Ist die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung geringer als im Mietvertrag angegeben, kann ein zur Minderung des Mietzinses führender Mangel der Mietsache nur dann vorliegen, wenn die Flächendifferenz erheblich ist und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gerade durch die geringere Wohnfläche beeinträchtigt ist.
OLG Dresden, Rechtsentscheid vom 15.12.1997 - 3 AR 0090/97, GE 1998, S. 122 = NJW-RR 1998, S. 512.
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_wohnflaeche.htm

bis zu 20 prozent und mehr nicht.er muss trotz allem noch einiges beachten.
meiner meinung nach finde ich die 20% regel etwas zu hoch gegriffen. nicht alle gesetze sind eben auch logisch.
wir würden niemals so eine so hohe mieterhöhung von unseren mietern fordern. ein gutes verhältniss zu den mietern als vermieter,ist ein garant für ein vorbildliches MITEINANDER. uns sind zufriedene mieter mit einer geringern mietzahlung lieber,als eine höhere mietzahlung und ständigen ärger mit irgendwelchen mängel die überall mal vorkommen.

Mieterhöungen sind streng geregelt. Wenn er in den im BGB geregelten Grenzen bleibt (vor allem ortsübliche Vergleichsmiete), kann er erhöhen.

An sich ist das, was er macht nicht mehr und nicht weniger als Betrug. Sollte man ihm mal sagen. Man kann nach dem Betrugsvorwurf auch den Druck erhöhen und anmerken, dass der Schaden, der bei einem Auszug entsteht schnell über 250 € liegen kann, so er den Rest der Kaution schon ausbezahlt hat.
Rein rechtlich gesehen hast du ohne etwas schriftliches und ohne Zeugen aber wahrscheinlich schlechte Karten.

Es dürfen nciht mehr als 20 % in 3 Jahren sein. hat er also seit 5 Jahren ncht erhöht, darf er um 20 % zulegen, aber dann ist wieder erstmal Ruhe. § 558 BGB
Hier die Vorschriften leicht verständlich: http://kuerzer.de/Mieterhoehung

Das ge-/versprochene Wort gilt beim schriftlichen Mietvertrag kaum etwas oder gibt es ein Übergabeprotokoll mit dieser Zusage?
Die Chance besteht, dass Deine Schönheitsreparaturenklausel insgesamt nichtig ist, weil irgendein Bestandteil (der muß sich nicht unbedingt auf das Streichen beziehen) die Klausel unwirksam macht. Dies muß von Fachleuten geprüft werden! Ist die Klausel hinfällig, dann trägt der Vermieter die Kosten der Fachleute (auch noch nach Jahren)!
Nein, die Arge kann dir nicht vorschreiben wo du hinziehen möchtest. Aber sie kann darauf bestehen das du die Miete die über dem Satz liegst selber zahlst. (Kann man das als Hartz 4 Empfänger) Und ja sie kann dir die Kaution verweigern. Liegt alles im Ermessen der Arge.
Versuche eine Kautionsbürgschaft bei deiner Hausbank zu bekommen!

Das ist das Problem:
Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so sichert die Kaution alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
Die Frage ist natürlich, ob der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Ansprüche hat, und womöglich hilft nur noch der Klage weg.
In diesem Fall , sollte man nach dem Auszug, d.h. der Übergabe, die Rückzahlung schriftlich fordern, Einschreiben und Rückschein, sowie eine Frist setzen.
Da der Mietvertrag hier natürlich nicht im Detail bekannt ist, empfiehlt sich eine beratung vor Ort beim Mieterschutzbund oder einer Verbraucherzentrale.

nimm es als VORSTUFE des späteren lebens hin!
bedenke mal was du für annehmlichkeiten zu hause hast. denke doch NUR allein an die wäsche die man so von muttern jede woche gewaschen und gebügelt bekommt. wieviel zeit und arbeit dahinter steckt.putzen,kochen,spülen usw. usw.
ich würde gerne noch mal Kostgeld zahlen, wenn ich mit sonst NIX mehr zu tun habe.
ich wäre froh noch mal 300 dm für den ganzen monat zahlen zu DÜRFEN.
Da gibt es kein bestimmtest Alter. Ich finde es aber in Ordnung, dass die Eltern Kostgeld verlangen. Ich musste damals auch welches an meine Eltern bezahlen. Allerdings sollten die Eltern schauen, dass es zum Ausbildungsgehalt angemessen ist.
Ich habe mit 14 Jahren Miete zahlen müssen. Da nannte sich das Kostgeld. Mit 14 Jahren kam ich in die Lehre, mein Verdienst war 60,-- DM im Monat. Davon musste ich 30 DM abgeben für Kost und Logie wie man früher so schön sagte.
Hallo,
ich versteh nicht, warum hier der eine oder andere immer den ALGII Bezieher "dumm frech" von der Seite anmacht.
Es steht hier keinem zu, über einen Menschen zu urteilen...der HartzIV bezieht. Denn keiner weiß...was für ein Schicksal sich dahinter verbirgt!
Ihr seht wohl alle zu viel Fernsehen, wo z.B eine Arno Dübel über die ARGE lacht. Es sind nicht alle ALGII-Bezieher so!!! Das ist so typisch...deutsch...alle über einen Kamm scheren!
Nun aber zum Thema. Zahlt die ARGE direkt an den Vermieter? Wenn ja, steht dem Bezieher natürlich auch dann der differenz Betrag zu. Denn das Geld (Mietminderung) muß erstmal beiseite gelegt (kein Zugewinn) werden. Meistens entscheidet ja ein Gericht, ob die Mietminderung berechtig ist...oder nicht! Wenn zu Unrecht gemindert wurde, muß der geminderte Betrag an den Vermieter zurückgezahlt werden. Man kann aber auch die volle Miete zahlen, mit dem Hinweis im Verwendungszweck: Miete wird unter Vorbehalt der endgültigen Minderung gezahlt bzw. man informiert den Vermieter schriftlich davon, das zwar die Miete vollständig überwiesen wird...aber nur unter Vorbehalt! Und man wartet ab, was der Richter letztendlich entscheidet.
Leichter ist es natürlich, wenn der Hartz IV Bezieher das Geld an den Vermieter überweist. Dann muß die ARGE erstmal nicht informiert werden. Aber auch hier gilt, Geld erstmal beiseite legen!
Eine Mietminderung ist eine Art von Entschädigung. Es gibt Mängel,die die Lebensqualität in der Wohnung erheblich einschränkt. Deshalb steht der ARGE nicht automatisch der geminderte Betrag zu!
Und an alle NICHT Hartz IV Bezieher. Auch wenn Ihr die Miete mindert...und Recht bekommt. Sag IHR dann auch eurer zuständigen Wohngeldstelle bescheid, das IHR mehr Einnahmen habt bzw. weniger Miete zahlt!? Das ist nämlich das selbe in "Grün"!
@Tolga99...vielleicht sollte Dein Vater - vorausgesetz es liegen wirklich Mängel vor - einfach die Mängel beseitigen. Schon kann keiner mehr die Miete mindern.
LG
Die Miete darf alle paar Jahre in angemessenen Rahmen erhöht werden. Wenn größere Instandhaltungen anfallen, dann darf der Vermieter die Miete sogar um mehr erhöhen als die Regelerhöhung. Dies alles muss nicht im Vertrag stehen.

gut das dem NICHT so ist wie du schreibst.
die mieterhöhung darf nur nicht den ortsüblichen Mietspiegel sprengen. einen neuen mietvertrag ist dafür NICHT notwendig.

Falls Du meinst, zu einer Mietminderung berechtigt zu sein, dann steht das Geld natürlich "dem Amt" zu, das ja auch die Miete zahlt.
Wie raffig kann man eigentlich sein???