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Ob der Vater noch weiterhin Kindes-Unterhalt zahlen muß, hängt ganz von der Höhe der erzielten Ausbildungsvergütung ab. Kann das Kind seinen Bedarf durch das Lehrentgelt decken, dürfte der Unterhalt wohl entfallen.

Die Unterhaltspflicht endet erst mit Ende der ersten Ausbildung.

Die Unterhaltspflicht endet nicht. Unter Umständen kann sich der Betrag vermindern. eventuell sogar bis auf null, wenn die eigenen einnahmen des Kindes entsprechend hoch sind.
Das hängt von den Beträgen ab. Wenn der Vater 500,- Euro unterhalt zahlen mußte und das Kind eine Ausbildungsvergütung von 350,- Euro bekommt, kann die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt nicht entfallen.

Es kommt drauf an.
Wurden diese Unterhatsansprüche festgestellt, wurden dann aber nicht gezahlt?
Oder kommt die Tochter völlig neu mit Ansprüchen?
Das ist ein großer Unterschied. So verwirkt sich der Anspruch auf eine Erhöhung ggf. nach einem Jahr.
Aber Beträge die Rechtskräftig festgestellt wurden ggf. durch Unterhalt, nein.
Wenn überhaupt,kann Rückstand nur für 1 Jahr geltend gemacht werden. http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=99983&
Der Vater soll auch an Freibeträge und Selbstbehalt denken. http://www.rechner-unterhalt.de/urteile/urteil3.php
wfwbinder am 24. Juli 2010 13:35 Entschuldige, aber lies Deine Links erstmal richtig selbst.
Unterhaltsansprüche verjähren nicht. Sie können nach einem Jahr verwirkt sein, aber das gilt nur für einen, der noch nicht festgestellt ist.
Ich fürchte nicht, weil erstens Unterhaltsansprüche verjähren nicht und zweitens kann der Unterhaltspflichtige nicht davon ausgehen das die Kinder oder deren Erziehungsberechtigte auf den Kindesunterhalt verzichten oder nicht geltend gemacht haben.

Natürlich schuldet der KV den Kindesunterhalt. Dieser errechnet sich dach dem deutschen Unterhaltsrecht. Da Italien in der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums in der Gruppe 1 liegt, wird der gleich Bedtrag fällig, als wenn das Kind in Deutschalnd leben würde.
Auch wenn der KV das Kind nur in den Ferien sehen kann, so hat das mit dem Unterhalt nichts zu tun. Umgang und Unterhalt sind strickt zu trennen. Das heißt aber nicht, dass ich das Verbringen des Kindes in´s Ausland für gut heißen würde.
Gute Seite zu dem Thema hier: www.treffpunkteltern.de Für den Admin hier, das ist keine kommerzielle Seite, sondern eine reine Ratgeberseite von Eltern für Eltern und Kinder.
War eigentlich ein Kommentar. Ganz weg gehts nicht mehr
Kannst Du das mal näher erläutern? Was hat Unterhalt mit Mündelgeld zu tun?
Jetzt hab ich es gefunden. Doof das das vom Email Link nicht direkt geht.
Was das damit zu tun hat weiß ich nicht. Soll Mündelgeld im Verwendungszweck angeben.
Das Jugendamt hat mir schriftlich mitgeteilt, dass meine Ex keine Direktzahlung der Unterhaltszahlungen wünscht. Sondern das ich diese bitte über das Jugendamt zahlen soll. Aber warum sollte ich das und ist das überhaupt rechtens?

Theoreitsch 8.004,- Euro, aber davon sind die Beträge zu kürzen, die die unterstützte Person als Einkünfte und Bezüge (Elterngeld, Gehälter, sontiges) bekommen hat,soweit die 624,- Euro übersteigen/überstiegen.
Meandor am 21. Juli 2010 06:58 Ist er der Kindesmutter gegenüber unterhaltsverpflichtet. Meines Wissens doch nicht, oder? Dann könnte er den Unterhalt doch nur geltend machen, wenn ihr deshalb irgendwelche Leistungen gekürzt werden.
wfwbinder am 21. Juli 2010 07:44 Es gibt inzwischen ein Urteil, das abzugsfähig ist, wenn gekürzt werden würde. ich versuche das weder zu finden.

Hallo, Kindesunterhalt, auch wenn er monitär gezahlt würde, kann nicht bei der EKSt-Erklärung geltend gemacht werden. Da hier dem Anschein nach kein titulierter Betreuungsunterhalt gezahlt wird, können auch dazu keine Beträge in Anrechnung gebracht werden. Sorry.

Ja, hat er und da werden die Europäischen Gerichte auch beim durchsetzen helfen. Voraussetzung natürlich die Frau verdient genug um zahlen zu können.

Wieso verpatzter Unterhaltstitel? Wenn schon ein Titel vorlag, war der Vater verpflichtet Änderungen sein Einkunfts- und Vermögensverhältnisse mitzuteilen. Wenn das erst später bekannt wird, macht man den Unterhalt rückwirkend geltend, den der Unterhaltsanspruch verfällt nicht.
Das ein Gerichtsverfahren so lange dauert wie es dauert ist allgemein bekannt. Und das eine störende Partei ein Verfahren in die Länge ziehen kann ist auch allgemein bekannt.

Die Verwandtschaft zwischen Dir und Deinem Sohn wird von der neuen Partnerschaft nicht berührt. Deshalb mußt Du ganz normal Kindes-Unterhalt weiterzahlen.

Nein, was hat das Einkommen Deiner Freundin mit Deinen Kindern zu tun?
naja aber wir leben doch zusammen und sind auch zusammen gemeldet also leben wir doch in einer eheähnlichen gemeinschaft oder irre ich mich da? ich habe doch erst sein 2 monaten wieder arbeit. vieleicht bekommen wir ja harz 4 muss jetzt erstmal neu berechnet werden wegen einem einkommen.
wfwbinder am 7. Juli 2010 22:25 trotzdem, es sind Deine Kinder. DEine Freundin hat keinerlei Beziehung zu denen.
Das wäre nur, wenn Deine Freundin sehr viel verdienen würde und Du würdest nicht arbeiten gehen, sondernden Haushalt machen. Dann würde ein Anteil aus ihrem Einkommen auf Dich gerechnet, aber das müßte wie gsagt ein hohes Einkommen sein.
vieleicht könnt ihr mir da auch helfen? wie komme ich drum herum den Unterhaltsvorschuss den das Jugendamt zahlt. nicht zurück zu zahlen. finde es einfach schlecht das meine Ex sich von dem unterhaltsvorschuss Klamotten kauft u.s.w. das geld soll doch für de kinder sein.
wfwbinder am 8. Juli 2010 21:53 Keine Chance. Das Jugendamt hat gezahlt, was Du hättest zahlen müssen. Das werden sie sich zurück holen.
Woher weißt Du, von welchem Geld Deine Ex sich die Sache gekauft hat. Sie wird ja nicht nur Geld vom Jugendamt bekommen haben.
ja das weiß ich daher das sie zu dem zeitpunkt kein geld hatte und der unterhaltsvorschuss war auf ihrem konto und nächsen tag hatte sie neue Klamotten also kann ich 1 und 1 zusammen zählen.
wfwbinder am 10. Juli 2010 00:14 Evtl. war ja vorher kein Geld da, weil sie das gesammte eigene für den Kleinen ausgegeben hatte.
Ich möchte nciht behaupten, dass meine Argumentation richtig ist, nur es gibt immer mehrere Möglichkeiten
naja ist mir auch egal findes es halt nur net gut.
Nein der Kindesunterhalt würde nur wegfallen wenn der "neue" das Kind adoptieren würde. Davon hättest Du aber schon vorher Kenntnis bekommen und zustimmen müssen. Die Info die Dir da jemand zukommen lassen hat bezieht sich auf den Ehegattenunterhalt soweit der noch gezahlt würde.

Für Deine Ex ist ab Eheschliessung finanziell zwar deren Neuer zuständig, aber für Deinen Sohn hat der keinerlei Verantwortung.
Blödsinn!!
Ist er nicht mehr dein Sohn, nur weil seine Mutter nen Neuen hat?? Und wenn DU heiratest, dann ist keiner mehr für den Bengel zuständig, oder wie!?
Leute gibtet, die gibbet ganich!!
Nein das stimmt nicht, Unterhalt für die eigenen Kinder musst du immer zahlen auch wenn die Ex heiratet, es sei denn die Kinder werden vom Ehemann adoptiert, aber wer ist schon so dumm und macht das?
eine professionellen Unterhaltsrechner gibt es auch auf www.unterhaltsrechner.eu, der kostet dort 9 euro.