Kindesunterhalt - neue und gute Antworten

Kindesunterhalt - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Entfällt die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt wenn dieses mit 16 Ausbildung startet?

Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 28. Juli 2010 02:35
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Ob der Vater noch weiterhin Kindes-Unterhalt zahlen muß, hängt ganz von der Höhe der erzielten Ausbildungsvergütung ab. Kann das Kind seinen Bedarf durch das Lehrentgelt decken, dürfte der Unterhalt wohl entfallen.


Entfällt die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt wenn dieses mit 16 Ausbildung startet?

Niklaus
beantwortet von Niklaus am 27. Juli 2010 08:54
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Die Unterhaltspflicht endet erst mit Ende der ersten Ausbildung.


Entfällt die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt wenn dieses mit 16 Ausbildung startet?

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 27. Juli 2010 08:33
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Hilfreichste Antwort

Die Unterhaltspflicht endet nicht. Unter Umständen kann sich der Betrag vermindern. eventuell sogar bis auf null, wenn die eigenen einnahmen des Kindes entsprechend hoch sind.

Das hängt von den Beträgen ab. Wenn der Vater 500,- Euro unterhalt zahlen mußte und das Kind eine Ausbildungsvergütung von 350,- Euro bekommt, kann die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt nicht entfallen.



Hat Vater einen Einwand gegen unerwartete Geltendmachung eines rückständigen Kindesunterhalts?

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 24. Juli 2010 13:55
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Es kommt drauf an.

  • Wurden diese Unterhatsansprüche festgestellt, wurden dann aber nicht gezahlt?

  • Oder kommt die Tochter völlig neu mit Ansprüchen?

Das ist ein großer Unterschied. So verwirkt sich der Anspruch auf eine Erhöhung ggf. nach einem Jahr.

Aber Beträge die Rechtskräftig festgestellt wurden ggf. durch Unterhalt, nein.


Hat Vater einen Einwand gegen unerwartete Geltendmachung eines rückständigen Kindesunterhalts?

anonym
beantwortet von frederic am 24. Juli 2010 12:18
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Wenn überhaupt,kann Rückstand nur für 1 Jahr geltend gemacht werden. http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=99983&

Kommentar von frederic am 24. Juli 2010 12:22

Der Vater soll auch an Freibeträge und Selbstbehalt denken. http://www.rechner-unterhalt.de/urteile/urteil3.php

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 24. Juli 2010 13:35

Entschuldige, aber lies Deine Links erstmal richtig selbst.

Unterhaltsansprüche verjähren nicht. Sie können nach einem Jahr verwirkt sein, aber das gilt nur für einen, der noch nicht festgestellt ist.


Hat Vater einen Einwand gegen unerwartete Geltendmachung eines rückständigen Kindesunterhalts?

anonym
beantwortet von billy am 24. Juli 2010 11:37
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Ich fürchte nicht, weil erstens Unterhaltsansprüche verjähren nicht und zweitens kann der Unterhaltspflichtige nicht davon ausgehen das die Kinder oder deren Erziehungsberechtigte auf den Kindesunterhalt verzichten oder nicht geltend gemacht haben.


Kindesunterhalt, wenn Kind im Ausland lebt?

nero070
beantwortet von nero070 am 21. Juli 2010 19:29
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Natürlich schuldet der KV den Kindesunterhalt. Dieser errechnet sich dach dem deutschen Unterhaltsrecht. Da Italien in der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums in der Gruppe 1 liegt, wird der gleich Bedtrag fällig, als wenn das Kind in Deutschalnd leben würde.

Auch wenn der KV das Kind nur in den Ferien sehen kann, so hat das mit dem Unterhalt nichts zu tun. Umgang und Unterhalt sind strickt zu trennen. Das heißt aber nicht, dass ich das Verbringen des Kindes in´s Ausland für gut heißen würde.

Gute Seite zu dem Thema hier: www.treffpunkteltern.de Für den Admin hier, das ist keine kommerzielle Seite, sondern eine reine Ratgeberseite von Eltern für Eltern und Kinder.



Unterhalt ans Jugendamt

anonym
beantwortet von Peterchens am 21. Juli 2010 19:27
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War eigentlich ein Kommentar. Ganz weg gehts nicht mehr


Unterhalt ans Jugendamt

anonym
beantwortet von Frankfurter am 21. Juli 2010 10:20
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Kannst Du das mal näher erläutern? Was hat Unterhalt mit Mündelgeld zu tun?

Kommentar von Peterchens am 21. Juli 2010 19:28

Jetzt hab ich es gefunden. Doof das das vom Email Link nicht direkt geht.

Was das damit zu tun hat weiß ich nicht. Soll Mündelgeld im Verwendungszweck angeben.

Das Jugendamt hat mir schriftlich mitgeteilt, dass meine Ex keine Direktzahlung der Unterhaltszahlungen wünscht. Sondern das ich diese bitte über das Jugendamt zahlen soll. Aber warum sollte ich das und ist das überhaupt rechtens?


Nichteheliche Lebengemeinschaft + Kind + Eltergeld + Einkommenssteuer

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. Juli 2010 21:28
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Theoreitsch 8.004,- Euro, aber davon sind die Beträge zu kürzen, die die unterstützte Person als Einkünfte und Bezüge (Elterngeld, Gehälter, sontiges) bekommen hat,soweit die 624,- Euro übersteigen/überstiegen.

Kommentar von 5e10cd5b0f2bb3d29bbc60e4b63cd325smallMeandor am 21. Juli 2010 06:58

Ist er der Kindesmutter gegenüber unterhaltsverpflichtet. Meines Wissens doch nicht, oder? Dann könnte er den Unterhalt doch nur geltend machen, wenn ihr deshalb irgendwelche Leistungen gekürzt werden.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 21. Juli 2010 07:44

Es gibt inzwischen ein Urteil, das abzugsfähig ist, wenn gekürzt werden würde. ich versuche das weder zu finden.


Nichteheliche Lebengemeinschaft + Kind + Eltergeld + Einkommenssteuer

nero070
beantwortet von nero070 am 20. Juli 2010 21:08
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Hallo, Kindesunterhalt, auch wenn er monitär gezahlt würde, kann nicht bei der EKSt-Erklärung geltend gemacht werden. Da hier dem Anschein nach kein titulierter Betreuungsunterhalt gezahlt wird, können auch dazu keine Beträge in Anrechnung gebracht werden. Sorry.


Kindesunterhalt im Ausland

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. Juli 2010 17:45
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Ja, hat er und da werden die Europäischen Gerichte auch beim durchsetzen helfen. Voraussetzung natürlich die Frau verdient genug um zahlen zu können.


Verpatzter Unterhaltstitel durch das Jugendamt ?!

Meandor
beantwortet von Meandor am 20. Juli 2010 07:08
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Wieso verpatzter Unterhaltstitel? Wenn schon ein Titel vorlag, war der Vater verpflichtet Änderungen sein Einkunfts- und Vermögensverhältnisse mitzuteilen. Wenn das erst später bekannt wird, macht man den Unterhalt rückwirkend geltend, den der Unterhaltsanspruch verfällt nicht.

Das ein Gerichtsverfahren so lange dauert wie es dauert ist allgemein bekannt. Und das eine störende Partei ein Verfahren in die Länge ziehen kann ist auch allgemein bekannt.


Unterhaltzahlung für meinen Sohn einstellen oder nicht?

Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 12. Juli 2010 00:19
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Die Verwandtschaft zwischen Dir und Deinem Sohn wird von der neuen Partnerschaft nicht berührt. Deshalb mußt Du ganz normal Kindes-Unterhalt weiterzahlen.


Kindes Unterhalt berechnung

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 7. Juli 2010 21:11
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Nein, was hat das Einkommen Deiner Freundin mit Deinen Kindern zu tun?

Kommentar von stefan24141 am 7. Juli 2010 21:41

naja aber wir leben doch zusammen und sind auch zusammen gemeldet also leben wir doch in einer eheähnlichen gemeinschaft oder irre ich mich da? ich habe doch erst sein 2 monaten wieder arbeit. vieleicht bekommen wir ja harz 4 muss jetzt erstmal neu berechnet werden wegen einem einkommen.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 7. Juli 2010 22:25

trotzdem, es sind Deine Kinder. DEine Freundin hat keinerlei Beziehung zu denen.

Das wäre nur, wenn Deine Freundin sehr viel verdienen würde und Du würdest nicht arbeiten gehen, sondernden Haushalt machen. Dann würde ein Anteil aus ihrem Einkommen auf Dich gerechnet, aber das müßte wie gsagt ein hohes Einkommen sein.

Kommentar von stefan24141 am 8. Juli 2010 19:29

vieleicht könnt ihr mir da auch helfen? wie komme ich drum herum den Unterhaltsvorschuss den das Jugendamt zahlt. nicht zurück zu zahlen. finde es einfach schlecht das meine Ex sich von dem unterhaltsvorschuss Klamotten kauft u.s.w. das geld soll doch für de kinder sein.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 8. Juli 2010 21:53

Keine Chance. Das Jugendamt hat gezahlt, was Du hättest zahlen müssen. Das werden sie sich zurück holen.

Woher weißt Du, von welchem Geld Deine Ex sich die Sache gekauft hat. Sie wird ja nicht nur Geld vom Jugendamt bekommen haben.

Kommentar von stefan24141 am 9. Juli 2010 20:04

ja das weiß ich daher das sie zu dem zeitpunkt kein geld hatte und der unterhaltsvorschuss war auf ihrem konto und nächsen tag hatte sie neue Klamotten also kann ich 1 und 1 zusammen zählen.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 10. Juli 2010 00:14

Evtl. war ja vorher kein Geld da, weil sie das gesammte eigene für den Kleinen ausgegeben hatte.

Ich möchte nciht behaupten, dass meine Argumentation richtig ist, nur es gibt immer mehrere Möglichkeiten

Kommentar von stefan24141 am 10. Juli 2010 13:29

naja ist mir auch egal findes es halt nur net gut.


Unterhaltzahlung für meinen Sohn einstellen oder nicht?

anonym
beantwortet von billy am 7. Juli 2010 19:56
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Nein der Kindesunterhalt würde nur wegfallen wenn der "neue" das Kind adoptieren würde. Davon hättest Du aber schon vorher Kenntnis bekommen und zustimmen müssen. Die Info die Dir da jemand zukommen lassen hat bezieht sich auf den Ehegattenunterhalt soweit der noch gezahlt würde.


Unterhaltzahlung für meinen Sohn einstellen oder nicht?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. Juli 2010 19:48
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Für Deine Ex ist ab Eheschliessung finanziell zwar deren Neuer zuständig, aber für Deinen Sohn hat der keinerlei Verantwortung.


Unterhaltzahlung für meinen Sohn einstellen oder nicht?

anonym
beantwortet von mig112 am 7. Juli 2010 19:41
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Blödsinn!!

Ist er nicht mehr dein Sohn, nur weil seine Mutter nen Neuen hat?? Und wenn DU heiratest, dann ist keiner mehr für den Bengel zuständig, oder wie!?

Leute gibtet, die gibbet ganich!!


Unterhaltzahlung für meinen Sohn einstellen oder nicht?

anonym
beantwortet von Wodie am 7. Juli 2010 19:32
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Nein das stimmt nicht, Unterhalt für die eigenen Kinder musst du immer zahlen auch wenn die Ex heiratet, es sei denn die Kinder werden vom Ehemann adoptiert, aber wer ist schon so dumm und macht das?


Wie wird Kindesunterhalt eines volljährigen Kindes berechnet?

anonym
beantwortet von webyl am 6. Juli 2010 14:11
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eine professionellen Unterhaltsrechner gibt es auch auf www.unterhaltsrechner.eu, der kostet dort 9 euro.




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