Hallo Hochbuxer, Du gibst leider kein Alter von Deinem 2. Sohn an, wäre wichtig, denn der Kindesunterhalt richet sich nach dem Alter des Kindes. Für Deinen großen Sohn, wirst Du schon Kindesunterhalt an Dienen Ex-Mann zahlen müssen, er verdient zwar schon etwas Geld, aber davon gibts einen Freibetrag und vom Rest kannst Du die Hälfte auf den Unterhaltsbetrag anrechnen. Der Vater gewährt im Natural-Unterhalt (Wohnung, Essen etc), der Barunterhalt muß dann hier von Dir kommen. Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt für einen arbeitenden Unterhaltsverpflichteten liegt aber bei 1000 Euro, daher wärst Du von Deinem Nettoentgelt her, nicht zahlungsfähig, aber es wird geprüft, ob Du mehr arbeiten könntest, 930 Euro, das könnte nur ein Teilzeitjob sein, hier wird aber auch berücksichtigt, ob Du momentan Dein weiteres (3.) Kinder betreuen mußt. Dein jetziger Mann muß nicht direkt für Deine Kinder für den Unterhalt aufkommen, aber er ist DIR gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und wenn er sehr viel mehr als DU verdienen würde, könnte sein, daß Dir ein Teil seines Einkommens als Taschengeld zusteht und Du damit und mit Deinem Lohn wieder zahlungsfähig für den Kindes-Unterhalt wärst. Die Rechtslage ist aber recht verzwickt und schwierig, wenn Dein Mann auf die Unterhaltszahlung besteht (was ihm ja auch zusteht, er hat Dir schließlich vorher auch Kindesunterhalt bezahlt), solltest Du Dich an einen Anwalt wenden.
@Primus: die Kinder sind zu "alt", Mausi. Ich weiss auch keinen Weg, was man für über 12-jährige Kinder unternehmen kann. Du?
Sorry, ich habe übersehen, dass die Fragestellerin das Alter der Kinder in einer Antwort bekannt gegeben hat.
Hm.... schwierige Situation!!
Was mir dazu einfällt wäre: Wenn ihr eigenes Einkommen nicht für den Lebensunterhalt des Kindes reicht, muss sie notfalls ergänzendes H4 beantragen, aber es gibt auch noch begrenzt einen Kinderzuschlag für Elternteile, die arbeiten gehen und kurz über dem H4-Regelsatz stehen.