KFZ - neue und gute Antworten

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Ist man durch eine Versicherung des KFZs verpflichtet,das Auto regelmäßig zur Inspektion zu bringen?

Matrix
beantwortet von Matrix am 17. März 2010 19:07
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wenn du wissentlich mit defekten bremsen fahren würdest und dabei passiert etwas,wird man das sehr schnell in erfahrung bringen. (bremsweg usw) wenn die polizei etwas auffälliges feststellt, verlangt die versicherung später akteneinsicht bzw.unfallbericht. stellt sich heraus das der pkw nicht genügend gewartet worden ist könnte man dir auch eine gewisse fahrlässigkeit vorwerfen. wenn die versicherung etwas finden will,dann finden die auch was. ein pkw muss verkehrssicher sein egal wie alt.


Ist man durch eine Versicherung des KFZs verpflichtet,das Auto regelmäßig zur Inspektion zu bringen?

anonym
beantwortet von Awando am 17. März 2010 13:39
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Das Auto muss im verkehrssicheren Zustand sein. Ansonsten spielt das für die Haftpflicht, Kasko keine Rolle ob dein Auto gewienert, verschimmelt oder rostig ist.

Lediglich die Garantien könnten, bzw. werden sicherlich, in irgend einer Form angegriffen werden.

Explizit ist da an die Durchrostungsgarantie zu denken. Diese geht ja tlw. über etliche Jahre. Wenn hier allerdings nicht regelmässig gut gepflegt wird....


Ist man durch eine Versicherung des KFZs verpflichtet,das Auto regelmäßig zur Inspektion zu bringen?

anonym
beantwortet von mig112 am 17. März 2010 12:41
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Für Haftpflicht und Kasko nicht - bei Garantieversicherungen kann das eventuell anders sein!


Ist man durch eine Versicherung des KFZs verpflichtet,das Auto regelmäßig zur Inspektion zu bringen?

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 17. März 2010 12:05
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Nein, aber es muss in verkehrssicherem Zustand sein.

Wenn man z. B. einen Unfall verursacht udn es liegt offentsichtlich daran, dass man eine notwendige Reparatur nciht gemacht hat, dann kann man ein Problem bekommen.

Kommentar von Ee1a4e75ae842e040348ec1d857805e8smallobelix am 17. März 2010 12:28

DH.


Lohnt sich eine Tankkarte für den Privatmann?

anonym
beantwortet von hansemann2 am 12. März 2010 08:06
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Eigentlich lohnt es sich für Privatleute nicht eine Takkarte zu haben, siehe auch http://www.tankkarte-online.de/tankkarten-fur-privatpersonen.html

Wenn man nie eine EC Karte dabei hat oder keine hat ok, aber sonst gibt es immer alternative Bezahlmethoden.



Habe ich bei einer Kfz-Versicherung auch eine Widerrufsrecht?

anonym
beantwortet von gammoncrack am 11. März 2010 09:55
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Natürlich gibt es kein Widerrufsrecht - wie denn auch? Der jetzige Versicherer hat bei der Zulassungsstelle eine Doppelkarte hinterlegt und ist doch unveränderbar im dem Risiko, bei Schäden bis 100 Mio. Euro einzutreten zu müssen. Frei dem nach Motto: Wenn was passiert wäre, hättest Du eben zahlen müssen, wenn nichts passiert ist, zahl mir mal die Beiträge zurück.

Er hat lediglich ein Widerspruchsrecht, was eine Vertragaufhebung mit Frist von 14 Tagen ermöglicht.


Habe ich bei einer Kfz-Versicherung auch eine Widerrufsrecht?

anonym
beantwortet von Awando am 10. März 2010 11:57
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Grundsätzlich hast du bzgl. der Ausgestaltung ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.

Allerdings kann es folgende Probleme geben:

Wenn die neue Versicherung den Vertrag rückwirkend ab dem Tag der Zulassung übernimmt, geht das. Machen aber wenige Gesellschaften und meist nur die Hochwertigeren.

Wenn du ab dem Tag des Rücktritts versichert werden musst wird die alte Versicherung für die Tage der Nutzung nach dem Kurztarif abrechnen. Was die Sache in der Regel teuer macht.

Grundsätzlich möchte ich zum xten mal sagen das es kein günstiger gibt. Welche Leistungen wurden verglichen ? Folgeschäden Tierbisse ? Nur der Marderbiss selbst ? Bedingungen für grobe Fahrlässigkeit ? Abzug alt-/neu bei Ersatzteilen ? Wie verhält sich das mit Kabelbränden ? usw. usw. usw. .

Wenn du richtig beraten worden wärst hätte sich die Frage nach günstig nicht gestellt, sondern die Frage nach welchen Kompromiss du für welchen Beitrag eingehst.

Die HUK mit mässigen Leistungen noch um 100 Euro unterbieten ist oft verbunden mit mit noch mäßigeren Leistungen. Und schon im Schadenfall sollte man bei der HUK dann sehen das der Schaden zum Unfall passt....


Kann man das Nummernschild fürs Auto bei Umzug innerhalb eines Bundeslandes schon mitnehmen?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 10. März 2010 11:32
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Das gibt es bisher meines Wissens ausschliesslich in Schläfrig-Holstein.


Kann man das Nummernschild fürs Auto bei Umzug innerhalb eines Bundeslandes schon mitnehmen?

obelix
beantwortet von obelix am 10. März 2010 10:28
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diese frage stellte ich letztes jahr im september auch einer zulassungsstelle in bayern. der mitarbeiter meinte, das wäre ein guter witz, was da einst über den presseticker ging.

der lachte mich also an/ aus. aber es kann ja sein, dass es doch möglich wird.


Kann man das Nummernschild fürs Auto bei Umzug innerhalb eines Bundeslandes schon mitnehmen?

anonym
beantwortet von hofmeier am 10. März 2010 10:09
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das gilt leider noch nicht in allen Bundesländern


Kann man das Nummernschild fürs Auto bei Umzug innerhalb eines Bundeslandes schon mitnehmen?

anonym
beantwortet von peterchen62 am 10. März 2010 09:58
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Das habe ich auch gelesen, allerdings ist das von Land zu Land unterschiedlich. Es gibt diese Möglichkeit, aber man sollte sich auf jeden Fall bei der Landesbehörde erkundigen. Einheitliche Regeln gibt es bisher nicht.


Kann man jederzeit von der Teilkasko- in die Vollkaskoversicherung wechseln und andersrum?

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 6. März 2010 12:01
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Die Versicherung muss nicht mitspielen, wie hier schon geschrieben wurde.

Einem Wunsch nach Wechsel von TK zu VK dürfte sie aber nachkommen, da sie dann ja eine höhere Prämie kassieren kann.

Umgekehrt dürfte sie weniger begeistert sein, sodass Du hier wahrscheinlich fristgemäss die VK kündigen und dann eine TK neu abschliessen müsstest.

Kommentar von gammoncrack am 7. März 2010 18:51

Den Wechsel von einer Teilkasko- in eine Vollkaskoversicherung sieht eine Versicherung nur dann gerne, wenn sie den Wagen vorher besichtigen kann. Es sollten dann besser keine Schäden vorhanden sein.


Kann man jederzeit von der Teilkasko- in die Vollkaskoversicherung wechseln und andersrum?

anonym
beantwortet von Awando am 6. März 2010 07:23
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Im Prinzip schließe ich mich der Aussage von mig an. Die Gesellschaft muss das nicht machen. Es kommt also zunächst auf die Gesellschaft an, dann vielleicht auch auf den Tarif und dann auf die Beziehungen des Vermittlers.

Im Verdrängungswettbewerb tut sich die Gesellschaft bei sehr knapp kalkulierten Tarifen natürlich schwerer als da wo etwas mehr Luft ist.

Prinzipiell hast du aber unter der Laufzeit keinen Anspruch darauf.


Kann man jederzeit von der Teilkasko- in die Vollkaskoversicherung wechseln und andersrum?

anonym
beantwortet von Zitterbacke am 6. März 2010 01:01
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Ein Wechsel von Teil- in Vollkasko macht eigentlich nur Sinn , wenn der Wert des Fahrzeuges gestiegen ist. Ein Wechsel ist in dem Fall sinnvoll und möglich.Ein Wechsel in die andere Richtung ist auch möglich. Fristen und Kleingedrucktes müssen immer beachtet werden.


Kann man jederzeit von der Teilkasko- in die Vollkaskoversicherung wechseln und andersrum?

anonym
beantwortet von mig112 am 5. März 2010 23:54
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Mit dem Verhandlungsgeschick eines Versicherungsmaklers ist das selbstverständlich jederzeit möglich.

Ein versierter Einfirmenvertreter wird es sicher auch jederzeit hinbekommen.

Als Privatkunde (allein und verlassen) wirst du die Änderung fristgemäß beantragen müssen.



Kann man jederzeit von der Teilkasko- in die Vollkaskoversicherung wechseln und andersrum?

anonym
beantwortet von JEKO1 am 5. März 2010 22:53
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Es ist hier die Frage, wie alt das zu versichernde Fahrzeug ist, aber auch eine kostenfrage. Neufahrzeuge sollten IMMEReinr Vollkasko haben, nach ca.4Jahren haben die einen WERTverlust, daß sich eine VK eigentlich nicht mehr den WERT hat,und man in eine TK ummeldet, ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft genügt. Einen wechsel von TK in die VK ist hier wie erwähnt eine kostenfrage aber auch Frage über zustand des Fahtzeugs.


Kann man jederzeit von der Teilkasko- in die Vollkaskoversicherung wechseln und andersrum?

anonym
beantwortet von Merkela am 5. März 2010 21:23
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Die Teilkasko ist Teil der Vollkasko. Eine Vollkasko habe ich bisher nicht alleine bekommen.

Ein "Wechsel" ist möglich, jedoch nur zu den üblichen Terminen/ Möglichkeiten wie Jahresende, Autowechsel etc.

Die Teilkasko hat keine SF-Klassen, die VK jedoch schon (die nicht unbedingt übereinstimmen mit denjenigen der Haftpflicht).


Zahlt denn neben der Teilkaskoversicherung auch die KFZ-Haftpflichtversicherung für Sturmschäden?

anonym
beantwortet von LenaKlein am 5. März 2010 10:52
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Die Kfz Haftpflicht zahlt nicht die Schäden an deinem auto, sondern die eines Unfallgegeners, wenn du einen Unfall verschuldet hast.


Unverschuldeteter Totalschaden am Auto, wird mir die Tankfüllung auch erstattet, vorher volltanken!

anonym
beantwortet von mig112 am 3. März 2010 10:39
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In der Vollkasko nicht,

aber aus deiner Fragestellung "unverschuldet" schliesse ich, dass du die gegnerische Haftpflichtversicherung meinst.

Ja, JEDEN nachweisbaren Schaden erhälst du erstattet!

(Wäre ich an deiner Stelle, würde ich es gleich mit dem Gutachter besprechen, dann gibt es überhaupt keine Probleme!)


Unverschuldeteter Totalschaden am Auto, wird mir die Tankfüllung auch erstattet, vorher volltanken!

anonym
beantwortet von VWSV58 am 3. März 2010 10:06
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Das kommt auf die Versicherung an, der Schutz ist nicht genormt. Bei meiner Gesellschaft sind z.B. Betriebsstoffe mitversichert, Kraftstoff aber dezidiert ausgeschlossen.




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