- klärt mit der Bank die Finanzierung ab
Was bedeutet das genau ? Die Bank bekommt in der Regel im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen - das macht der Notar !!! Also die Bank wird dich vor der endgültigen Zusage nach dem Notar fragen, bzw. die Lastenfreiheit verlangen - da bedeutet ein aktueller Grundbuchauszug, damit nämlich die Grundschuld eingetragen werden kann: das besorgt dir der Notar beim Grundbuchamt. Selbst machen ginge auch, ist aber mit Aufwand verbunden..
Der Notartermin findet viel später für Käufer und Verkäufer statt, indem der gesamte Kaufvertrag vorgelesen wird, anschließend wird unterschrieben. Dann wird deine Bank den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen.(bzw. es macht auch der Notar wenn ein Anderkonto vereinbart wurde ) Nur der Kreditvertrag mit Nichtabnahmeentschädigung deinerseits zugunsten der kreditgebenden Bank wird deutlich vorher abgeschlossen !!!!
Der Notar würde die Beurkundung nicht zurückstellen, wenn ihm der Käufer sagte, dass er zur Sicherstellung der Finanzierung des Kaufpreises noch etwas Zeit brauchte, oder?