bura:
Deine Mutter hat also - gemäß Notarauskunft - im Zuge der Veräusserung des Hausgrundstücks n i c h t auf die zu ihren Gunsten - im Range nach den Bankgrundschulden - eingetragene Reallast verzichtet.
Konsequenz: Die Reallast konnte ohne ihre Bewilligung auch nicht gelöscht werden., Folglich hat der Erwerber die Reallast übernommen. Folglich hat die Reallast jetzt die erste Rangstelle, nachdem die Banken befriedigt wurden. Folglich ist deine Mutter jetzt besser gesichert als zuvor.
Irgendwas stimmt hier nicht.
zunächst einmahl einen herzlichen dank an alle ,die sich die mühe machen mir eine Antwort zukommen zu lassen.
an Franzl0503: da gibt es wohl ein Missverständnis. meine Mutter hat sehr wohl auf die eingetragene Reallast verzichtet, um den Verkauf des Gebäudes zu erleichtern. Aber
nicht auf die Rückzahlung der bis dato gewährten Kredite und erlassenen Forderungen meinem Bruder gegenüber . Die sie ja auch in den Status eines Gläubigers versetzen, mit den gleichen Rechten, die die anderen Gläubiger auch aus ihren Forderungen erheben.