Gläubiger - neue und gute Antworten

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    wie komme ich zu meinem recht wenn der insolvensverwalter mich als Gläubiger übergeht?
    Antwort von Franzl0503 Franzl0503

    bura:

    Deine Mutter hat also - gemäß Notarauskunft - im Zuge der Veräusserung des Hausgrundstücks n i c h t auf die zu ihren Gunsten - im Range nach den Bankgrundschulden - eingetragene Reallast verzichtet.

    Konsequenz: Die Reallast konnte ohne ihre Bewilligung auch nicht gelöscht werden., Folglich hat der Erwerber die Reallast übernommen. Folglich hat die Reallast jetzt die erste Rangstelle, nachdem die Banken befriedigt wurden. Folglich ist deine Mutter jetzt besser gesichert als zuvor.

    Irgendwas stimmt hier nicht.

    Kommentar von bura67 bura67

    zunächst einmahl einen herzlichen dank an alle ,die sich die mühe machen mir eine Antwort zukommen zu lassen.

    an Franzl0503: da gibt es wohl ein Missverständnis. meine Mutter hat sehr wohl auf die eingetragene Reallast verzichtet, um den Verkauf des Gebäudes zu erleichtern. Aber

    nicht auf die Rückzahlung der bis dato gewährten Kredite und erlassenen Forderungen meinem Bruder gegenüber . Die sie ja auch in den Status eines Gläubigers versetzen, mit den gleichen Rechten, die die anderen Gläubiger auch aus ihren Forderungen erheben.

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    wie komme ich zu meinem recht wenn der insolvensverwalter mich als Gläubiger übergeht?
    Antwort von HilfeHilfe HilfeHilfe

    Hallo

    ich unterstelle mal der Verwalter macht es gewissenhaft. Es wird nicht das erste Verfahren sein.

    Ich würde daher auch den Gang zum Fachanwalt empfehlen. Es kann aber sehr teuer werden. Ich hoffe ihr habe eine RSV !

    Viel Erfolg

    PS: um welchen Betrag handelt es sich ? Wenn dieser "nicht schmerzhaft" ist würde ich es beruhen lassen.....

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    wie komme ich zu meinem recht wenn der insolvensverwalter mich als Gläubiger übergeht?
    Hilfreichste Antwort von xmass xmass

    grundsätzlich haften die Verwalter, aber beweisen mußt Du es eben auch können http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_47700468/insolvenzrecht-wann-insolvenz...

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    Raten werden bezahlt , will diese verkaufen
    Antwort von Kevin1905 Kevin1905

    Zinsen muss der Schuldner immer nur für die lezten 3 Jahre bezahlen, danach verjähren diese wieder wenn sie nicht neu tituliert werden.

    Wenn der Schuldner mit einer Rate im Rückstand ist wird der Geamtbetrag sofort fällig. Schick nochmal den GV hin, vielleicht bringt es was.