Was nützt Dir das, wenn Vermögenswerte irgendwo in Timbuktu auftauchen. Selbst wenn Du das dann weißt, kommt Du trotzdem nicht an das Geld. Bevor Du dann dort eine Kontosperre hinbekommen hast, ist das Geld schon wieder an anderer Stelle. Selbst wenn nicht, wirst Du vermutlich bis zum Nimmerleinstag dann dort klagen müssen. Wenn Du Glück hast, ist das vielleicht ein Land, in dem ein Bankdirektor oder ein Richter nicht beeinflussbar ist,.
Gericht - neue und gute Antworten
-
5Titulierte ForderungenAntwort von
ZitterbackeZitterbacke
...für meine Forderungen in MIllionenhöhe,
Wenn du jetzt Hilfe auf dieser Plattform suchst , ist alles zu spät . Gruß Z... .
-
6Titulierte Forderungen
Du bist Dir doch wohl darüber bewußt, dass dann der Prozeßmarathon von vorne beginnt?! Du kannst einen Titel nur in dem Land vollstrecken in dem er ergangen ist. In jedem anderen Land muß zunächst der Titel für vollstreckbar erklärt werden -sofern das aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen überhaupt möglich ist. Wenn ein Schuldner flexibel genug ist, hat er sein Geld längst woanders bevor Du loslegen kannst.
Kommentar von
blnsteglitzblnsteglitz das sollte der Anwalt des Fragestellers doch wohl auch wissen.......
Kommentar von
GaenselieselGaenseliesel ...... ein armer Millionär ! Sachen gibt's .......
so wie Privatier59 die Sache sieht, wird der Fragesteller immer ärmer wenn er den Anwalt weiter walten lässt...... K.
Kommentar von
Privatier59Privatier59 Ja wirklich, Sachen gibts. Wieso man bei Leutchen mit lustigen Namen anfragt wenn man einen Rechtsanwalt unter Vertrag hat verstehe ich eh nicht.
Kommentar von
GaenselieselGaenseliesel vielleicht ist es der sogenannte " letzte Strohhalm ", der ihn hier her verschlagen hat.
In seiner Lage versucht man wohl alle Register zu ziehen und hofft hier auf einen Geistesblitz in dieser Sache.
Es gibt menschliche Probleme, auf die man zum Glück nicht neidisch sein muss !
Man hab ich es gut - solche Sorgen fehlen mir definitiv nicht !!! ;-)
-
-
1Titulierte ForderungenAntwort von
Hape0 Spezialisierte Inkassodienste, z.B. Goldman, Morgenstern & Partners
-
0VaterschaftstestAntwort von
gurusucher Er wird schon seinen Grund dafür haben, dass er den Test haben will. Vielleicht ist er ja deswegen dein EX... Ansonsten ist das wohl eher eine Frage für ein Jura-Forum und nicht für finanzfrage.net
-
4VaterschaftstestAntwort von
PrimusPrimus
muss ich einwilligen?
Siehe hier:
Ein Anrecht auf die Zustimmung für einen privaten Vaterschaftstest haben nur der Vater, die Mutter und das Kind.
Will nun einer der drei einen Vaterschaftstest durchführen, können diese Personen nur unter ganz begrenzten Umständen die Zustimmung verweigern.
Das wird alles im § 1598a BGB geregelt.
§1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung
(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
der Vater jeweils von Mutter und Kind,
die Mutter jeweils von Vater und Kind und
das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.
(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung hat durchführen lassen, Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Anspruch nach Satz 1 entscheidet das Familiengericht
-
2Vaterschaftstest
Den Sachverhalt hast Du uns aber jetzt recht lückenhaft präsentiert: Was heißt denn "Ex"? Bedeutet das "Ex-Ehemann" oder "Ex-Freund"? Der Unterschied? Der Ehemann gilt nach dem Gesetz zunächst mal als Vater des während der Ehe geborenen Kindes, es könnte die Vaterschaft aber anfechten. Für den Ex-Freund müßte man im Zweifel die Vaterschaft feststellen lassen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1600d.html
Privat durchgeführte Vaterschaftstests sind in jedem Falle unverbindlich. Wieso sollte man sich darauf denn einlassen?
-
-
3VaterschaftstestAntwort von
RentenfrauRentenfrau
Hallo Susi1988, Dein Ex will den Vaterschaftstest sicher nur machen lassen, um ganz sicher zu sein, daß er auch der biologische Vater ist, denn nur wenn er das auch ist, kann er zum Kindes-Unterhalt verpfllichet werden bzw. er kommt aus dieser Unterhaltspflicht erst raus, wenn er vorlegen kann, daß er nicht der Vater ist. Du mußt natürlich dem Vaterschaftstest nicht zustimmen, aber dann wird er dies gerichtlich anordnen lassen wollen. Mein Rat: wenn Dein Ex wirklich Zweifel hat, der biologische Vater zu sein, dann sollte er diese durch einen Vaterschaftstest ein für allemal ausräumen, wenn es sicher ist, daß er der Vater ist, dann muß und wird er (hoffentlich) auch zahlen. Sollte er nicht der Vater sein und Du hättest ihn nur als Vater angegeben, um einen "Zahler" zu haben, dann hat er natürlich ein berechtigtes Interesse das auch klar feststellen zu lassen, denn dann hat er grundlos Unterhalt gezahlt und das tut niemand gern, er kann Dich dann auch verklagen, denn einen falschen Vater beim Standesamt anzugeben ist nicht in Ordnung.
Kommentar von
Susi1988 danke für deine Antwort. nein ich weiß das er zu 100% der Erzeuger ist, er will den Test nur weil er mich einfach nur vor Gericht zerren will und meine nerven strapazieren will, um das Kind geht es ihm nicht, mein Sohn ist ihm total egal. und was das "bezahlen" angeht, er kann so oder so nicht den unterhalt bezahlen da er ein geringfügiges Einkommen hat. Also wenn er es wirklich vor Gericht ziehen sollte muss ich es über mich ergehen lassen? ich habe ihm sogar schon angeboten ein Test "privat" zu machen mit einem zeugen zb. Anwalt, Arzt oder einer ausem sozialen dienst, aber nein das möchte er ja nicht! aber danke für deine antwort
-
3VaterschaftstestAntwort von
gammoncrackgammoncrack
Du musst natürlich nicht zustimmen. Auch wenn er droht, diesen nun gerichtlich einzufordern, wird das im Regelfall nicht gelingen. Es müssten schon massive Gründe seitens des "Vaters" vorgetragen werden, die mit großer Wahrscheinlichkeit gegen eine biologische Vaterschaft sprechen.
-
2VaterschaftstestAntwort von
Helge001Helge001
Warum willst du nicht einwilligen. Dann hat dein Ex es schwarz auf weiß. Wenn du nicht einwilligst, dann hat dies immer einen faden Beigeschmack.
-
2VaterschaftstestAntwort von
FragfreundFragfreund
Ich kenne keinen Grund (ausser einem), einem derartigen Test nicht zuzustimmen.
Aber um deine Frage zu beantworten: Nein, du musst nicht einwilligen. Wie sollte man dich dazu zwingen ? Guantanamo ?
-
7VaterschaftstestAntwort von
Tina34Tina34
er will den Test nicht weil er sich nicht kümmern möchte, er will den Test weil er sich vielleicht nicht sicher ist ob es sein Kind ist. Wenn berechtigte Zweifel bestehen wird der Test von Gericht angeordnet. Sollte dann herauskommen das es nicht sein Sohn ist, braucht er keinen Unterhalt zu zahlen.
-
4Quelle für richterliche Entscheidungen mit Wirkung auf die Einkommensteuererklärung
Neu aufgenommene BFH-Verfahren findet man hier http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bfh&A...
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker ... und neu veröffentlichte Schreiben hier: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bfh&A...
Alternativ könnte man sich auch den einen oder anderen Newsletter bestellen.
Kommentar von
immoFaq perfekt. Das habe ich gesucht!
DH.
-
3Quelle für richterliche Entscheidungen mit Wirkung auf die EinkommensteuererklärungAntwort von
Privatier59Privatier59
Die beste Quelle wäre der Bezug einer Fachzeitschrift wie etwa der im Link genannten:
http://www.beck-shop.de/DStR-Deutsches-Steuerrecht/productview.aspx?product=1498...
Nur, willst Du Dir die Kosten und Mühen etwa antun nur für Deine eigene Steuererklärung? Das wäre doch übertrieben. Es bleibt also nur, Augen und Ohren offen zuhalten.
Kommentar von
MikkeyMikkey Es ist natürlich möglich, auch die Entscheidungen der 18 Finanzgerichte und des BFH zu verfolgen. Wenn man das etwas plant, dürfte der Aufwand zumindest im Rahmen des Möglichen liegen.
Kommentar von
immoFaq hm. Das klingt alles nicht so einfach :(
Kommentar von
immoFaq das scheint die Profilösung zu sein. Die Kosten sind entsprechend. Nur wenn ich mir diese gegenrechne mit den möglichen Kosten für eine Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, dann komme ich mit prof. Beratung günstiger weg.
Danke für die Antwort.
;-)