Fahrtkosten - neue und gute Antworten

  • 2
    Fahrtkosten in Steuererklärung bei unklarem Wohnsitz
    Antwort von FREDL2 FREDL2

    Wie bzw. welche Entfernung zur Arbeit gebe ich nun beim Finanzamt für die Jahre 2009 - 2011 an?

    Die tatsächlich gefahrene natürlich.

    Muss ich mit Nachfolgen meiner unterlassenen Meldung rechnen?

    Nicht vom Finanzamt.

  • 1
    Fahrtkosten in Steuererklärung bei unklarem Wohnsitz
    Antwort von freelance freelance

    gib die Dinge so an, wie sie der Wahrheit entsprechen.

    Wegen der fehlenden Meldung... Das Finanzamt interessiert es wenig, wo du dich wie angemeldet hast bzw. ob du gegen das Meldegesetz verstossen hast. Hier würde ich keine Konsequenzen erwarten, vor allem, weil der Delikt auch Jahre in der Vergangenheit liegt.

  • 1
    Fahrtkosten in Steuererklärung bei unklarem Wohnsitz
    Antwort von qtbasket qtbasket

    Du hast gegen das Meldegesetz verstoßen - da gibt es eigentlich auch keine steuerliche Belohnung dafür

  • 0
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Als AN musst Du Dich grundsätzlich ebenso an die Kündigungsfristen halten wie der AG - gleiches Recht für alle - und wenn Du widerrechtlich fristlos kündigst, dann kann der AG Dich auf Schadensersatz verklagen.

    Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht und wenn Du selbst kündigst, dann wirst Du bestimmt keine bekommen - warum denn auch?

    Und der Chef ist auch nicht für die Erstattung Deiner Fahrtkosten verantwortlich, falls das nicht vertraglich ausdrücklich anders geregelt sein sollte.

  • 0
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von TaxQA TaxQA

    du hast gekündigt, fristlos, und willst nun an den Konditionen für den Vertrag bzw. der Kündigung rumdiskutieren?

    Das wird schwierig werden, denn du hast das Handtuch geworfen. Nur wenn der AG hier Zugeständnisse macht, hast du Glück. Wenn nicht, dann nicht. Dann bekommst du gar nichts.

    Es gibt weder einen Anspruch auf nachträgliche Erstattung der Fahrtkosten (ausser sie stehen im Vertrag) noch auf eine Abfindung.

  • 1
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von Rentenfrau Rentenfrau

    Hallo Marienkäfer12, Du hast fristlos gekündigt, der Chef hat das (wohl) angenommen, also ist das Arbeitsverhältnis beendet. Eine Abfindung bespricht man mit dem Arbeitgeber vorher, und es ist schon so, Abfindungen werden oft langjährigen Mitarbeitern geboten, um ihnen den Abschied zu "versüßen", doch Du hast selbst gekündigt, da habe ich noch gehört, daß der Chef ne Abfindung zahlt. Auf die Fahrkosten zur Arbeitsstätte hast Du keinen Anspruch, es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers wie er zur Arbeit kommt.

  • 4
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von qtbasket qtbasket

    Keine Chance !!!

    Du hast rechtlich keinen Anspruch auf deine Fahrtkosten und eine Abfindung muss dein Chef dir auch nicht bezahlen.

    Wenn du vor das Arbeitsgericht ziehen möchtest, bitte sehr...

    ...ohne Details zu kennen, wage ich die Prognose, dass deine Klage abgewiesen wird...

    Kommentar von Zitterbacke ZitterbackeZitterbacke

    Bei den Fahrtkosten könnten schon Forderungen entstehen .

  • 4
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von Sobeyda Sobeyda

    Ich befürchte, Du hast da etwas mißverstanden: eine Abfindung gibt es - wenn überhaupt - sofern der Arbeitgeber einem langjährigen Mitarbeiter kündigt. Kündigt die Arbeitnehmerin und das auch noch fristlos, dann gibt es nix. Du kannst froh sein, wenn Dein Chef nicht auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht.

    Und Fahrtkosten: vereinbart man entweder vorher vertraglich oder man kann sie nur steuerlich geltend machen (was bei 450,- EUR eher theoretisch ist...)

  • 1
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von Snooopy155 Snooopy155

    Wollen kannst Du viel, aber kriegen tust Du wahrscheinlich nichts, denn auch für Dich gilt normalerweise die Einhaltung einer Kündigungsfrist. Wenn von einem Fahrtkostenzuschuß nichts in deinem Arbeitsvertrag steht, dann gibt es da auch nichts zu holen. Und für eine Abfindung recht es schon zweimal nicht. Hierfür gibt es nicht einmal ansatzweise eine Rechtsgrundlage.

  • 1
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von robinek robinek

    Warum wurden die Fahrtkosten nicht vorher vereinbart? Wollen kann man viel, erhalten meistens "sehr" wenig! Der weite Fahrtweg war doch bekannt!? Warum soll er Dir jetzt Abfindung bezahlen wenn Du selbst kündigst? Er findet bestimmt schnell Nachfolger für Dich. Ob Du auch schnell einen "gleichwertigen" Job findest wo Du keinen soweiten Fahrtweg hast?

    Kommentar von Marienkaefer12 Marienkaefer12

    Vereinbart haben wir nichts. Aber ich habe immer gesagt dass ich zuviel Benzinkosten habe und hab dann auch immer Vorschuss auf meinem Lohn bekommen. Ausserdem haben die anderen Mitarbeiter 2 Euro / Stunde mehr verdient als ich.

    Kommentar von Zitterbacke ZitterbackeZitterbacke

    @....käferchen . Dadurch , daß du selbst gekündigt hast , stehen deine Chancen gaaaanz schlecht .

    Halte du unbedingt deine Kündigungsfrist ein !! Sonst hast du vielleicht noch irgendwelch Ansprüche deines Noch-AG am Hinterteil .

    Kommentar von TopJob TopJobTopJob

    Ich versteh dich beim besten Willen nicht. Du hast fristlos gekündigt, weil dein Chef dir komisch gekommen ist. Da will ich schon mal anzweifeln, dass du hier tatsächlich fristlos kündigen kannst. Vermutlich ist deine Begründung nicht stark genug.

    Dass du sehr viel fahren musst sollte dir von Anfang an Bewusst gewesen sein. Nur weil ich meinem Chef mein Leid klage und sage, dass ich doch so wenig verdiene, entsteht mir auch nicht gleich ein Anrecht auf eine Gehaltserhöhung. Das gleiche gilt auch bei dir. Wenn die Fahrtkostenerstattung nicht vereinbart war, hast du keine Chance. Dass du einen Vorschuss erhalten hast ist eine freiwillige Leistung deines Chefs. Einen gesetzlichen Anspruch hättest du hier auch nicht drauf.

    Wieviel andere Personen verdienen sollte ebenfalls egal sein. Interessant ist hier nur, was du vereinbart hast oder ein entsprechender Tarifvertrag vorschreibt.

    Kommentar von Zitterbacke ZitterbackeZitterbacke

    Wenn dieser Vorschuß in regelmäßigem Abstand gezahlt wurde , vielleicht !! Aber in dem Fall sehr schwierig.

  • 5
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von Zitterbacke Zitterbacke

    Was du willst und was dir am Ende zugesprochen wird , ist rein hypothetisch . Du hast selbst gekündigt ,also kannst du eine Abfindung vergessen. Deinen Fahrtkostenanspruch mußt du sicherlich einklagen! Wieviel sind es denn ??

    Denn du mußt Aufwand und Nutzen bedenken.

    Gruß Z... .

    Kommentar von Marienkaefer12 Marienkaefer12

    Hin und zürück sind es 50 Km

    Kommentar von Zitterbacke ZitterbackeZitterbacke

    Ich meinte die Fahrtkosten ! Wieviele Tage ??

  • 2
    Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
    Antwort von Privatier59 Privatier59

    Der Chef will von Dir aine Abfindung? Sehr lustig. Was ist die Rechtsgrundlage? Wenn er meint Ansprüche zu haben wegen einer unberechtigt ausgesprochenen Kündsigung dann muß er die konkret geltend machen und da bin ich gespannt darauf, was er sich da ausdenken könnte. Vermutlich genau so einen Unfug wie bei der Abfindung.

    Kommentar von Marienkaefer12 Marienkaefer12

    Nein ich will von meinem Chef eine Abfindung und die Fahrtkosten!

    Kommentar von Privatier59 Privatier59Privatier59

    Das Wort habe ich überlesen. Jetzt wird es aber noch lustiger: Du hast Lohn bekommen. Wozu dann noch eine Abfindung? Und die Fahrtkosten trägst Du doch wohl auch selber. Wieso sollte sich das jetzt ändern durch die Kündigung? Erklär mir das mal. Du hast Glück, wenn der Chef nicht überprüfen läßt, ob die Kündigung unberechtigt war. Nörgelei nämlich ist kein Grund zur fristlosen Kündigung. Dann stehst Du ganz dumm da.

    Kommentar von robinek robinekrobinek

    Aber hallo "Privatier59 was ist los? Er/Sie will doch Fahrtkosten und Abfindung vom Chef!

    Kommentar von Privatier59 Privatier59Privatier59

    Was los ist? Ich hätte meinen Mittagsschlaf halten sollen.

    Kommentar von Zitterbacke ZitterbackeZitterbacke

    @P59 , Keinen Schluck mehr vorm Kaffeetrinken !!

    Kommentar von Privatier59 Privatier59Privatier59

    Ja,ja, ich laß mir ne Flasche Biodingsbums schenken. Ich glaube, es wird bei mir Zeit dafür!

    Kommentar von Zitterbacke ZitterbackeZitterbacke

    Klosterfrau Melissengeist ist aber auch mit Sprit. Wenn meine Oma anfängt mit singen ist die Flasche alle . ;-)))

    Kommentar von Privatier59 Privatier59Privatier59

    Meine Oma zwitscherte auch gerne einen Melissengeist und war der festen Überzeugung, der sei gesünder als ein Doppelkorn. Einbildung ist eben auch eine Bildung.

  • 0
    Azubi Werbungskosten / Fahrtkosten
    RatgeberHelden Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Der Abzug von Werbungskosten erfordert zunächst, dass Du überhaupt Lohnsteuerabzüge hattest. Die ersten € 1.000 an Werbungskosten sind ohnehin im Tarif eingearbeitet und sind von Dir voll selber zu tragen. Erst mit darüberhinausgehenden Werbungskosten kannst Du eine etwaige Lohnsteuerbelastung reduzieren, aber natürlich nur unterproportional.

    Effektiver wäre also eine etwaige Arbeitgeberbeteiligung an den Fahrtkosten. Eine Arbeitgebererstattung ist bei einer etwaigen Steuererklärung von Deinem Fahrtkosten abzuziehen.

  • 2
    Azubi Werbungskosten / Fahrtkosten
    Antwort von Mikkey Mikkey

    Geld zurück bekommen geht allein deshalb schon nicht, weil Du keins zahlst. Da ist es auch egal, dass Du die gefahrenen Kilometer absetzen kannst.

    Auf eine Erstattung durch den Arbeitgeber hast Du nur dann einen Anspruch, wenn die Berufsschule auf Veranlassung des Arbeitgebers ausgewählt wurde. Das liegt, so wie ich Deine Beschreibung verstehe, hier nicht vor.

    Kommentar von christian1212 christian1212

    Hallo, vielen Dank für die Antwort.

    Thema Berufsschule: Ich wurde vor Beginn meiner Ausbildung gefragt ob ich auf die Berufsschule nach Köln oder eben auf die andere möchte. Ich bin ursprünglich davon ausgegangen das ich auf die andere komme bis mein Ausbildungsvertrag bei mir war. Überraschung es war zu meinem Ärgerniss die in Köln (Köln - 70km entfernt... die andere 20km entfernt.)

    Ist somit nicht vom AG die Berufsschule veranlasst worden? Wenn nein, ab wann gilt es als "Veranlassung" des AG?

    MfG

    Kommentar von Mikkey MikkeyMikkey

    Wer hat Dich gefragt? Den Auslöser für die Wahl der Berufsschule sehe ich eher bei deren Träger.

    Wahrscheinlich musst Du erstmal nachforschen, wer diese Entscheidung zu vertreten hat.

    Kommentar von christian1212 christian1212

    Beim Vorstellungsgespräch (Einstellungstest hatte ich da schon bestanden). Die Personalleiterin. Man muss eventuell dazu sagen das ich bei einem Großkonzern in der Ausbildung bin.

    MfG

    Kommentar von Mikkey MikkeyMikkey

    Vielleicht wirst Du dort einfach nochmal vorstellig und fragst nach, warum Du erst nach Deinem Wunsch gefragt wirst, wenn dem dann nicht entsprochen wird. Dann kannst Du gleich die Fahrtkosten aufs Tapet bringen.

  • 0
    Azubi Werbungskosten / Fahrtkosten
    Antwort von christian1212 christian1212

    Zusatzinfos die ich vergessen habe:

    • Ich bekomme Kindergeld
    • BAB, Wohngeld etc. habe ich alles beantragt, wurde aber abgelehnt (weil 1. Berufsausbildung und zu viel Bruttoverdienst angeblich)
  • 1
    Kostenübernahme Pendelfahrten
    Antwort von HilfeHilfe HilfeHilfe

    Hallo

    das ist ein typischer Fall von 1 Schritt vor 2.

    Sprich mit dem Arbeitsamt ob Sie dies rückwirkend machen. Ich könnte mir vorstellen das du den Job hast und Sie jetzt kein Bedürfniss haben Gelder locker zu machen ( so leid es mir tut).

    Kurz zu Dir:

    Grundsätzlich solltest du erstmal deine Lebensplanung ordnen. Du weißt offensichtlich was Dir gut tut und was nicht und hast dennoch einen Job in einer fremden Stadt angenommen weit weg von Familie. Evtl schulst du um wenn du keine Zukunft im Job siehst und ziehst wieder in die Heimat !

    Viel Erfolg !

    Kommentar von ClaudiaB ClaudiaB

    Na ja aber wer würde eine Umschulung zahlen? Als Grafiker darf ich mir immer anhören es wird gesucht, aber leider nur im digitalen Bereich und nicht im Printbereich. Und eine Weiterbildung in Richtung Digital wollte mir das Amt nie bezahlen, es wäre nicht notwendig wurde gesagt.

    Ich überlege derzeit mein Abi nachzumachen bzw eine Ausbildung in Richtung sozialen Bereich zu machen, aber das dauert ja auch wieder ewig und ich werde ja auch nicht jünger =/ (bin 23)

    Es ist nicht unbedingt das ich in meine Heimat zurück will, ich mag Rotenburg und die Umgebung sonst wäre ich diesen Schritt nicht gegangen, aber aufgrund der finanziellen Situation kann ich meine Familie nicht sehen, was mir auch schwer zu schaffen macht (alle 4-5 Wochen mal nach Hause fahren wäre absolut ok für mich) Ich hab auch nicht unbedingt ein Problem mit dem Pendeln, es ist wirklich na ja der Job ist halt sch**** was andere Mitarbeiter mir auch schon bestätigten, das hier eigentlich alle die neu anfangen nach einem halben Jahr wieder gehen und selbst die die länger hier sind am liebsten gehen würden.

    Kommentar von HilfeHilfe HilfeHilfeHilfeHilfe

    Wie du siehst drehst du dich im Dreieck. Wenn du Abi machst wird die finanzielle Lage auch nicht besser ( Abendabi erst recht nicht weil du die Doppelbelastung hast)

    Die Hochburgen der Printmeiden gibt es leider nicht rund um Rotenburg oder Dresden. Digitalmeiden kann ich nicht beurteilen. Da ist vieles aus dem Boden gestampft worden. Du solltest mal ein Jobcenter aufsuchen und gedanken machen was will ich:

    • Region
    • Job
    • Zukunft
    • Familie & Freund

    Sorry wenn es hart klingt. Irgendeinen Tod wirst du sterben müssen.

  • 0
    Fahrkosten (relativ komplexes Problem)
    Antwort von billy billy

    Mein Rat lautet Steuerberater.

  • 4
    Fahrkosten (relativ komplexes Problem)
    Antwort von blackleather blackleather

    Honorarbeschäftigung ... Von seinem Arbeitgeber bekommt er ...

    Komplex ist dieses Problem höchstens, weil du hier Begriffe durcheinander wirfst, die nichts miteinander zu tun haben: Entweder arbeitet Vater auf Honorar, dann hat er keinen Arbeitgeber, sondern ist selbständig tätig. Oder er hat einen Arbeitgeber, dann ist er angestellt und bekommt kein Honorar, sondern Gehalt. Vielleicht solltest du erst mal klären, was nun zutrifft.

    Wenn er selbständig ist, macht er sämtliche Fahrtkosten im Rahmen seiner Gewinnermittlung als Betriebsausgabe geltend und korrespondierend die Fahrtkostenzahlungen des Auftraggebers als Betriebseinnahme. Die Differenz ermittelt sich dann automatisch.

    Wenn er Angestellter ist, läuft es ähnlich; allerdings sind sämtliche Fahrtkosten dann Werbungskosten (Dienstreisen) und die Erstattungen durch den Arbeitgeber mindern den Werbungskostenabzug.

    Die bezahlten Fahrtkosten sind übrigens auf dem Honorarnachweis ..., die beim Finanzamt abzugeben ist, nicht aufgeführt.

    Nee, warum auch? Deswegen heißt die Honorarnachweis ja auch Honorarnachweis und nicht Fahrtkostenerstattungszahlungsnachweis.

  • 0
    Kann man Fahrtkosten für Minijobs von meiner Frau und mir als Rentner steuerlich geltend machen?
    Antwort von Mikkey Mikkey

    Nein, da Du für den Minijob keine Steuer zahlst (sondern der Arbeitgeber), kannst Du auch nichts absetzen.

    Allerdings solltest Du mal durchkalkulieren, ob nicht ein normaler Job mit Lohnsteuerabzug und entsprechend höherer Entlohnung (der AG spart die pauschalen Abgaben) für einen von Euch oder gar beide günstiger wäre. Damit hättet Ihr schließlich den AN-Werbungskostenpauschbetrag bzw. die Fahrtkosten soweit höher.