Erwerbsminderungsrente - neue und gute Antworten

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    Welche Steuerklasse sollen wir nehmen
    Antwort von billy billy

    Steuerklasse III

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    Welche Steuerklasse sollen wir nehmen
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Da du mangels Arbeitslohn selber keine Lohnsteuerklasse haben kannst, bleibt für deinen Mann zwingend die Steuerklasse 3. Das bestimmt der Gesetzgeber in § 38b (1) Nr. 3 Bu. a) DoBu aa) EStG. http://www.buzer.de/s1.htm?a=38b&g=estg

    Es gibt also keine Wahlmöglichkeit.

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    Welche Steuerklasse sollen wir nehmen
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo kerstin7126,

    Sie schreiben:

    Welche Steuerklasse sollen wir nehmen? Mein Mann ist in einem Angestelltenverhältnis. ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente und eine Berufsunfähigkeitsrente. welche Steuerklasse sollte mein Mann nehmen?<

    Antwort:

    In der Regel dürfte die Steuerklasse III die richtige Steuerklasse für Ihren Mann sein!

    Link:

    http://www.steuer-wahnsinn.de/index.php/steuerberatung/146-steuerberatung-was-is...

    Im Zweifelsfall werden Sie MItglied in einem Lohnsteuerhilfeverein und dann sind Sie immer auf der sicheren Seite!

    Link:

    Zum Beispiel:

    google>>steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein.html

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    http://www.steuer-wahnsinn.de/index.php/steuerberatung/146-steuerberatung-was-is....

    Da springt mir doch gleich der Draht aus der Mütze, wenn ich sowas lese: "Die Kombination III/V ist Eheleuten anzuraten, ... bei denen nur ein Partner arbeitet."

    Wobei hier "arbeitet" wohl als "nichtselbständige Arbeit" verstanden werden soll.

    Wie soll denn derjenige, der nicht arbeitet, eine Steuerklasse haben? Welche Erbschaftsteuerklasse hat jemand, der nicht geerbt hat?

    Der letzte Satz ist auch Klasse: "Auf dieser Grundlage wird dann die gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingtarif errechnet."

    Die Einkommesteuer interessiert sich überhaupt nicht für Steuerklassen. Ebensowenig interessiert sich die der Betriebskosten nicht dafür, wieviel Vorauszahlungen geleistet wurden.

    Tolle Seite, schauen wir mal ins Impressum: Cosmotel GmbH, München. Aha.

    Unternehmensregister? Hm.... bilanziell überschuldet (ca 40.000) per 31.12.2011. Aber schade, kein HR-Eintrag, in dem drinsteht, was die Gesellschaft macht.

    Mit Steuern jedenfalls haben die nichts zu tun.

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    BVV Berufsunfähigkeitsrente
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo neu2013,

    Sie schreiben:

    BVV Berufsunfähigkeitsrente<

    Antwort:

    Es wäre sehr hilfreich, an Stelle der Abkürzung BVV offenzulegen, welche Instituiton sich dahinter verbirgt, denn Sie können im Ernst nicht erwarten, daß Jedermann auf Anhieb weiß, was damit eigentlich gemeint ist!

    Grundsätzlich ist es so, daß die Kriterien für die volle Erwerbsminderungsrente und für eine private BUZV-Rente nicht identisch sind!

    Es ist zwar anzunehmen, daß eine bewilligte volle Erwerbsminderungsrente die Bewilligung einer priavten BUZV-Rente fördert, eine Garantie gibt es hierfür aber nicht!

    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist es üblich, dass der BVV das Verfahren trotz volle Erwerbsminderungsrente verzögert? Oder, wer könnte mir hier mit einem Rat weiterhelfen?<

    Antwort:

    Wer ohne versierten und kompetenten Rechtsbeistand gegen die Sozial- und Privatversicherungswirtschaft antritt, der nimmt in Kauf, daß seine Interessen mit Füßen getreten werden!

    Sie sollten sich von einem guten Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen, denn wenn Sie im Recht sind und Ihnen die BUZV-Rente letztendlich bewilligt wird, dann kann Ihr Rechtsbeistand die Kosten auf die BUZV-Versicherung abwälzen!

    Ohne Rechtbeistand laufen Sie Gefahr, daß sich das Verfahren verzögert und daß Sie nicht so richtig ernst genommen werden!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

    Kommentar von neu2013 neu2013

    Ich bitte höflichst um Entschuldigung.

    BVV = BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. BVV = BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. BVV = BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG

    Überdies ist mir durchaus klar, dass die Kriterien für Erwerbsminderungsrente und die der Berufsunfähigkeitsrente nicht identisch sind.

    Hintergrund meiner Anfrage/Verunsicherung war ja, dass beim BVV als Antragsvoraussetzung für die BU-Rente die Vorlage des Erwerbsminderungsrentenbescheides erforderlich ist.

    Kommentar von hubkon hubkonhubkon

    Überdies ist mir durchaus klar, dass die Kriterien für Erwerbsminderungsrente und die der Berufsunfähigkeitsrente nicht identisch sind.<

    Hintergrund meiner Anfrage/Verunsicherung war ja, dass beim BVV als Antragsvoraussetzung für die BU-Rente die Vorlage des Erwerbsminderungsrentenbescheides erforderlich ist.<

    Antwort:

    Danke für die Aufsplittung von BVV.

    Es ist im Grunde genommen ein ganz normaler Vorgang, daß Ihre private BUZV eine Entbindung von der Schweigepflicht und somit Einblick in Ihre DRV-Rentenantragsakte von Ihnen fordert!

    Wichtig ist, daß Sie die in Ihrem Antrag auf BUZV-Rente gemachten Fragen und Antworten, welche durchaus verfänglich sein können, gründlichst überlegt und beantwortet haben.

    Und gerade hierbei kann ein versierter und erfahrener Rechtsbeistand wertvolle Hilfestellung geben, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

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    BVV Berufsunfähigkeitsrente
    Antwort von althaus althaus

    Hatte eine ähnliche Erfahrung machen müssen. Habe auch die volle EU-Rente und dann die BVV Rente beantragt. Die brauchen etwas länger von der Bearbeitungszeit. Klar ist jedoch, wenn Du die volle EU Rente bekommst, bekommst Du auch die BVV Rente. Mich hat die Wartezeit auch genervt. Es geht Dir aber nichts verloren. Du bekommst die Rente Rückwirkend. Zudem bekommst Du die Beiträge zurück, die Du in der Rentenzeit gezahlt hast. Habe halt ein wenig Geduld. Viele Grüße althaus.

    Kommentar von neu2013 neu2013

    Vielen Dank für Deinen "Erfahrungsbericht".

    Hintergrund meiner Verunsicherung war ja, dass als Voraussetzung des BU-Rentenantrags der Bescheid über die Erwerbsminderungsrente Bund vorzulegen ist. Und dann scheibchenweise weitere Unterlagen angefordert wurden/werden. Letzter Stand ist übrigens, dass ein Gutachterauftrag zwecks Prüfung, ob überhaupt eine Berufsunfähigkeit vorliegt, seitens des BVV läuft...

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    BVV Berufsunfähigkeitsrente
    Antwort von HilfeHilfe HilfeHilfe

    Hallo

    ich nehme an du bist/warst in der Finanzbranche tätig. In dieser sind die Betriebsrätre in der Regel sehr stark. Hast du mal bei deinem Arbeitgeber/Personal/Betriebsrat angefragt ob Sie dies beschleunigen können.

    Dein Arbeitgeber ist sicherlich ein volles Mitgleid der BVV

    Gruß

    Kommentar von neu2013 neu2013

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Du liegst richtig, ich war bis zu meiner Erkrankung tatsächlich ich in der Finanzbranche tätig. Soweit ich es als Laie beurteilen kann, ist diese "Altersvorsorgemöglichkeit" nur für Arbeitnehmer, die in der Finanzdienstleistungsbranche tätig sind (bzw. waren und dann "freiwillig" fortführen) zugänglich.

    Aber ob der Betriebsrat etwas bewirken kann...Ich weiß nicht. Mal sehen.

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    Volle Erwerbsminderungsrente und Anrechnung von Spekulationsgewinnen
    RatgeberHelden Antwort von Rentenfrau Rentenfrau

    Hallo Anfrager1960, keine Sorge, die Deutsche Rentenversicherung rechnet nur Einkommen aus Arbeit oder Selbständigkeit an, wenn Du also - wenn ich das so nennen darf - nun privat zockst - hat das keine Auswirkung auf Deine Erwerbsminderungsrente. Bei einem Einkommen wäre es so, daß Du ab 1.1.13 bis zu 450 Euro monatlich ohne Probleme hinzuverdienen kannst.

    Kommentar von Anfrager1960 Anfrager1960

    Danke dir, die Antwort ist sehr hilfreich für mich.

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    Volle Erwerbsminderungsrente und Anrechnung von Spekulationsgewinnen
    Antwort von Fragfreund Fragfreund

    Nein, du musst überhaupt niemandem etwas melden. Es gibt auch keine Spekulationsgewinne bei Aktien mehr, da es keine Spekulationsfrist mehr gibt. Die Differenz Einkauf-Verkauf wird von der Depotbank automatisch versteuert und anonym an das Finanzamt abgeführt. Dividendenzahlungen werden wie Zinserträge behandelt.

    Kommentar von Anfrager1960 Anfrager1960

    Danke Fragfreund

    Ich erhalte erst seit 1/2 Jahr volle Erwerbsminderungsrente und darf ja 450 Euro Einkommen neben der Erwerbsminderungsrente haben. Wenn meine Spekulationen an der Börse, ich handle ausschließlich CFDs aber nun 450 Euro übersteigen, dachte ich, meine Rente würde gekürzt. Aber lt. deiner Antwort ist das ja dann ok, wenn ich es nicht angebe, weil es nicht als Einkommen gerechnet wird, sondern gebe es nur dem Finanzamt an. Danke Dir für die Antwort!!!

    Kommentar von Fragfreund FragfreundFragfreund

    Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsgrenze beträgt 450 Euro monatlich.

    Ein CFD -Kontrakt müsste meiner Meinung nach den gleichen steuerlichen Bedingungen unterliegen. Ob nun dein "Verdienst" abzüglich der bereits gezahlten "Spekulationsgewinnsteuern" trotzdem noch als Einkünfte im Sinne des ESt-Gesetzes hinsichtlich deiner Hinzuverdienstgrenze zählen, kann ich dir nach näherer Betrachtung leider auch nicht sagen. Ich meine aber: Im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer werden die Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren seit dem 01.01.2009 im Rahmen der Einkünfte aus Kapital- vermögen besteuert.

    Hierbei kommt ja auch noch zum Tragen, dass es sich wohl nicht um regelmäßige monatliche Zahlungen/Einkünfte handelt, sonder eher um Einmalzahlungen.

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    Volle Erwerbsminderungsrente und Anrechnung von Spekulationsgewinnen
    Antwort von billy billy

    Dem Rentenversicherungsträger interessieren Spekulationsgewinne nicht, dagegen dem Finanzamt schon.

    Kommentar von Anfrager1960 Anfrager1960

    Danke, Billy!!!

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    Erwerbsminderunsrente + Grundsicherung nun KH = Tagegeld ( Zusatzeinkommen? Ja oder Nein??)
    Antwort von Rentenfrau Rentenfrau

    Hallo Wusel1064, da Du Grundsicherung vom Sozialamt beziehst, weil Deine Rente nicht reicht und Du finanziell hilfebedürftig bist, wird natürlich Einkommen, wie auch ein KH-Tagegeld vom Sozialamt angerechnet, denn wenn Du eigene Einnahmen hast, dann brauchst Du keine Hilfe oder weniger Hilfe vom Steuerzahler.

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    Rente wegen voller Erwerbsminderung ...
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo Angelika56,

    Sie schreiben:

    Rente wegen voller Erwerbsminderung ...<

    Antwort:

    Mit aktuell 47 Jahren ist Ihr Bruder nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren und hat somit keinerlei Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit!

    Bis zu seinem regulären Renteneintrittsalter (67) besteht also noch eine zeitliche Hürde von ca. 20 Jahren! (2013 + 20 = im Jahr 2033)

    Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird allerdings ab 2012 stufenweise angehoben. Ab 2024 wird eine abschlagsfreie Rente wegen Erwerbsminderung erst mit 65 Jahren beginnen können. Wer jünger ist, muss dann Abschläge in Höhe von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen.

    Siehe hierzu bitte auch weiter unten!

    Das heißt unter anderem

    Um eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen, müßen glasklare medizinische Nachweise in Form von aktuellen, aussagefähigen Arztberichten vorliegen.

    Aus diesen Nachweisen muß zweifelsfrei ersichtlich sein, daß die noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt abgesunken ist!

    Diesen Nachweis in der Praxis zu erbringen, ist für Betroffene meist eine sehr große Herausforderung!

    Der Knackpunkt ist die Formulierung "leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!"

    Siehe z.B. bitte unter folgendem Link:

    http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

    Es muß also zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß selbst deratige (leichte) Tätigkeiten und solche wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier auf Dauer und nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausgeübt werden können.

    Wie würde es weitergehen mit dem Geld? Bis 60 / 63 / 67 ... also der Regelaltersrente. Abzüge, Zuschüsse etc.<

    Antwort:

    Siehe unter anderem bitte unter folgendem Link:

    google>>deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Rente/erwerbsminderung/00faqliste_erwerbsminderung.html

    Auszug:

    Ich habe gehört, dass es bei der Erwerbsminderungsrente auch eine Rentenabschlagsregelung gibt. Stimmt das?

    Wird die Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen, führt das zu den gleichen Abschlägen wie bei der Rente mit 60 bei Schwerbehinderung. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente geht; begrenzt allerdings auf maximal 10,8 Prozent. Diese Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird allerdings ab 2012 stufenweise angehoben. Ab 2024 wird eine abschlagsfreie Rente wegen Erwerbsminderung erst mit 65 Jahren beginnen können. Wer jünger ist, muss dann Abschläge in Höhe von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen.

    Die Zurechnungszeit wurde dafür aber auf das 60. Lebensjahr ausgeweitet. Die Zurechnungszeit stellt den Versicherten bei vorzeitiger Leistungsminderung so, als hätte er bis zu seinem 60. Lebensjahr Beiträge gezahlt. Die Verlängerung der Zurechnungszeit bewirkt, dass die Verminderung der Rente durch die Rentenabschläge auf maximal rund drei Prozent sinken kann.

    Kann man noch Versicherungen abschließen?<

    Antwort:

    Sobald gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, ist der Abschluß privater BUZV- und -Pflegeversicherungen nahezu ausgeschlossen!

    Fazit:

    Bevor überhaupt ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente angedacht wird, sollten unbedingt wichtige Hausaufgaben abgearbeitet werden!

    Hierzu gehört sowohl der rechtzeitige Abschluß einer Rechtsschutzversicherung (Wartezeit vor Antragsbeginn mindestens 3 Monate) und die Mitgliedschaft im VDK oder in einem anderen Sozialverband mit Sozialrechtsschutz bereits außergerichtlich.

    Siehe hierzu auch google>>erwerbsminderungsrente.biz und die Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"

    Unter folgendem Link der DRV finden Sie weitere, nützliche Hinweise:

    google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.pdf

    Da auch der Bund der Versicherten und die Verbraucherschutzverbände dazu raten, grundsätzlich einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen, sollte diesem Punkt Rechnung getragen werden, denn ein Antragsverfahren ist kein Spaziergang.

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

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    Muss ich die Reha antreten?
    Antwort von Rentenfrau Rentenfrau

    Hallo Mausengel, wenn Dir die Deutsche Rentenversicherung eine Reha bewilligt, solltest Du diese auch grundsätzlich antreten, um zu zeigen, daß Du an einer Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit interessiert bist. Aber wenn es Dir gesundheitlich wegen der Schwangerschaft nicht gut geht und Du vom Arzt die Aussage hast, daß Du nicht rehafähig bist, dann solltest Du noch mal mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, denn es kann bzw. sollte nicht sein, daß sie trotz der Bedenken Deiner Ärzte auf einer Reha-Teilnahme bestehen. Auf der anderen Seite könntest Du Dir bei der Reha eigentlich auch sicher sein, daß Du dort medizinisch gut aufgehoben bist, weil dort sicher medizinisches Fachpersonal (von der Krankenschwester bis zum Arzt) vorhanden sind. Ich wünsche Dir alles Gute.

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    Rente wegen voller Erwerbsminderung ...
    RatgeberHelden Antwort von Rentenfrau Rentenfrau

    Hallo Angelika, die Rente wegen Erwerbsminderung wäre ein gutes Stück höher als der jetzige Rentenstand, weil im Fall der Erwerbsminderung die Rente hochgerechnet wird, es wird so gerechnet als hätte Dein Bruder bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet, diese Zeit wird dem Durchschnitt seiner Rentenbeiträge bewertet. Wenn er nun ein paar Jahre später den EM-Rentenantrag stellt, tut sich da in der Rentenhöhe nicht viel, es sei denn, er würde die nächsten Jahre viel besser verdienen als jetzt. Wenn er versicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er eine Riesterrente abschließen, hier würde ich mich von Bank und/oder Versicherung beraten lassen.

    Kommentar von alfalfa alfalfaalfalfa

    D.H. Nur eine Frage. Wie soll das gehen: versicherungspflichtige Beschäftigung und volle Erwerbsminderungsrente? Ich denke, das beißt sich ein wenig..

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    Muss ich die Reha antreten?
    Antwort von althaus althaus

    Es ist nicht gerade geschickt Dir eine Empfehlung zu geben, da Du dringend einen Rat von einem Anwalt benötigst und den bekommst Du kostenlos von dem SOVD oder VdK, Du musst nur Mitglied werden. 60 Euro Beitrag/Jahr dürfte bei dem Kindergeld wohl kein Problem darstellen. Eine Inevestition die sich lohnt.

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    Muss ich die Reha antreten?
    Antwort von billy billy

    Natürlich kann man eine Reha - Maßnahme auch ablehnen gerade auch dann wenn Haus- und Fachärzte sie ablehnen und mit der Schwangerschaft gibt es zunächst sicher auch andere "Problemchen" auf die man sich einstellen muss. Das die Krankenkasse an der Reha festhält ist nachvollziehbar, für die ist jeder Empfänger von Krankengeld nur ein Kostenfaktor. Für die Rentenversicherung steht mittel- und langfristig die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund.

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    Muss ich die Reha antreten?
    Antwort von blnsteglitz blnsteglitz

    wenn dein Arzt dich rehaunfähig schreibt - nimmt die Rehaklinik dich auch nicht auf.

    Sollte die RV wirklich auf Antritt bestehen - gehst du mit Hilfe deiner Ärzte in den Widerspruch.

    Aber ehrlich: ich kann mir das nicht vorstellen, dass die RV die Meinung deiner Ärzte ignoriert.

    PS: Ne Finanzfrage ist das nicht wirklich - oder ? ;-)