Einspruch - neue und gute Antworten

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    Regeln zur Reaktion auf einen Einspruch gegen eine zu hohe Rechnung
    Antwort von Zitterbacke Zitterbacke

    Einspruch nur gegen den Leistungserbringer . Gruß Z... .

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    Regeln zur Reaktion auf einen Einspruch gegen eine zu hohe Rechnung
    Antwort von robinek robinek

    Gab es keinen Weg dies mit dem Bestattungsunternehmen zu klären? Warum gleich bei der Innung Einspruch dagegen erheben? Die muss sich ja auch erstmals mit dem Fall beschäftigen und Rücksprache mit dem Bestatter halten. Um welchen Betrag sprechen wir? Warum gleich bei der Innung Einspruch erheben? Gab es vorab kein Angebot? Wenn ja, wie ist die Differenz!

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    Regeln zur Reaktion auf einen Einspruch gegen eine zu hohe Rechnung
    Antwort von Privatier59 Privatier59

    Der Fall wird so abstrakt geschildert, dass niemand konkrete Tipps geben kann. Wenn man mit der Höhe einer Rechnung nicht einverstanden ist sollte man den unstreitigen Betrag überweisen und dann abwarten was die Gegenseite unternimmt. Die Überweisung empfiehlt sich um nicht wegen unstreitig bestehender Ansprüche klageweise in Anspruch genommen zu werden.

    Lass mich im übrigen mal zu dem Begriff "Einspruch" was sagen: Zivilrechtlich ist das unbeachtlich. Die Innung hat auch zivilrechtlich keine Bedeutung, jedenfalls solange nicht, wie sich die Parteien (beachte den Plural!) nicht darauf einigen, vor der Innung ein Schiedsverfahren zu führen.

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    Regeln zur Reaktion auf einen Einspruch gegen eine zu hohe Rechnung
    Hilfreichste Antwort von Mikkey Mikkey

    Ich habe bisher keine Geschäftsverbindung zu einem Bestattungsunternehmen gehabt, aber ich gehe davon aus, dass solche auch dem BGB unterliegen.

    Da sollte man die Rechnung als falsch reklamieren und um Korrektur bitten, natürlich ohne zu zahlen. Ist so etwas geschehen? Hat das Unternehmen eine Stellungnahme dazu abgegeben?

    Eine Beschwerde bei der Innung wäre für mich ein Ausweg, wenn das Unternehmen weiterhin auf die Zahlung nicht erbrachter Leistungen besteht.