Hast du denn die BAFöG-Auszahlung versteuert?
Einkommensteuer - neue und gute Antworten
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2Kann man die Bafög-Rückzahlung als Werbungskosten absetzen?Antwort von
gammoncrackgammoncrack
Leider geht das nicht. Das wurde vom BFH final entschieden.
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1HinweisAntwort von
katalog49 Verstehe ich die Frage falsch? Oder willst Du wirklich wissen, welches Formular Du benötigst, um für einen LBS Bausparvertrag(es) die Einkommensteuererklärung zu machen?
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1Kreditzinsen, Immobilien, Steuern
Ist es möglich auf die kleine Wohnung eine Grundschuld einzutragen, einen Kredit aufzunehmen und dessen Zinsen mit den Mieteinnahmen zu verrechnen?
Du darfst das gerne selber tun, aber eine steuerliche Wirkung wirst Du dadurch nicht erzielen. Warum? Lies bitte § 9 Abs. 1 EStG: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind....."
Dieser Kreditzins ist ja nicht bei der Anschaffung Deines Mietobjektes erwachsen, übrigens aus gleichem Grunde auch nicht als Werbungskosten bei Deinem Arbeitszimmers.
Denn ich möchte die Grundschuld auf alle Fälle auf diese eintragen lassen.
Das darfst Du gerne tun. Aber was bringt Dir das? Wo willst Du das "gesparte", vorhandene Eigenkapital besser verzins- oder rentierlich anlegen?
Kommentar von
russel Ich erziele beim Traden eine deutlich höhere Rendite als ich Zinsen zahlen würde. Das Risiko, das ich eingehe wäre auch gleich Null, da sich der Kredit durch die lange Laufzeit aus den Mieteinnahmen zurückzahlt. So gesehen kann ich nichts verlieren (außer die niedrigen Zinszahlungen), aber habe mein Tradingkapital erhöht.
Kommentar von
russel Mit nichts verlieren meine ich, dass ich am Ende nicht verschuldet da stehe, weil ich den Kredit verzockt habe. In sofern trifft hier der Spruch "Spekuliere nie auf Kredit." nicht zu.
Kommentar von
LittleArrowLittleArrow Da wünsche ich Dir viel und nachhaltiges Glück beim Traden!
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0Kreditzinsen, Immobilien, SteuernAntwort von
robinekrobinek
Keiner kennt Dein Einkommen oder Deine Vermögensverhältnisse. Habe selbst lange zur Miete gewohnt und eine dann sogar zwei Wohnungen gekauft und vermietet. Kann Dir nur bestens empfehlen dies mit einem Steuerberater zu besprechen
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2Kreditzinsen, Immobilien, SteuernAntwort von
MikkeyMikkey
Wenn die kleine Wohnung schuldenfrei ist und Du mit dem Kredit keine Investitionen in diese Wohnung beabsichtigst, sind die Zinsen bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht abzugsfähig.
Kommentar von
russel Danke! Und wer von euch beiden hat jetzt die richtige Antwort gegeben? ~:-(
Kommentar von
ellaluiseellaluise Diese Antwort ist die Richtige.
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0Kreditzinsen, Immobilien, SteuernAntwort von
russel Danke für deine prompte Antwort! Können das bitte auch noch andere so bestätigen.
Kommentar von
MikkeyMikkey Nö, so eine Situation kommt nicht so selten vor (z.B. bei mir) und war hier verschiedentlich bereits Thema.
Kommentar von
LittleArrowLittleArrow Wem dankst Du nun mit Deiner Antwort für eine Antwort? Nutze die Kommentarfunktion bei der betreffenden Antwort!
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0Kreditzinsen, Immobilien, SteuernAntwort von
blumenstrauss Du kannst die "kleine" Wohnung beleihen und die Zinsen mit den Mieteinnahmen verrechnen, das geht ohne weiteres. Das mit dem Arbeitszimmer in der neuen Wohnung ist nicht so einfach. Die Obergrenze liegt meines Wissens bei 1250 Euro. Dazu müssen aber Kosten anfallen, wie z.B. Zinsen, Heizkosten, Reinigungskosten etc.
Kommentar von
LittleArrowLittleArrow und die Zinsen mit den Mieteinnahmen verrechnen, das geht ohne weiteres.
Selbstverständlich kann er in seiner Geheimbuchhaltung diese Verrechnung vornehmen. Aber die Kreditzinsen für die kl. Wohnung sind (einkommen)steuerlich von den Mieterträgen nicht absetzbar. Und ebensowenig als Arbeitszimmerkosten.
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1Kleinunternehmer Steuererklärung 2012, weniger als 200 Euro eingenommenAntwort von
MeandorMeandor
Erstmal ein Kompliment, dass Du tatsächlich ein Gewerbe angemeldet hast. Du wirst jetzt allerdings auch die Nachteile haben, dass das Finanzamt Steuererklärungen haben will.
Eigentlich solltest Du die Nachhilfe und die Festivalarbeit trennen, da es zwei verschiedene Tätigkeiten sind, aber beide, zumindest die Nachhilfe ist freiberuflich und nicht gewerblich.
Wie hier schon jemand erwähnt hat, ist das BAFöG steuerfrei, und das Kindergeld steht den Eltern zu und wird (wenn überhaupt) bei denen "berücksichtigt".
Du müsstest bei einer Steuererklärung also den Mantelbogen mit den persönlichen Angaben ausfüllen. Dann nimmst Du eine Anlage S und schreibst bei erster Tätigkeit rein "Nachhilfe" und dahinter die Einnahmen und bei zweiter Tätigkeit "Festivalarbeit" und dahinter die Einnahmen.
Auf der ersten Seite unterschreiben und ab ans Finanzamt.
Wenn Du das mit der ELSTER Software machst, brauchst Du ungefähr 30 Min. Circa 10 Minuten bis Du die Homepage gefunden, Dich durchgeklickt und Elster runtergeladen hast (Tip: Nimm die für Privatanwender, bei der Version für Unternehmer fehlt die Einkommensteuer und nur die brauchst Du).
Circa 5 Minuten bis Elster glaubt, dass es aktuell ist. 7 Minuten für das eintippen der persönlichen Daten. Die restlichen 8 Minuten gehen drauf um herauszufinden wo die Anlage S ist, und um diese auszufüllen.
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2Eink.St.Bescheid: getrennte Veranlagung rückgängig zu machen möglich?Antwort von
EnnoBeckerEnnoBecker
Es gibt angenehmere Arten, sein Geld zu verbrennen.
senn sie hat einen Eink.St.Bescheid im März 2013 erhalten, welcher als rechtskräftig zu bezeichnen ist
Und damit ist eine Änderung nicht mehr möglich. Aus die Maus.
Aaaaaaber:
Mein Partner hat gegen den an ihn gerichteten Eink.St.Bescheid Einspruch eingelegt
Wenn der Einspruch noch läuft, ist eine Änderung der Veranlagungsart möglich. Die Anlage U macht bei der Zusammenveranlagung natürlich keinen Sinn. Und wenn die Frau da nicht unterschreibt, fkann er auch keine Unterhaltsaufwendungen ansetzen.
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1Eink.St.Bescheid: getrennte Veranlagung rückgängig zu machen möglich?Antwort von
HilfeHilfeHilfeHilfe
Hallo
über die Risiken hätte sich der Herr Beamte einlesen können. Es gibt simple Steuerrechner im Netz wo man inenrhalb 60 Sekunden seine ungefähre Steuerlast rechnen kann.
Was sagt den seine Ex dazu ? Hat sie ihrerseits die Vorteile genossen ?
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0ALG I und ESt-ErklärungAntwort von
RentenfrauRentenfrau
Hallo mregine, Du gibt als Anlage einfach die Bescheinigung der Arbeitsagentur mit, die für das Finanzamt bestimmt ist. Das mit dem Bemessungsentgelt hat Dir Kollege Schiko erklärt. Arbeitslosengeld I ist wirklich steuerfrei, keine Sorge, und meist (so kenne ich es von Freunden) bekommt man, wenn man einige Monate arbeitslos war noch einige Euros zuviel gezahlter Lohnsteuer (aus der Zeit der Beschäftigung heraus). Anders wäre es nur, wenn man hohe andere Einnahmen hat wie z. B. Mieten, Zinsen, Pachten usw.
Kommentar von
Kevin1905Kevin1905 Ergänzung: Steuerfrei ja, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt deshalb muss es erfasst werden.
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1ALG I und ESt-ErklärungAntwort von
Kevin1905Kevin1905
Das ALG I passt in den Mantelbogen, Zeile 94. Rechnen musst du da nicht nur den Betrag aus der Meldung übernehmen.
Das Finanzamt weiß übrigens bereits wie viel Lohn du erhalten hast und welche Ersatzleistungen du bezogen hast, da die BAfA und der Arbeitgeber die Daten elektronisch melden.
Sämtliche Zettel sind für deine Unterlagen bestimmt.
Kommentar von
mregine Wer ALG I bezieht, der hat in der Regel auch im Jahr davor Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehabt und gibt daher Anlage N ab, daher kommt das ALG I eher dorthin, oder (aber in Zeile 29, nicht 27, wie ich zuerst meinte)?
Kommentar von
Kevin1905Kevin1905 Ob du es in Anlage N oder in den Mantelbogen einträgst ist egal, es kommt aufs gleiche raus.
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2ALG I und ESt-Erklärung
Dies sind zwei paar Stiefel. Das Bemessungsentgelt für Arbeitslosen wird um fiktiv berechnete Steuer und So- zialversicherung gekürzt 21% und um die Steuer, dies hat aber mit der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr zu tun. Hierfür bekommst du von der Arge eine Betrags Bestätigung für 2012 für das Formular N. Dieser Betrag ist nicht steuerpflichtig, wird aber fiktiv mit einbezogen, und erhöht den Steuersatz für den tatsächlichen Arbeitsverdienst.
Beispiel:, nach Steuerklasse I = Grundtabelle 20.000 Arbeitseinkommen Steuer 2701 und 13,5050%.
Aber, 20.000 und 4.000 AL! 24.000 fiktiv, Steuer 3815 ergibt 15.8958 %,Die Steuer für den Arbeitsverdienst von 20.000 ( zu versteuerndes Einkommen) wird die Steuer mit 15,8958 fällig, ergibt Euro 3.181,66 Steuer statt 2701 ohne Progression. Bei voller Steuerpflicht für die 24.000 wären es Euro 3815 Steuer.
MfG.
Kommentar von
mregine Hallo, danke für die Antwort mit der fiktiven Besteuerung.
Das muss man aber wirklich schon wissen - aus dem Bescheid des Arbeitsamts (Abzug "für die Lohnsteuer, die im Jahr [des] Anspruchs entstand") wird das nicht klar.
Außerdem ist es ein bisschen blöd, dass es da keinerlei Ausgleich stattfindet, denn bei mir wurden 16% abgezogen, obwohl ich in diesem Jahr am Ende (auch mit Progression) wesentlich weniger zahlen werde.
Kann ich das mit der fiktiven Besteuerung irgendwo nachlesen? Im Internet finde überall nur die pauschale Aussage, dass ALG I nicht steuerpflichtig sei, im besten Fall mit der Anmerkung über Progression.
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3ESt.-Erklärung: "Telekommunikationskosten" - Wie angeben?Antwort von
gandalf94305gandalf94305
Du wirst eine Aufteilung der Kosten durchführen müssen. Der einfachste Weg wäre die Verwendung einer eigenen MSN für das Home Office, so daß Gespräche direkt zugeordnet werden können. Man kann für diese MSN dann auch einen Einzelverbindungsnachweis erstellen lassen, um die Nutzung direkt nachzuweisen.
Gibt es keine konkreten Daten, so ist zu schätzen. Beispielsweise wären 10% der Kosten für Internet und Telefonie beruflich anzusetzen. Mag das Finanzamt dies nicht, werden sie widersprechen. Bedenke auch, daß wenn Du viele Telefonate nach der Arbeit darstellst, dies plausibel sein muß, z.B. Telefonate nach USA zu Geschäftspartnern - nicht jedoch zu den vielleicht dann auch im Feierabend befindlichen Kollegen und Kunden. Die Begründung muß plausibel und schlüssig sein.
Kommentar von
AchillesMD Besten Dank für Deine Hilfe.
Eine Mehrfachnummer habe ich leider nicht. Die Telefongespräche bzw. Kosten für das Telefon sind jedoch so verschwindend gering, sodass ich diese erst gar nicht angeben würde. Es geht mir eher um die Internetkosten; das habe ich tatsächlich nicht ganz deutlich gemacht.
Das heißt ich nehme die Position "Internet", rechne den Anteil für das Fernsehen heraus sowie schätze den Anteil der beruflichen Nutzung. Oder?
Kommentar von
gandalf94305gandalf94305 Entertain Comfort entspricht bei der reinen Telefonie Call Comfort. Dieser Tarif kostet 29,95 EUR p.m.
Call & Surf Comfort (dieser Tarif mit einer Internet-Flatrate) kostet 34,95 EUR oder 39,95 EUR.
Der Unterschied beträgt also gerade mal 5-10 EUR p.m. Unterstellst Du hier eine berufliche Nutzung von 20%, so sind das gerade mal 12-24 EUR p.a. Lohnt sich das wirklich?
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2ESt.-Erklärung: "Telekommunikationskosten" - Wie angeben?Antwort von
GaenselieselGaenseliesel
Hallo AchillesMD,
hier eine Hilfe zur Selbsthilfe : http://www.osnanet.de/heiner.steffens/telefonkosten.htm
Gruß ! K.
Kommentar von
gandalf94305gandalf94305 Mit den 20% wäre ich vorsichtig, wenn ein Entertain-Paket Bestandteil der Telekommunikationsflatrate ist ;-) Grundlage für die Schätzung wären hier eher Kosten für einen vergleichbaren Call & Surf Comfort Tarif.
Kommentar von
AchillesMD Genau darum geht es mir. Das Entertain-Paket kann ich nicht aus dem Betrag für das Internet (o.ä.) subtrahieren, sodass ich eine genaue Summe über die Internetkosten erhalte.
Notfalls würde ich eine Schätzung machen müssen oder bei der Telekom anrufen, wie viel EUR das Fernsehen nun kostet.
Kommentar von
AchillesMD Besten Dank. Diese Informationen habe ich des öfteren im Web gelesen.
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0ESt.-Erklärung: "Telekommunikationskosten" - Wie angeben?Antwort von
billybilly
Als Arbeitnehmer/ Angestellter garnicht, wenn Dein Arbeitgeber Dich explizit dazu verpflichtet nach Feierabend weiter für die Firma zu arbeiten dann muss er auch alle anfallenden Kosten tragen und nicht der Steuerzahler.
Kommentar von
AchillesMD Nein, mein AG hat mich dazu nicht verpflichtet. Es ist jedoch so, dass bestimmte Dinge am Abend erledigt werden müssen. Zu dieser Zeit ist man dann bereits zu Hause. Hier ein Video, wo die Möglichkeit des Ansatzes beschrieben wird: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=xCz4P2X7J94
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1Wieso wird der Stufentarif bei der Einkommensteuer nicht eingeführt, wäre doch gut für alle?Antwort von
Privatier59Privatier59
Ist das eine Scherzfrage? Es wimmelt im Internet von Steuerrechnern aller Art. Sofern das Bundesfinanzministerium stellt einen zur Verfügung. Was soll kompliziert sein, da die Steuer zu errechnen?
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3Wieso wird der Stufentarif bei der Einkommensteuer nicht eingeführt, wäre doch gut für alle?
die akt. Besteuerung kann man mit Excel abbilden. Das ist nicht das Problem. Die Formel dafür findet man im Gesetz. Gibt man das zu versteuernde Einkommen ein, hat man sofort die richtige Zahl. Und will man Excel nicht bemühen, dann bemüht man die Onlinerechner des BMFs.
Das entscheidende Problem ist doch nicht die Formel, mit der man die Steuerlast berechnet, sondern der Weg zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Hier muss man mir viel Wissen, Geschick und Teils auch Phantasie ans Werk gehen, um den kleinsten möglichen, rechtlich korrekten Wert zu ermitteln. Der Rest ist mE einfach.
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3Wieso wird der Stufentarif bei der Einkommensteuer nicht eingeführt, wäre doch gut für alle?Antwort von
blackleatherblackleather
Das Ausrechnen der Steuer ist auch heute nicht das Problem. Prozentrechnung, Addition und Subtraktion kann fast jeder Depp.
Es ist doch nicht die Tarifformel, die das Steuerrecht kompliziert macht, sondern die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, auf welche die Formel (wie auch immer sie aussieht) angewendet wird!
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Zumal ein Stufentarif erst vor ein paar Jahren abgeschafft wurde mit der Begründung, dass es in der heutigen Zeit ein Leichtes ist, mit Hilfe von Computerprogrammen die Steuer zu errechnen.
Damals gab es immer Sprünge - wenn ich mich recht erinnere - mit 54 DM[1].
[1] DM - Deutsche Mark. Frühere Bezeichnung der Währung in der BRD[2], den Älteren unter den Lesern eventuell noch bekannt
[2]BRD - Bundesrepublik Deutschland, zunächst einer der beide deutschen Staaten, später Bezeichnung für beide Staaten. Der andere Staat nannte sich DDR[3]
[3]DDR - hier haben Politwissenschaftler eine andere Assoziation als Computerhersteller
Kommentar von
obelixobelix nett :)
Übrigens: gab es zwischen DDR und BRD ein DBA?
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Keine Ahnung.
Ich hab hier die Steuergesetze der DDR im Büro und die sind auch interessant zu lesen (Einkommensteuersätze bis zu 98%), aber ob es ein DBA gegeben hat? Aus westlicher Sicht dürfte das gar nicht möglich gewesen sein.
Kommentar von
obelixobelix 98%. Das ist doch mal ein schöner Steuersatz!
Das mit aus westlicher Sicht kam mir beim Schreiben des Kommentars. Aus Sicht er BRD hatte ja die DDR einen besonderen Status. Und damit wäre ein DBA nicht möglich, da mit einem nicht anerkannten Staat.
Dennoch ein witziger Gedanke, der mir bei deinen Ausführungen zu DM/ DDR/ BRD kam.
Kommentar von
MeandorMeandor Nein, es gab kein DBA. Ich finde kein altes EStG mehr, aber teilweise zählte die DDR nicht als Ausland. bzw. die Einkünfte dort wurden als inländische gewertet.
Zudem war auch Zusammenveranlagung mit Ehegatten die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der DDR hatten möglich.
Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Das klingt interessant - hast du da irgendwas, was man sich ansehen kann?
Hättest du das entsprechende Urteil bzw. Az. für meine Sammlung?
http://openjur.de/u/156474.html