Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

am 8. September 2010 22:39 hagelschaden ist durch die teilkasko abgedeckt. der schaden hat keine auswirkung auf die TK-kosten im kommenden jahr durch rückstufung. bei der TK gibt es keine schadenfreiheitsklassen.
am 8. September 2010 21:01 Nein ein Hagelschaden wird über die Teilkasko reguliert. Mit Beitragserhöhungen muss man nur bei selbstverschuldeten Unfällen die über die Fhzg.-Haftpflicht reguliert werden rechnen.
am 8. September 2010 19:42 Da Sturm- und Hagelschäden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind und reguliert werden, gibt es keine Hochstufung.
Wenn der Schaden durch die Vollkaskoversicherung bezahlt wurde und kein Rabattschutz besteht wird der Beitrag steigen. Du hättest evtl. noch die Möglichkeit nachrechnen zu lassen, ob die Kosten durch die künftig höheren Beiträge, die Kosten für den Hagelschaden übersteigen. Ist dies der Fall empfehle ich dir die Kosten dafür selber zu übernehmen, dies ist nachträglich bis zu einem bestimmten Zeitraum möglich. Somit kannst du eine Beitragserhöhung vermeiden.
am 8. September 2010 19:44 Deine Antwort ist nett gemeint... und wir wissen ja alle, dass "nett" nur die kleine Schwester von XXX ist!!

am 8. September 2010 19:36 Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges sowie der unter Verschluss verwahrten Gegenstände oder an ihm befestigten Teile. Dies trifft auch auf Hagelschäden zu.
In der Teilkaskoversicherung findet kein Schadenfreiheitsrabatt Anrechnung. Die Deckungsvarianten unterscheiden sich in der Höhe der Selbstbeteiligung.
Für das neue Versicherungsjahr kalkulieren die Versicherer nach der Gesamtsumme aller Schadensereigniss ihre Prämien neu. Dann könnte es für alle teuerer werden.
am 8. September 2010 09:16 Die Steuer richtet sich je nach Alter und Zulassung des Kfz nach Hubraum, Schadstoffausstoß etc. und da gibt es bei tausenden Möglichkeiten natürlich keine Liste. Auf der Seite der Zulassungsstellen kann man die Steuer nach Eingabe einiger Daten berechnen lassen.
Die Versicherungsprämie ist von diversen Autodaten, persönlichen Daten und nicht zuletzt von Anbieter zu Anbieter verschieden. Da gibts auch keine Liste, die wäre viel zu komplex und bei der stetigen Änderung der Tarife müsste die auch permanent angepaßt werden.
Hallo, so was in der Art findet man auf http://www.autokostencheck.de Ist zwar keine Liste sondern eher ein sortierter Autokatalog. Man kann zu ca. 20.000 Fahrzeugen (so gut wie alle aktuellen Modelle) die Kosten für Versicherung, Steuer, Verbrauch und Wartung, z.T auch zum Wertverlust abrufen. Ist im Einzelfall zwar nur eine Schätzung, da z.B. jede Versicherung anders kalkuliert, aber als Abschätzung und Vergleichsmöglichkeit dennoch sehr nützlich.
am 8. September 2010 09:19 Das ist sicherlich ein erster Anhaltspunkt, allerdings auch eine pauschalierte und geschätzte durchschnittliche Bewertung der Autos. Allein der Verbrauch als größter Posten kann ja arg schwanken und die Angabe für Versicherung sind in meinem Falle viel zu viel und ich hab noch keine SF25 ;-)

am 7. September 2010 14:05 ich glaube, so einen vergleich über alles gibt es nicht. die komplexität ist immens.
wenn man überlegt, wie viele typen, untertypen, typvarianten, motorisierungen, jahrgänge, modelle etc. alleine bei einem hersteller gibt, welche auswirkung die gegend der zulassung auf die versicherung hat, welche rolle die SB dabei auch noch spielt, wie viele versicherungen es gibt, wie die preise variieren etc., dann ist wohl schon ein hersteller datenbankfüllend.
am einfachsten bekommt man noch einen überblick, wenn man die kostenübersichten von autozeitschriften oder ADAC vergleicht, aber die führen auch nur die gängisten varianten auf und gehen von standardannahmen aus.
ich denke, hier hilft nur: im einzelfall daten suchen, bevor man kauft.
Gute Frage, interessiert mich auch.
... sorry hilft Dir natülich nicht weiter.

am 6. September 2010 21:37 Typische Sturmschäden sind über eine Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt.
Hat der Sturm zum Beispiel Dachziegel auf ein Auto geschleudert, kommt die Teilkasko dafür auf. Sie ersetzt Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Äste. Auch Hagelschäden sind abgedeckt. Die Einstufung als Teilkaskoschaden bietet Vorteile für Vollkaskoversicherte, weil der Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird. Außerdem wird bei der Selbstbeteiligung der meist niedrigere Betrag der Teilkaskoversicherung – und nicht der Vollkaskoversicherung – zugrunde gelegt. Die Selbstbeteiligung der Teilkasko ist meist niedriger, der Kunde muss sich also weniger anrechnen lassen.
Quelle : focus online
am 6. September 2010 19:16 Du liegst genau richtig, der geschilderte Schaden ist ein typischer Kaskoschaden und wird über die Teilkasko reguliert. Eine Beitragserhöhung wird nur nach einem Fzg.-Haftpflichtschaden vorgenommen. Vorher bekommt der VN noch vorgeschlagen statt der Regulierung durch den Versicherer die Schadenssumme selbst auszugleichen um so seine SF-Klasse zu halten.
Sag ich doch:) Danke
am 6. September 2010 14:17 Mit der Garantie sollte es keine Schwierigkeiten geben. Die gilt, wie wfwbinder schon richtig gesagt hat, überall.Aber es könnte etwas problematisch sein, wenn man z.B. von seinem Vertrag zurücktreten möchte, oder eine Preisminderung durchsetzen will. Das ginge nämlich nur bei dem Händler, der das Fahrzeug verkauft hat. Aber das dürfte auch eher selten vorkommen.

am 6. September 2010 14:13 Die Garantie des Werkes gilt überall. Man könnte ja auch mal mit seinem in "D" gekauften Auto, ein Problem bekommen, wenn man durch Urlaub in Italien ist.
Aber die Vorschriften des BGB zur Gewährleistung gelten natürlich nur gegenüber dem Verkäufer mit Sitz in "D".

am 6. September 2010 10:21 Für die GAP Deckung, die verhindern ,das beim Suppergau ein zu große Lücke zwischen tatsächlichen und Restfinanzierungswert liegen..das kann schon einmal bis zu 1000,-de von € ausmachen..plus SB..ein teueres Vergnügen..HG DerMakler
am 5. September 2010 18:15
Die Fragen sind berechtigt und absolut notwendig:
Die aufpreispflichtige GAP-Deckung ist bei Leasing-Verträgen von besonderer Bedeutung.
Bei "Sicherungsübereignung" (Bank hat Fz.-Brief) dürfen Vollkasko-Schäden ab einer gewissen Größenordnung nur nach Zustimmung der Finanzierungsbank ausgezahlt werden.

am 5. September 2010 17:22 meist ist es sogar so, das dich die versicherung zu einer werkstatt bittet und allen die vom hagelschaden betroffen sind, schnell mit einem Scheck den schaden begleicht.
wir bekamen innerhalb von nur 1 woche den kaskoschaden komplett bezahlt, und das war nicht zu unserem nachteil. solche schäden wollen die versicherungen schnell begleichen, damit die geschädigten nicht doch noch aufwendige gutachten oder sonst etwas in auftrag geben.
am 5. September 2010 17:08 Die Bonität ihrer Kunden ist auch für Versicherer hinsichtlich des Ausfallrisikos von Bedeutung. Ausserdem ist bei einer Fahrzeugfinanzierung die Geld gebende Bank bis zur vollständigen Abzahlung des Darlehens der "Eigentümer der Sache" und bewahrt den Fahrzeugbrief bis dahin auf.

am 5. September 2010 16:36 Versicherungen gehen davon aus, dass sie bei jemandem, der sein Auto bar bezahlt hat, vermutlich keine Probleme mit der Bezahlung der Prämien bekommen werden, sodass der Aufwand für Mahnungen und ähnlichen Papierkrieg eher entfallen dürfte.
Wer bar gekauft hatte, spart also bei manchen Versicherungen Prämie.
am 5. September 2010 18:16 Du bist auf "dem falschen Dampfer"! - macht aber nix ;-)

am 5. September 2010 14:37 die teilkasko ist ein betrag, der nicht den SF-klassen unterliegt. dieser betrag unterliegt damit keinem system wie VK oder haftpflicht.
du kannst den schaden melden und richten lassen, eine erhöhung/ rückstufung gibt es nicht.
am 5. September 2010 14:20
Nein! Unwetter-, Brand- oder auch Diebstahlschäden übernimmt deine Teilkasko. Egal, wie viele Schäden du dieser Art meldest, der Beitrag bleibt gleich.
Schließlich kannst du ja nichts für Schäden durch Hagel o.ä..