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Natürlich gibt es kein Widerrufsrecht - wie denn auch? Der jetzige Versicherer hat bei der Zulassungsstelle eine Doppelkarte hinterlegt und ist doch unveränderbar im dem Risiko, bei Schäden bis 100 Mio. Euro einzutreten zu müssen. Frei dem nach Motto: Wenn was passiert wäre, hättest Du eben zahlen müssen, wenn nichts passiert ist, zahl mir mal die Beiträge zurück.
Er hat lediglich ein Widerspruchsrecht, was eine Vertragaufhebung mit Frist von 14 Tagen ermöglicht.

ein klares NEIN!
nach nur 2 jahren kann man ohne weiteres ein auto was auf den vater angemeldte ist, auf sich selbst anmelden OHNE einen nachteil davonzutragen.
sobald dein vater der verischerung BESTÄTTIGT das DU das fahrzeug HAUPSÄCHLICH gefahren bist, wird die versicherung das akzeptieren und den vertrag auf dich UMSCHREIBEN zu den gleichen konditionen wie vorher.
meine autos waren anfangs auch immer über die eltern versichert. so konnte ich einiges an geld sparen.

aus den daten kann man das beim besten willen nicht sagen. dazu benötigt man weitere angaben. kfz-versicherungen hängen von vielen angaben ab:
am besten, du spielst das auf der homepage der versicherung deines vaters durch. die wahrscheinlichkeit einer aussagekräftigen antwort ist damit grösser.
Wenn die 10 Jahre unfallfreies Fahren durch Haftpflichtversicherer entsprechend in der SF-Klasse dokumentiert sind kein Problem. Weshalb drei Jahre auf anderen Namen fahren? Eventuell bei dem ehemaligen Versicherer anrufen und die Schadenfreiheit bestätigen lassen.
Grundsätzlich hast du bzgl. der Ausgestaltung ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.
Allerdings kann es folgende Probleme geben:
Wenn die neue Versicherung den Vertrag rückwirkend ab dem Tag der Zulassung übernimmt, geht das. Machen aber wenige Gesellschaften und meist nur die Hochwertigeren.
Wenn du ab dem Tag des Rücktritts versichert werden musst wird die alte Versicherung für die Tage der Nutzung nach dem Kurztarif abrechnen. Was die Sache in der Regel teuer macht.
Grundsätzlich möchte ich zum xten mal sagen das es kein günstiger gibt. Welche Leistungen wurden verglichen ? Folgeschäden Tierbisse ? Nur der Marderbiss selbst ? Bedingungen für grobe Fahrlässigkeit ? Abzug alt-/neu bei Ersatzteilen ? Wie verhält sich das mit Kabelbränden ? usw. usw. usw. .
Wenn du richtig beraten worden wärst hätte sich die Frage nach günstig nicht gestellt, sondern die Frage nach welchen Kompromiss du für welchen Beitrag eingehst.
Die HUK mit mässigen Leistungen noch um 100 Euro unterbieten ist oft verbunden mit mit noch mäßigeren Leistungen. Und schon im Schadenfall sollte man bei der HUK dann sehen das der Schaden zum Unfall passt....
Du wirst nur über Vollkasko Schadenersatz bekommen, es sei denn du könntest dem Eigentümer nachweisen, dass er sein Dach hätte räumen MÜSSEN.
Der Rechtsstreit gegen seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht könnte JAHRE dauern und würde in einem unbefriedigenden Vergleich enden (Entschädigung 50% der Lackierung minus Anwaltskosten ergibt NULL).
Vorschlag:
Laß die Dellen Lackdoktor herausziehen und dir im Rahmen einer gütlichen Einigung vom Immobesitzer 50% der max. 150 EUR erstatten.
Neuwagenkauf ist Geldvernichtung. Nach drei Jahren 50 % Wertverlust. Kaufe dir einen 3 Jahre alten Kleinwagen. Kaum höheres Reparaturrisiko und viel Geld gespart. Faustregel: Kaufpreis ca. 6fache des Monatsnettoeinkommene !
MfG AlexanderGeldsparer
Bei einer Finanzierung sollte man immer eine Gesamtrechnung anstellen. Ich stimme wfw zu das niedrige Zinssätze in der Regel subventioniert sind. Jedoch ist es nicht zwangsläufig so, das der Barzahlungsrabatt so viel höher ist, das sich das auf die Gesamtlaufzeit rechnet. Hier sollte man einfach die Anzahlung, Raten addieren.
Immer mehr wird übrigens die Ballonfinanzierung in Anspruch genommen. Hier leistest du eine Anzahlung, zahlst mtl. Raten und hast am Laufzeitende die Möglichkeit das Fahrzeug zurück zu geben, auszuzahlen oder eine Anschlussfinanzierung vorzunehmen.
Wenn du auf kein bestimmtes Fahrzeug fixiert bist hilft manchmal der Blick auf Auslaufmodelle. Wir hatten gerade den Genfer Autosalon. Einige Modelle stehen vor der Ablösung. Da sind mehr Rabatte drin.
Und dann noch ein Tipp zur Versicherung: Wenn du ein neues Fahrzeug finanzierst ist es oft so das der Zeitwert bei einem Unfall unter dem Wert dessen liegt was die Bank noch von dir bekommt. Hier sollte zumindest eine verlängerte Neuwertentschädigung helfen (12-24 Monate möglich) oder aber eine GAP Deckung. Diese tritt dann für die Differenz ein.
wfwbinder am 9. März 2010 09:41 Bei Finanzeirungen mit Ballonraten halte ich (wie bei Leasing) größte Vorsicht für nötig.
Oft werden die Ballonraten (wie die Restwerte im Leasing) so hoch angesetzt, um die Raten runter zu bekommen, dass man den Wagen am Schluss eben nicht entschädigungslos zurück geben kann. Da sind dann Ausgleichszahlungen fällig, oder man muss ein Auto über Marktpreis kaufen, um eben diese Ausgleichszahlung zu vermeiden.
Ja, da gebe ich dir Recht. Allerdings sage ich auch hier das ein wenig die Eigenverantwortung zählt.
In der Regel bewerten die Händler das Auto nach Ablauf der Zeit. Und wenn ich höhere Raten zahle und damit eine niedrigere Schlussrate habe bleibt noch etwas hängen. Oder aber ich nutze das Instrument um grundsätzlich eine niedrigere Schlussrate zu haben. Wenn ich natürlich nur auf niedrige Raten spekuliere besteht die Gefahr absolut so wie du sagst.
Sorry für meine Meinungsäußerung, aber sich ein NEUFAHRZEUG "gönnen" zu wollen, ohne über adäquates Kapital und laufende Einkünfte zu verfügen ist wahrlich dekadent!!
Oder ein Zeichen für falsche Prioritäten...

ein wichtiger Punkt, die billigen Finanzierungen sind meist nciht billig. Eine Finanzierung für 0,9 %, 1,9 % usw. geht nicht, sie wird subventioniert. Wenn das der Händler machen muss, geht es zuLasten des Rabatts den man bekommen könnte.
Daher der Tipp: zur Hausbank gehen udn fragen, ob man einen Kredit über z. B. 10.000,- Euro bekommen würde (je nachdem, welches Auto man sich so wünscht).
Dann zum Händler. Auf Barzahlung verhandeln udn den Höchstrabatt aushandeln.
Dann kann man noch immer nach der billigen Finanzierung fragen. Bleibt der Händler beim Preis, zahlt das Werk den Zuschuss zur Finanzierung und man kann dort den billigen Autokredit nehmen. Wenn der Händer den billigen Preis nciht mehr geben kann, hat man ja die Zusage der Hausbank.
Die Leasingrate bleibt konstant, weil alles andere viel zu aufwändig für den Leasinggeber wäre. Wenn Du Versicherungsnehmer bist - häufig ist es nämlich in diesen Fällen der Leasinggeber - wird Dir allerdings nach Ablauf der Leasing-, bzw. Versicherungszeit nur ein Schadenfreiheitsrabatt unter Berücksichtigung der Rückstufung aufgrund dieses Schaden bestätigt werden. Das heißt, auch hier lohnt es sich manchmal einen kleinen Schaden selbst zu zahlen.
Werde ich auch hochgestuft wenn ich den Schaden nicht verursacht habe???

Im Moment gibt es überall reichlich Schlaglöcher und darüber wird auch ständig berichtet, sodass wohl jeder wissen müsste, dass er seeehr vorsichtig unterwegs sein muss.
Wenn hier trotzdem ein Schaden entsteht, dann muss er sich die Frage gefallen lassen, wieso er nicht vorsichtiger unterwegs war.
Zusätzlich dürfte ein Reifen beim Durchfahren auch eines "heftigen" Schlaglochs eigentlich nicht platzen, es sei denn, er war schon seeehr alt.
wenn du`s eilig hast, kannst du dein Fahrzeug heute abmelden und morgen mit der neuen Deckungskarte deiner neuen Versicherung wieder anmelden.

dazu ein urteil. allerdings kann man dies nicht auf alle eventuallitäten übertragen sonder muss jeden fall besonders bewerten.
Schlaglöcher: Haftet der Strassenbaulastträger für Kfz-Schäden? Das Land Sachsen-Anhalt musste einem Autofahrer diejenigen Schäden ersetzen, die dieser dadurch erlitt, dass er auf einer Bundesautobahn des Landes über ein 12-Zentimeter tiefes Schlagloch fuhr. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Halle hervor (Aktenzeichen: 7 O 470/97).
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/assverkehrsrecht12.htm
Das lässt sich pauschal wirklich nicht beantworten.
Wenn das Loch länger bekannt ist, nicht in angemessenem Zeitraum beseitigt wurde und als gefährdend eingestuft wurde... besteht eine Chance.
Wenn evtl. die Geschwindigkeit nicht passte, das Loch aktuell durch den Frost entstanden ist, der Reifen alt war..... eher nicht.
Die Kfz Haftpflicht zahlt nicht die Schäden an deinem auto, sondern die eines Unfallgegeners, wenn du einen Unfall verschuldet hast.
Hey,
man kann seine KFZ Versicherung bis zu 7 Jahre ruhen lassen und sie dann wieder aktivieren. Man hat dadurch keinen Nachteil bei der Wiederinkraftsetzung oder der Eingruppierung in seine alte SF Klasse.
LG
Ich sehe hier seitens der Haftplich keinen Regulierungsbedarf. Den Vermieter trifft an deinen Harzflecken kein Verschulden. die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht ist genau wie die private eine Verschuldenshaftung. Du kannst deinen Vermieter nicht dafür Verantwortlich machen, das der Baum Harz abgiebt, dann wäre er ja auch schuld wenn der Baum Nadeln verliert oder Tannenzapfen. Du kannst einen Obstbaumbesitzer auch nicht dafür Verantwortlich machen, das der Baum irgendwann sein Obst verliert. Nein, ich sehe hier keinen Haftpflichtfall. Solange hier keine Behördliche Auflage vorliegt, das der Baum eine Gefahr darstellt und gekürzt werden muss ist es keine Haftung und für Harz oder Tannennadel kann kein Mensch was, das ist Natur. Du könntest dein Auto ja auch Abdecken. Mein Auto und ich habe auch Faltdach, steht auch im Freien, ich zahle auch für den Parkplatz aber die Stadt bei der ich Zahle kann nichts dafür wenn es regnet und die Bäume ihre Blätter verlieren und diese auf meinen Auto landen mit Harz. Ich könnte ja auch ne Garage mieten.
Hey,
ist der Schaden nicht auch als "Allmählichkeitsschaden" anzusehen?
Und wie wir wissen sind...
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub etc.) nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen.
In der Privathaftpflichtversicherung sind jedoch sogenannte Allmählichkeitsschäden mitversichert - nur leider gilt diese hier in keinem Fall.
LG