Altersvorsorge - neue und gute Antworten

Altersvorsorge - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Was ist die Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung und was bringt sie mir?

anonym
beantwortet von Awando am 19. März 2010 11:57
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Also ganz so einfach lässt sich das alles nicht beantworten.

Die Versicherungen nehmen von dir den Beitrag ein. Davon ab gehen dann feste Kosten, Abschlusskosten und evtl. Risikokosten.

Gerade die jhrl. Kosten wie Verwaltung aber auch die Risikokosten sind variable Posten die nie genau vorhersehbar sind. Darüber hinaus tätigt die Versicherung noch Rückstellungen.

Mit dem Angebot das du erhalten hast sind nun diese Kosten mit eingerechnet. Nach heutigem Stand und nach der Kalkulation der Gesellschaft errechnet sich dann die Ablaufleistung. So kann eine Gesellschaft viel garantieren, weniger garantieren oder aber auch viel prognostizieren oder weniger prognostizieren. Der Laie hat hier keine Handhabe zu prüfen ob diese Einschätzung realistisch ist oder nicht. Sämtliche Tests berufen sich leider immer nur auf Garantien (harte / weiche ???) und berücksichtigen leider keine Bilanztricks und überprüfen nicht ob die angegebenen Daten realistisch sind.

Wenn jetzt Gesellschaft mehr Überschüsse erwirtschaftet als prognostiziert dann beteiligt sie dich tlw. daran. Ein anderer Teil wiederum geht in die Schlussüberschüsse, die erst zum Laufzeitende ausbezahlt werden.

Die Sache mit den Überschüssen ist also eine laufende Geschichte und bedeutet nicht das du mehr bekommst als prognostiziert.

Wie unrealistisch Prognosen und gute Testergebnisse sein können hat in der Vergangenheit die Hannover Leben bewiesen, zeigt langsam die Debeka (Stichwort HRE) und wird in Zukunft sicherlich auch mal die Asstel, Europa (bereits beginnend) zeigen. Usw. .

Es kann sogar sein das die Überschüsse die dem Vertrag gutgeschrieben werden gleich sind aber die Ablaufleistungen trotzdem sinken (Bsp. SwissLife).


Was ist die Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung und was bringt sie mir?

anonym
beantwortet von broker am 19. März 2010 11:54
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Bei der Überschussbeteiligung wird zwischen laufender Überschussbeteiligung, dem Schlussüberschussanteil und den so genannten Bewertungsreserven unterschieden.

Die laufende Überschussbeteiligung wird den Verträgen jährlich und unwiderruflich zugeteilt. Je nach Versicherungsform (Kapital, Rente, Risiko, usw.) bestehen verschiedene Möglichkeiten der Überschussverwendung, z. B. Bonus (zusätzl. beitragsfreie Versicherungssummen bzw. Renten) und verzinsliche Ansammlung. Eine besondere Form besteht darin, die Renditechancen des Aktienmarktes zu nutzen und die laufenden Überschussanteile in einem Investmentfonds anlegen zu lassen. Schlussüberschussanteile sind für das laufende Jahr festgesetzt und gelten für Verträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen. Sie können in späteren Jahren insgesamt neu festgesetzt werden und damit teilweise oder auch ganz entfallen.

Bewertungsreserven entstehen durch Wertschwankungen am Kapitalmarkt. Ein Wertpapier wird in der Regel beim Kauf zu Anschaffungskosten bewertet und in der Bilanz geführt. Steigt der Kurs ohne, dass das Wertpapier veräußert wird, entstehen die so genannten Bewertungsreserven. Diese werden jährlich neu ermittelt und den Verträgen zugeordnet.


Meine Rentenversicherung weiterverschenken?

anonym
beantwortet von Awando am 19. März 2010 10:03
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Ich schließe mich den anderen an.

Natürlich hat sich die Verwandte etwas dabei gedacht als sie dich eingesetzt hat. Insofern würde ich das auf jeden Fall in Abstimmung mit ihr machen, bzw. was sie von der Idee hält.

Wenn sie VN und du versicherte Person bist wird das ohne ihre Zustimmung eh nicht gehen.


Hat die Erziehungszeit für Kinder Auswirkung auf den Anspruch der gesetzlichen Rente?

anonym
beantwortet von Awando am 19. März 2010 09:08
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Die Erziehungszeiten werden angerechnet.

Damit ist man während dieser Zeit evtl. sogar "übervorteilt". Denn hier wird das Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt, nicht das persönliche Einkommen.

Gerade niedrigere Einkünfte haben also hier bzgl. der Rentenansprüche Vorteile.


Inflation und Rückzahlung Bausparvertrag

anonym
beantwortet von Awando am 19. März 2010 07:19
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Wenn du ein Darlehen in Anspruch nimmst zahlst du Zinsen. Wenn es ein Bauspardarlehen ist dürfte der Zinssatz wahrscheinlich relativ niedrig sein.

In diesem Falle würde ich mich fragen wie viele Zinsen ich durch die Sondertilgung spare.

Auf der anderen Seite bedeutet Reparaturen zu vernachlässigen, dass oft Folgekosten entstehen können, die so vorher oft nicht kalkulierbar sind.

Daher würde ich zunächst einmal schauen was repariert werden sollte, müsste und welche Folgen evtl. das nicht Reparieren haben könnte.



Inflation und Rückzahlung Bausparvertrag

anonym
beantwortet von MadRampage am 18. März 2010 13:29
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Wenn Reparaturen erfoderlich sind, sollten diese netürlich gemacht werden. Insbesondere wenn das auslassen der Reparatur zu weiteren Folgekosten führen würde ...


Inflation und Rückzahlung Bausparvertrag

anonym
beantwortet von mig112 am 18. März 2010 13:03
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Warum solltest du einen Bausparvertrag zurückzahlen müssen...!?? üblicherweise zahlt man nur Kredite, Darlehen, Hypotheken und sonstige Schulden zurück.

Richtig ist natürlich, dass die Inflation Schuldnern in die Karten spielt und den Anlegern eben nicht.


Meine Rentenversicherung weiterverschenken?

anonym
beantwortet von wombard am 18. März 2010 10:21
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Guten Morgen Goldmarie,

da passt der Nick ja prima zur wohlhabenden Tante mit der Rentenversicherung, :-)

Ich denke bei dem angeführten Vertrag, ist die Tante der Versicherungsnehmer und Goldmarie dann Bezugsberechtigte.

Bei Versicherungen gibt es zwei Arten von Bezugsrecht. Ich erläutere dies gern mal mit eigenen Worten. 1. das widerrufliche Bezugsrecht (was die Regel ist). Dies ist eine schriftliche Erklärung (wird bei Vertragsabschluss automatisch gemacht) gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Hier wird einer anderen Person ein festes Bezugsrecht eingeräumt. Also ein Recht (Verfügung) auf die fällig Versicherungsleistung. Die Tante kann in diesem Fall (bis zum Versicherungseintritt) aber während der Vertragslaufzeit das Bezugsrecht ändern (widerrufen). Es sei denn, dass bei Vertragsabschluss ein unwiderrufliches Bezugsrecht (z.B. bei einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge) vereinbart wurde. Hierbei erwirbt der Bezugsberechtigte (Begünstigte)erwirbt ein unmittelbares und sofortiges Recht (bei Eintritt des Versicherungsfalls).

Gestaltungsrechte über den Vertrag verbleiben beim Versicherungsnehmer (also z.B. der Tante). Sie könnte dann die Vertragslaufzeit ändern oder auch den Vertrag kündigen. Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, so kann das Bezugsrecht nur mit Zustimmung des Begünstigten geändert werden. Auch Abtretung und Verpfändung (z.B. bei Baufinanzierungen), sind bei unwiderruflichen Bezugsrechten nicht möglich!

Zu Beantwortung der Frage:

Ich denke, dass es hier um einen Vertrag mit widerruflichen Bezugsrecht handelt. Der Vertrag könnte an die Tochter (ab dem 18. Lebensjahr) weitergegeben werden Rentenversicheurngen sind weder insolvenz..noch Hartz4 geschützt!!!) Hierzu müsste der Versicherungsnehmer geändert werden. Bei Altverträgen (vor dem 01.01.2005 abgeschlossen), kann in der Regel die Vertragslaufzeit nicht verlängert werden. Nehme einmal an, dass die Tochter noch recht jung ist. Sie kann daher den Zinseszinseffekt bis zur Rente voll ausnutzen. Hier müsste man individuell prüfen, was für sie am meisten Sinn macht. Pauschale Antworten gibt es hier nicht.

Zum Kapitalaufbau sind heutzutage klassische Renten- und Lebensversicherungen nicht gerade die probaten Mittel. Versicherungen haben im Durchschnitt über 20 % Kosten pro Jahr und schütten im klassischen Bereich kaum mehr als 4 % aus (viele Gesellschaften liegen unter 4 % Rendite). Abzüglich von Inflation und etwaiger Steuer(Verträge ab 01.01.2005 oder weniger als 12 Jahre Laufzeit) bleibt da kaum was übrig. Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor Abschluss dieser Produkte (war bisher eine Gelddruckmaschine der Versicherungen) und raten oft auch zum Ausstieg aus unsinnigen Verträgen. Legaler Betrug wurde hier höchstrichterlich sogar bestätigt. Hier ist aber immer der Einzelfall zu prüfen. Stehe für Rückfragen gern zur Verfügung. Beste Grüße..wombard


Meine Rentenversicherung weiterverschenken?

anonym
beantwortet von mig112 am 18. März 2010 09:31
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Darüber solltest du dir erst Gedanken machen, wenn es "soweit" ist!

Offensichtlich ist das Tantchen "Versicherungsnehmer VN" sowie "versicherte Person VP" und DU nur die "Begünstigte im Todes- und Erlebensfall". Dieses sogenannte Bezugsrecht lässt sich jederzeit ändern und bis 2019 ist es noch lange hin...

Überträgt man die Police jetzt schon auf deine Tochter und sie muss irgendwann Hartz4 beantragen, würden die Ansprüche der Rentenpolice sicher angerechnet, weil es ja nicht ihre eigene Altersvorsorge ist.

Wäre ich an Eurer Stelle, täte ich zunächst gar nichts!

Kommentar von goldmarie am 18. März 2010 09:33

Ja, so ist es, ich bin Begünstigte.
An Hartz hatte ich gar nicht gedacht. Danke!


Hat die Erziehungszeit für Kinder Auswirkung auf den Anspruch der gesetzlichen Rente?

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 18. März 2010 08:45
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Aber sicher, dafür ist es ja eingeführt worden.

Für diese Zeit gelten die Beiträge als bezahlt, obwohl man tatsächlich ncihts abgeführt hat.

siehe auch hier:

http://www.rententips.de/rententips/grv/ke/01.php


Altersvorsorge: möchte Riesterrente mit weniger Gebühren und mehr Rendite, habt Ihr Tipps?

anonym
beantwortet von einem Gast am 18. März 2010 02:57
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hier gibt es einen informativen artikel dazu...

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80 Euro pro Monat für Altersvorsorge. Soll ich die Riesterrente abschließen?

anonym
beantwortet von einem Gast am 18. März 2010 02:55
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möglicherweise kann dir dieser artikel weiterhelfen

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Sind die eigenen vier Wände als Altersvorsorge ein Muß?

anonym
beantwortet von Awando am 17. März 2010 16:01
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Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Man muss immer überlegen wo man zu welchen Konditionen ein Eigentum erwirbt. Vor allem auch welches Eigentum.

Eine Wohnung steigt sicherlich kaum im Wert. Häufig sinken hier Werte sogar. In einigen Fällen wird ein bestehendes Gebäude nach 40,50 Jahren abgerissen, die Eigentümer dann ausbezahlt. Wer ein Haus hat kann und wird von den Gemeinden z.B. an teuren Sanierungen der angrenzenden Straße und Wege beteiligt.

Darüber hinaus zahlt man für Finanzierungen tlw. noch einmal den Betrag den das Objekt gekostet hat. Man zahlt regelmässig Grundsteuer, Sanierung usw. usw. .

Dem gegenüber spart man sich die Miete. Natürlich nur die reine Nettomiete, denn die normalen Nebenkosten fallen auch an. Der große Vorteil hier ist halt das man nicht an den Mieterhöhungen beteiligt ist.

Angenommen ich habe über 50 Jahre ein Objekt das mich 150.000 Euro gekostet hat. Ich spare mir im Schnitt (also bei einer Mietsteigerung von z.B. 3% jhrl.) 700 Euro netto im Monat. Dann spare ich mir also 420.000 Euro Miete. Am Ende habe ich mit viel Glück noch die Wohnung im Wert von 150.000 Euro.

Tja und jetzt muss man die ganzen wenn und abers abziehen und vielleicht ist die Wohnung ja doch weniger Wert.

Das Dilemma: Wenn ich nun die Wohnung vergleichen will müsste ich annehmen das gleichzeitig in eine andere Anlage der gleiche Betrag gespart wird. Mit Sicherheit meist der erträglichere Weg.

Doch wer kann das ? Also die Miete zahlen und trotzdem den gleichen Betrag parallel sparen.

Und schon habe ich wieder den Vorteil bei der Immobilie.

Also alles eine Rechenfrage, eine Frage des Einkommens und der Möglichkeiten.

Aber zumindest die selbstgenutzte Immobilie rechnet sich meistens. Schon aus dem Grunde da man dazu neigt Sparanlagen bei kleineren Durststrecken schnell zu stoppen, seine Immobilie aber so schnell nicht aufgibt.


Sind die eigenen vier Wände als Altersvorsorge ein Muß?

Niklaus
beantwortet von Niklaus am 17. März 2010 11:54
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Die selbstgenutzte Eigentumswohnung oder das Haus gehören zur dritten Säule der privaten Vorsorge. Das Eigenheim ist wie eine zusätzliche Rente. man braucht kein Miete zu bezahlen, kann es vermieten und in ein Altersheim ziehen, verkaufen und vererben. Ein idealer Baustein in der privaten Altersvorsorge. Allerdings sollte das Eigenheim bis zum Renteneintritt bezahlt sein.


plan 360° von AXA - wirklich eine gute Absicherung für Alter und Pflege?

svenimartini
beantwortet von svenimartini am 17. März 2010 11:21
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AXA verfolgt ein schlüssiges Beratungskonzept "jetzt neu" mit plan 360° um Sie als Kunden komplett und kompetent beraten zu können. AXA berät Sie mit fundierten und realistischen Anlaysen zu Ihrer Finanz und Versorgungssituation in den einzelnden Bereichen, * Einkommenssicherung - Berufsunfähigkeit, Familie absichern, Todesfall, Pflegefall, Existenzsicherung durch Verdienstausfall wegen Krankheit oder Unfall * Altersvorsorge - finanzielle Sicherheit im Alter, Gestaltungsmöglichkeiten, Staatliche Förderungen, Steuervorteile, Flexibilität und langfristige Liquidität * Vermögen- und Eigentumssicherung - Werte sichern durch eine individuelle angepasste Absicherung, vor Haftungsansprüche dritter absichern, ihr Recht vertreten * Vermögensplanung - Investmentplannung durch Speziallisten und Anlageprofis, Vermögen schaffen und vermehren, Optimierung bestehender Anlagen Die Mitarbeiter werden gerade noch auf diesen Beratungsablauf geschult und die technische Umsetzung gestaltet sich auch noch nicht komplett flüssig. Dennoch, die Beratungsqualität lässt keine Wünsche offen. Fragen Sie uns direkt oder Besuchen Sie uns auf Werbung durch Support gelöscht


Kommentar von Goldman am 17. März 2010 11:25

das ist ein Ratgeberforum, und kein Marktplatz...

Kommentar von ffsupport am 17. März 2010 15:20

Lieber Sven,

Wir möchten dich bitten in Zukunft auf Werbung zu verzichten.

Gerne kannst du dies auch nochmals in unseren Richtlinien nachlesen: http://www.finanzfrage.net/policy

Freundliche Grüße,

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam.


Sind die eigenen vier Wände als Altersvorsorge ein Muß?

WolfgangB
beantwortet von WolfgangB am 17. März 2010 10:23
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Es ist vorteilhaft eine Eigentumswohnung zu haben, die bis zum Renteneintritt abgezahlt und ohne Belastung ist. Man spart einfach Miete und kann im Notfall immer noch das Objekt verkaufen...


Sind die eigenen vier Wände als Altersvorsorge ein Muß?

anonym
beantwortet von broker am 17. März 2010 10:14
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Hilfreichste Antwort

Ich sehe eine selbstgenutzte Immobilie schon als Altersvorsorge. Entweder zahlst du im Alter keine Miete oder du kannst das Objekt verkaufen. Sicher gibt es andere Möglichkeiten der Altersvorsorge, die rentabler seien können. Dafür bist du aber auch Eigentümer! Natürlich sollte ein Kauf einer Immobilie gut überlegt sein, da, wie du schon sagst, viele und auch hohe Kosten auf einen zukommen.


Sind die eigenen vier Wände als Altersvorsorge ein Muß?

anonym
beantwortet von mig112 am 17. März 2010 10:07
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Nein, EINE in der man wohnt ist sicher keine "Altersversorgung", weil man Steine nicht essen kann.

Wenn man aber zusätzlich zwei, drei Mietshäuser in bester Lage besitzt... die schlagen jede Lebensversicherung! ;-)


Rentenversicherung - immer geringere Renten wg. hoher Lebenserwartung, macht Abschluß noch Sinn?

anonym
beantwortet von Senior am 16. März 2010 11:11
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Ein Rentenversicherer muss nun einmal die Lebenserwartung seines Kunden prognostizieren. Finanzmathematische Grundregeln sind auch bei einer Rentenzahlung zu beachten. Auch die Tatsache, dass nur zwischen den Geschlechtern unterschieden wird, ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß.Es gibt inzwischen aúch einen Versicherer, der den individuellen Gesundheitszustand der Kunden berücksichtigt. ein kerngesunder 65-jähriger erhält weniger Rente als ein gleichaltriger übergewichtiger Raucher oder Diabetiker (www.diabetesrente.de)! Wenn jemand somit sicherheitsaffin ist, kann er z.B. bei einer Rente sicher sein, dass die Rente ein Leben lang gezahlt wird. Er kann auch 100 Jahre oder älter werden, und der Versicherer ist immer noch in der Zahlungspflicht. Und aus steuerlicher Sicht ist die Leibrente privilegiert. Alternativ ist sicherlich ein Entnahmeplan zu betrachten. Da bleibe ich Herr meines Vermögens!


Für wen lohnt sich eigentlich eine Lebensversicherung?

anonym
beantwortet von Awando am 15. März 2010 16:46
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Der Fall der Fälle ist der Verlust der Arbeitskraft. Je nach Beruf liegt die Wahrscheinlichkeit bei 20-40% berufsunfähig zu werden. Das Risiko Tod liegt bis Alter 65 vielleicht bei 5%. Komischer weise sichern die Menschen 5% ab, bekommen in Schwangerschaft Panik wenn die Nackenfaltenmessung ein Risiko von 1:200 für eine Behinderung steht, sichern aber das Risiko 1:5 in der BU nicht ab. Das Geld bei BU wird kaum ausreichen zum Leben. Hier sollte man ansetzen. Dann das Pflegerisiko. Den Tod kann man in der Regel unabhängig einer Lebensversicherung günstiger absichern. Es gibt Produkte in denen der Todesfall eigentlich keine, bzw. geringe Rolle spielt. Damit steigt der Sparanteil. Diese Form der Lebensversicherung hat durchaus Vorteile, wenn das richtige Produkt gewählt wurde (was wiederum ein Laie eigentlich nie selbstständig kann).




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