Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2021 einen im Jahr 2020 gekauften privat Computer zu 50% für geschäftliche Zwecke eingesetzt. Der Computer befindet sich nicht im Betriebsvermögen. Soll allerdings bis ins Jahr 2022 (Kauf geschäftlicher Computer) entsprechend genutzt werden. Kann ich wie folgt von der Steuer absetzen?
Annahme Kosten Computer 600€
Annahme Kauf Computer 1.7.2020
Annahme Nutzung Computer 3 Jahre
- Buchung ins Betriebsvermögen (Kauf 1.1.21): 600€ - (600€ 6/36Monate) = 500€ Restwert
- Nutzung 2021: 600€/3 Jahre * 50% geschäftliche Nutzung = 100€
- Hypotetisch -> Abbuchung vom Betriebsvermögen (Verkauf 30.6.22): 600€ - (600€ 24/36Monate) = 200€ Restwert
Ist die Rechnung korrekt? Kann ich die 100€ irgendwo eintragen und wenn ja wo mache ich das genau in der EÜR?
--> Laufende EDV-Kosten (zum Beispiel Beratung, Wartung, Reparatur?
--> Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge)
--> Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG
Besten Dank