Das Haus hat eine Sprechanlage mit Türöffner. Wenn jemand klingelt kann man ihm aufmachen. Ständig klingeln aber Zeitungsausträger, Paketdienste, Kinder die den Wohnungsschlüssel haben, aber keinen eigenen Schlüssel für die Haustür habe, damit sie ihn nicht verlieren, usw.
Ist es jetzt verboten wenn jemand bei mir klingelt, einfach den Türöffnerknopf zu drücken, obwohl ich die Person nicht kenne und nicht sehe?
Und weil ich bequem bin, das ganze automatisiere, also mit einem "Roboter" den Hörer abnehme, und dann den Türöffnerknopf betätige? Ich kann noch verschiedene unverständliche Texte quasseln lassen...
Dagegen können sich die anderen Wohnungeigentümer nicht wehren, mein Roboter nutzt das Telefon ohne daran zu manipulieren. Oder liege ich hier falsch?
Worauf ich hinaus will: die abgesperrte Haustür macht zumindest tagsüber kaum Sinn, warum dann nicht gleich von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends entsperren.
Bisher stoße ich bei der Eigentümergemeinschaft aber auf taube Ohren.
Wenn jemand rein will, muss er nur warten bis jemand rauskommt, das dauert bei 48 Wohnungen mit über 100 Bewohnern nicht lange. Die Wohnungstüren sind ja noch als Einbruchschutz vorhanden, oder reden sich die Versicherungen dann damit raus?