Hallo ihr Lieben,
ich bin 17 Jahre alt und schon lange mit meinem Freund (21) zusammen. Wir wollen nun zusammenziehen, undzwar hat er ein Haus geerbt und möchte auf eine Wohnung darin Eigenbedarf anmelden und dann mit mir in diese Wohnung ziehen. Dies passiert erst in den nächsten 3-4 Monaten, also bin ich zu dem Zeitpunkt auch 18. Vom Jugendamt bekomme ich bestätigt, dass ein Zusammenleben mit meiner Mutter nicht mehr möglich ist. Meine Frage ist nun, muss mein Freund komplett für mich aufkommen? Werde zur Einzugszeit im ersten Ausbildungsjahr sein. Kann ich stützen beantragen, damit mein Freund die Miete die Ihm von mir eigentlich zusteht zumindest teilweise ausgezahlt bekommt? Wir dachten uns, wir könnten es als eine Art WG laufen lassen, da wir dann theoretisch keine Bedarfsgemeinschaft bilden würden, oder? Er verdient nicht sehr schlecht, ist bereits ausgelernt, jedoch möchte ich nicht dass er komplett für mich aufkommen muss, da auch die Wohnung komplett neu eingerichtet werden muss, wir wohnen bis jetzt beide noch zuhause bei unseren eltern. Kann man da evtl. für mich eine Erstausstattung beantragen? Quasi damit ich ihm einen Teil für unsere gemeinsamen Möbel dazugeben kann?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen & bedanke mich schonmal im Voraus! :)
Liebe Grüße!