internationaler Zahlungsverkehr zwischen Banken?

Einen schönen guten abend,

 ich hätte eine Frage als Anfänger und würde mich über jede Antwort freuen.

 Und zwar folgendes:

Mich würde einmal interessieren, wie der Verkehr/Transfer von "Geld" zwischen Banken funktioniert, vor allem im Bezug auf den internationalen Zahlungsverkehr, dessen Besonderheiten.

Also grob gasagt, was passiert in den Bilanzen von 2 Geldinstituten bei vorliegendem Fall:

Person A aus Deutschland bei Bank B überweist 100€ an eine andere Person C bei Bank D. (hierbei die Anmerkung, das Bank D einmal in Deutschland seinen Sitz hat, weshalb der Wert in Euro bestehen bleibt und ein anderes Mal in den USA sitzt und die Währung am Ende in US-Dollar bestehen soll).

 

Ich bedanke micht freundlichst für jeden Nutzer, der sich die Mühe macht, mir zu helfen, um ein Verständnis für den vorliegenden Fall zu bekommen. Denn momentan verstehe ich nur Bahnhof, wenn ich ehrlich bin.

Ergänzende Fragen: Wie funktionieren Korrespondenzbanken? Sind die Zentralbanken der beiden Währungen mit involviert? Gibt es mehrere Verrechnungsmöglichkeiten/Systeme? Kann eine heimische Bank/Zentralbank bei einer fremden Zentralbank in Fremdwährung ein Konto haben? Können Betriebstätten das? Was passiert bei Kauf von Wertpapieren in Fremdwährung?...usw.

P.s. Die Frage dient nicht dem Studium oder ähnlichem, sondern nur der Allgemeinbildung.

Bilanz, Finanzen, Fremdwährung
Wie viel darf ich als schüler verdienen 2020 ohne das Kindergeld zu verlieren?

Hallo ich zerbreche mir jetzt etwas länger den Kopf und hoffe mir kann jemand helfen,

Hintergund ;

ich besuche derzeitig eine Schule in der ich in 2 Jahren eine Schulische Ausbildung Erwerbe. Mein aktueller stand ist ich lebe seit etwa 2 Jahren in einem Eigenen Haushalt (WG) Ich Habe nur zu meine Mutter Kontakt die gerade Insolvent gegangen ist und in einer 3 Zimmer Wohnung Wohnt mit ihrem Ehemann ( Hat mich nicht Adoptiert) und meinem Cousin aus dem Ausland da er ein Sucht Problem hat und Aufsicht benötigt durch diesen gründen kann sie mich nicht mit Unterhalt unterstützen. Ich beziehe Kindergeld in höhe von 200 Euro und decke den Rest mit einem 450 Euro Job . Ich bekomme keine Entlohnung in der "Ausbildung" da es eine Schule ist. Meine Schulbescheinigung für das Kindergeld läuft bis Mitte nächsten Jahres. und ich bin 19 Jahre alt falls das wichtig ist.

Jetzt zur Frage ;

Wie viel Geld darf ich in Diesem Jahr in den Einzelnen Monaten verdienen eingeschlossen die Option Eines Ferienjobs der mir soweit ich weiß gestattet 50 oder 70 tage im Jahr "Normal" Zu arbeiten ( Habe 50 und 70 tage gelesen aber bin mir der Anzahl leider nicht sicher) gibt es da dann Verdienstgrenzen ? Kann ich mein Kindergeld verlieren ? Darf ich zur gleichen zeit auch noch ein 450 euro Job haben ? und darf ich auch wenn ich an der Schule eingeschrieben bin ; wenn es mit dem Schulalltag funktioniert auch mehr als 450 euro verdienen in form eines Teilzeitjobs ?

Ich hoffe die Frage erschlägt euch nicht so wie mich .

Mfg Domi

Geld, Finanzen, Kindergeld, Recht, Steuern, verdienst, Ferienjob, Schüler, Verdienstgrenze
Kündigung Sparbrief?

Guten Tag,

da ich einen bestehenden Sparbrief kündigen will, habe ich die Kündigungsbedingungen bei der Bank angefragt. Die Bank hat die vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten ausgeschlossen, akzeptiert jedoch eine Kündigung unter folgenden Bedingungen (Zitat aus dem Brief der Bank)

"-es muss ein unvorhersehbares Ereignis eingetreten sein und es dürfen keine weiteren liquiden Mittel vorhanden sein.

Wenn diese Punkte zutreffen, schicken sie Kündigungsschreiben und Unterlagen die die wirtschaftliche Notlage belegen an ".."

-Erklärung und Nachweis des Sachverhalts (Nachweis über eingetretene Arbeitslosigkeit)

-Giro-Kontoauszüge der letzten vier Wochen."

Die og. Ereignisse (keine liquiden Mittel+aktuelle Arbeitslosigkeit treffen zu)

Aktuell befinde ich mich in der Zeit zwischen Ausbildung und Studium und habe mir nun von meinem Ersparten Wohnungseinrichtung gekauft.

Nun zu meinen Fragen

  1. Hat die Bank Anspruch auf meine umgeschwärzten Kontoauszüge (Alle Empfängerdaten und Geldbeträge) ?
  2. Könnten meine höheren Ausgaben (für Wohnungseinrichtung) in den letzten vier Wochen zu einem Problem führen bzw. kann die Bank mein Kaufverhalten negativ auslegen?
  3. Wie lange würde sich der Küdigungsprozess hinziehen? Da ich ja aktuell Arbeitssuchend bin und keine Liquiden Mittel habe, können sie ja keine ewige Frist setzen oder ?

Vielen Dank für jede Hilfe

LG

Bank, Finanzen, Kündigung, Kündigungsrecht, Vertrag, Vertragsrecht
Darf Arbeitgeber letztes Gehalt per Scheck bezahlen?

Folgendes.

Ich habe eine neue Arbeitsstelle begonnen, leider hielt die Freude nicht lange an und das Arbeitsverhältnis endete 4 Wochen später. Das erste Gehalt wurde ganz normal überwiesen. Nun wartete ich auf das letzte Gehalt. Es kam nicht

Auf Aufforderung nannte der Arbeitgeber als Grund nicht zu überweisen, ich hätte im Vertrag unterschrieben das letzte Gehalt abzuholen per Scheck. Leider hatte er Recht und ich habe das unterschrieben vor Freude über einen neuen Job, obwohl vorher steht das Gehalt wird überwiesen. Kommt er nun damit durch? Ich hätte dem nicht zugestimmt, nur das Thema Kündigung geht man nicht genau bei einer Anstellung durch. Nun warte ich bereits seit 15. Und kann keine Schecks durch Online Banking tätigen, zumal ich gehört habe dies dauert nochmal 10 Tage. Ist es erlaubt, dass ich falsch ich jemand finde den ich den Scheck anvertrauen würde, ich noch länger warte? Man einigt sich schon auf die Zahlung am 15. Und nun ist bald der 25. Und ich soll weitere bis 10 Tage warten? Gibt es keine anderen Möglichkeit. Der Arbeitgeber reagiert auf freundliche Bitte nicht. Und er hat doch sonst auch überwiesen. Ich brauche nur dringend das Geld aber will mir nicht alles gefallen lassen, zumal der Lohn nicht vollständig ist und mit einer Abholung gebe ich doch auch der nicht vollständigen Zahlung recht.

Geld, arbeitgeber, arbeitsrecht, Finanzen, gehalt, Lohn, Scheck
Wie kann man Provisionen/Gutschriften an Privatpersonen zahlen und als Betriebsausgabe in der Buchhaltung verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Buchhaltung. Ich habe schon vor ein paar Tagen eine Antwort erhalten, nach weiterer Recherche bin ich allerdings wieder verunsichert.

Die Situation ist folgende: Mein Partner und Ich möchten unsere Produkte gerne über Blogger und Influencer verkaufen. Dafür erhalten diese eine Gewinnbeteiligung (Provison) bzw. eine einmalige Zahlung (Honorar). Da wir mit relativ vielen Influencern arbeiten wollen und auch kein Interesse haben die steuerliche Situation jedes einzelnen zu prüfen, wollten wir die Zahlungen als Gutschrift verrechnen. Wir wollen uns also quasi eine Rechnung schreiben und sofort bezahlen.

Uns wurde die Form der Gutschrift empfohlen und gesagt, wir sollen keine Umsatzsteuer angeben, da die Influencer nicht UmSt. pflichtig sind. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir als Grund für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung angeben können. Wir wissen ja nicht, ob die Influencer ein Unternehmen angemeldet haben. Was diese ja eigentlich für eine Gutschrift müssten, da es schließlich nur bei B2B Geschäften geht oder kann man es auch bei B2C Geschäften so machen.

Oder können wir die Zahlung einfach überweisen und trotzdem als Betriebsausgabe geltend machen ? Wir wollen schließlich nicht mehr Einkommensteuer zahlen, als wir Gewinn gemacht haben.

Was wäre der einfachste Weg die Influencer zu bezahlen, ohne uns von denen einen Rechnung schreiben zu lassen und diese zu einer Gewerbeanmeldung zu drängen? Im Grunde ist es ja die steuerliche Situation von jemand anderem und nicht unsere.

Buchhaltung, Finanzen, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern
Liberty Pro-VorsorgePlus 4U Police gegen ETF tauschen?

Hallo zusammen,

ich habe mich 2004 für das Produkt Pro-VorsorgePlus 4U von der Liberty Europe entschieden um etwas für die Rente zu tun.

Aus heutiger Sicht weiß ich das es sicherlich besseres gegeben hätte,

nun sind die Abschlusskosten aber bezahlt und ich muss/kann mich entscheiden diesen durch einen ETF zu ersetzen.

Das Aktuelle Fond Volumen kann jederzeit steuerfrei und ohne Abzüge ausgezahlt werden.

Leider tue ich mich sehr schwer bei der Berechnung und was sich mehr lohnen würde,

  • Hohe Verwaltungskosten dafür aber der Steuerliche Vorteil des Liberty Europe, oder
  • geringe Verwaltungskosten dafür aber Vorabsteuern jedes Jahr + Steuern beim Verkauf.

Mache ich einen Fehler bei der Berechnung?

Nicht das ich etwas vergessen habe bevor ich kündige und mich später ärgere, das ich mich "schon wieder" nicht mit den Produkt auseinander gesetzt hab!

Eigenlich sieht es sehr klar aus, aber die Wertentwicklung letztes Jahr sah nun auch nicht so düster aus...

Aktuelle Wertentwicklung

(Bei einer monatlichen Sparrate von 73,43€)

  • 01.12.2016 6.225.58 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)
  • 01.12.2017 7.714,54 (48% M&G GLOBAL BASICS FUND 52% LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST)

Die beiden Fonds sehen nicht so schlecht aus, meiner Meinung nach.

Beispielrechnung

(ich habe das Volumen und die Beiträge gerundet um sie besser zu rechnen)

Liberty

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Ausgabeaufschlag = 4% p.a. (4€ Verwaltungsgebühr pro Monat (12x100€ - 48€))

Risikobeiträge aufs Jahr gerechnet = 12,43€

Verwaltungsgebühr = 2,7% p.a. (0,7% Fondverwaltung + 2% von jeder Beitragszahlung)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 589,3€ (8610€ - 6,7% Gebühren - 12,43€ Risikobeitrag)

Endbetrag nach Kosten = 8020,7€

ETF

Volumen = 7000€

Anlagedauer = 1 Jahr

Rendite = 5% p.a.

Monatliche Rate = 100€

Verwaltungsgebühr = 0,57% p.a. (0,20% Ordergebühren + 0,37% Verwaltungsgebühr pro Jahr)

Endbetrag vor Kosten = 8610€ (12x100€ + 7000€ = 8200€ + 5% Rendite)

Kosten = 49€ (8610€ - 0,57% Gebühren)

Endbetrag nach Kosten = 8560,92€

Besteuerung zum Jahresende = 11,66€ Vorabpauschale 

Besteuerung beim Verkauf = 54,98€

Über Meinungen etc. würde ich mich wirklich freuen, mein Kopf qualmt schon :o)

Altersvorsorge, Rente, Aktienfonds, ETF, Finanzen, Fonds, Fragen, Meinung
Steuerliche Behandlung Aktienkaufplan?

Hallo,

mein AG bietet einen Aktienkaufplan an. Hierbei werden jeden Monat für einen Prozentsatz vom Gehalt Aktien gekauft und der AG legt den gleichen Wert noch mal oben drauf. Diese Zuwendung vom AG wird versteuert (kommt aufs Brutto drauf).

Die Aktien werden übrigens in USD gehandelt und das alles läuft über ein Depot bei Computershare. (Der monatliche Kaufbetrag wird in Euro angegeben, umgerechnet und dann werden die Aktien in USD gekauft).

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzt die Aktien verkaufe - wie wird der Gewinn versteuert, bzw. wie muss ich das dem Finanzamt ggü. angeben? Der Gegenwert wird auf das Konto bei meiner Hausbank (DeuBa) überwiesen, wo ich auch noch genügend von meinem Freistellungsauftrag übrig hätte, jedoch hat die DeuBa ja überhaupt keine Ahnung wie viel Gewinn ich gemacht habe usw. und kann das ja sowieso nicht für mich versteuern bzw. mit dem Freistellungsauftrag abrechnen.

Wie funktioniert das jetzt alles? Ich gehe davon aus, dass ich hierfür bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen muss? Um auf den Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich ja wahrscheinlich die Zeilen 14 oder 15 (14a?) bzgl. des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Jedoch verstehe ich die beiden Zeilen nicht so ganz. 14a/15 klingt nicht nach meinem Fall. 14 klingt nach dem Freistellungsauftrag, den ich ggf. schon bei der DeuBa in Anspruch genommen habe (was ja nicht der Fall ist). Überhaupt bin ich mir mittlerweile nicht so sicher, ob ich bei diesen Zeilen so richtig bin, da es sich hierbei ja um "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" handelt und es bei mir bislang ja noch keinen Steuerabzug gab.

Wie man sieht blicke ich hierbei überhaupt nicht mehr durch. Es wäre super, wenn mich jemand hierzu aufklären könnte.

Eine kleine zusätzliche Frage: Muss ich die Berechnung des Gewinns auch nachweisen?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße

M.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern

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