Pflege der Eltern bzw. Erbe?

Hallo,

wir sind mehrere Geschwister. Jetzt kam ein Bruder auf die Idee vollendete Tatsachen zu schaffen und sich indirekt das Elternhaus bevor ein Pfelgefall eintritt zu sichern.

2 Geschwister werden aufgrund Kinder und geringem Einkommen nie Pflege zahlen müssen. Unser Bruder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und sehr hohen Einkommen hat sich jetzt notariell zusichern lassen das er das Haus der Eltern im Pflegefall bekommt ( wert ca. 250k und lastenfrei) und dafür die Eltern Pflegt. Sie haben eher eine kleine Rente über gesamt ca. 1400 € zusammen und haben alles Geld in das Haus gesteckt. Idee ist Bruder zahlt der Rest zur Pflege im Fall der Fälle , wir Geschwister sind raus aus der Zahlung und er kriegt im Gegegnzug das Haus um es vor derm Amt zu sichern. Ob wir restlichen Kinder lust hätten dem ganzen zuzustimmen oder mitzumachen war außer debatte.,,,

Clou ist für alle Nebenkosten / Instandhaltung sollen Sie trotzdem noch aufkommen. Vom Erbe wird natürlich 0,0000 irgendwann mal übrig bleiben. Es ist natrülich eine Sepkulation wenn mal ein aktuer Pflegefall eintritt und ob das Haus wert 240k höher ist als die Zahlun zur Pflege an Eltern.

Sorry wenns jetzt komplex wird. Aber kann man das irgendwie anfechten ? Oder wenn jetzt zb. Pflege eontritt und 4 Jahre später sterben Sie. Wird trotzdem was am Haus zum Erbe zugezählt oder ist es quasi Schenkung ?

Hausfrieden ist natürlich durch Aktion dahin....

eltern, Erbe, Erbschaft, Familie, pflege
Darf ich die Wohnung und das Auto meiner verstorbenen Mutter auch ohne Erbschein verkaufen?

Meine Mutter ist kürzlich verstorben, ich war das einzige Kind. Meine Mutter war mit einem US Amerikaner verheiratet, die Hochzeit fand in Deutschland statt. Sie hat sich in Amerika scheiden lassen, die Scheidung aber nie in Deutschland anerkennen lassen. Mein Vater ist wieder verheiratet, es droht also nicht die Gefahr, dass er der Scheidung jetzt noch widerspricht. Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen. Nach ihrem Tod muss jetzt also erstmal die Scheidung anerkannt werden bevor ein Erbschein für mich ausgestellt werden kann (der Antrag ist schon beim Nachlassgericht, aber die warten auf die Scheidungsanerkennung). Der ganze Vorgang zieht sich über mehrere Monate hin. Meine Mutter hat eine Eigentumswohnung, die monatliche Kosten verursacht und die jetzt leer steht. Ihr Konto deckt nicht die monatlich anfallen Kosten.

Meine Frage ist jetzt , kann ich die Wohnung verkaufen, um die anfallenden Kosten zu umgehen? Wie ist das mit Ihrem Auto? Das Auto wird nicht gefahren und die Versicherung hat mir schon mitgeteilt, dass das Auto nicht weiterhin auf meine Mutter versichert sein kann. Aber auch hier fallen ja dann Mehrkosten an, wenn ich das Auto auf mich versichern muss. Ich habe bereits diverse Rechnungen und Kredit meiner Mutter bezahlt bzw. abgewickelt, weil das Konto die Beträge nicht abgedeckt hat und die Firmen mich angemahnt hatten.

Erbe, erbrecht, Erbschaft
Müssen wir seine Schwester auszahlen?

Mein Partner und ich überlegen sein Elternhaus zu übernehmen.

Das Haus ist von 1936 und in keinen sehr guten Zustand. Muss dringend saniert werden. Grundstück ca 1000 qm (Keine Zentralheizung über Ölöfen wird geheizt etc.)

Darüberhinaus sind noch Schulden auf dem Haus (ca 40000€)

Die Eltern von meinen Partner hatten nie die Fianzellenmittel besessen und wichtige umbauten und notwenige Sanierungen zu machen. Alles was in den letzten knapp 30 Jahren gemacht wurde war eigenleistung. Der Vater ist leider schon frührenter und in drei Jahren wird die zusatzrente nicht mehr bezahlt. Sodass sie selbst die kleine Rate nicht mehr zahlen könnten und an notwendige Umbauten ist gar nicht zu denken. Somit ist die Gefahr sehr groß das dass aus verkauft werden muss, doch eine Miete werden die Beiden auch nicht aufbringen können....

Daher sind mein Partner und ich am überlegen das Haus zu übernehmen, damit es in der Famlie bleibt. Doch so eine große Sanierung mit zwei seperaten Wohneinheiten und den noch offenen Schulden. ist ein großes Projekt wo wir mit Herz dran gehen würden, doch wenn wir seine Schwester noch auszahlen müssten, ist der Verstand lauter und sagt nein.

Wir wollen seiner Schwester nichts weg nehmen, wenn ihr was zusteht soll sie es bekommen. je nach höhe ist das Haus eben keine Option für uns.

Von Bekannten habe ich gehört das man das Haus Taxieren sollte und dann die Schulden abzieht und was übrig bleibt. Würde dann die Schwester bekommen. Stimmt das?

(Beispiel: akuteller Wert des Hauses 100000€ - 40000€ Schulden = 60000€ : 2 (Bruder/Schwester) Somit würden wir seiner Schwester noch 30000 € zahlen müssen)

Liebe Grüße

Sarah

Erbschaft
Erbe gibt keine vollständige Auskunft und verweigert Wertermittlung?

Hallo, mein Vater ist verstorben. Ich bin einzige Tochter.

Meine Mutter ist Vorerbin, Enkel Nacherbe. Ich blieb im Testament unerwähnt. Die Erbin wurde bereits im Februar mehrfach durch mich aufgefordert Auskunft über den Nachlass zu erteilen. Sie nahm sich einen Anwalt, welcher mir ein unvollständiges Verzeichnis . Ein ganzes Grundstück, sämtliche Schenkungen , 2 weitere Konten etc. wurden weggelassen. Hausrat für 2 eingerichtete Häuser wurde mit 1500,-€ angegeben. Angeblich alles nichts wert.(sagt der Anwalt) Ich nahm mir (nachdem ich Erbin in Verzug gesetzt hatte) ebenfalls einen Anwalt. Erneute Aufforderung des vollständigen Nachlassverzeichnisses und Wertgutachtens. Es wurden weitere "Bröckchen" mitgeteilt, jedoch fehlt noch vieles, von dem was ich weiß vorhanden zu sein. Wertermittlung wird blockiert, da "angeblich" kein Geld für sowas. Klage wurde eingereicht und beim Landgericht abgewiesen, da bereits Auskunft erteilt. (Auch eine unvollständige Auskunft ist eine Auskunft). PKH wurde daraufhin abgelehnt.Beschwerde beim Oberlandesgericht brachte vorerst Abhilfe, da das 2. Grundstück nicht erwähnt wurde und einige strittige Punkte offen sind. Klage wurde zuständigkeitshalber zum Amtsgericht zurück verwiesen. Nun hat der Anwalt der Erbin zu den strittigen Punkten wieder ein paar Bröckchen (jedoch fehlerhaft) zugegeben, damit der Auskunftsklage nicht stattgegeben wird. Wertermittlung wird weiter blockiert. Jetzt meint mein Anwalt, ich soll den Wert, von den Sachen die ich weiß, selbst ermitteln. Ich sollte im inet recherchieren und den höchsten Verkaufspreis raussuchen. Anschließend will mein Anwalt nur noch Zahlungsklage machen.

1. Ich bin kein Gutachter

2. Ich habe zwar einiges an Fotos, Kontoauszügen etc. Jedoch bei weitem nicht alles

3. Das 2. strittige Grundstück soll ich einfach weg lassen.

Anwalt drängt, da Verjährung droht. Prozessgebühren incl. Wertgutachten soll ich nun selbst aufbringen.

Was ist davon zu halten??? Bin dankbar für jeden Rat.

erbrecht, Erbschaft, Familie
Wird der Nießbrauch bei einer voraussichtlichen böswilligen Schenkung trotzdem angerechnet?

Eltern hatten ein Berliner Testament mit Auflistung welche Immobilie für die Töchter A+B gedacht sind.Vater verstarb zuerst,und bevor die Mutter verstarb hat sIe Kind A 3 Immobilien geschenkt und sich ein Nießbrauch eintragen lassen. 2 weitere Immobilie hat sie ihrem Enkelkind (der Tochter von Kind A) geschenkt, sich ebenfalls Nießbrauch eintragenlassen und zusätzlich im Notarvertrag festhalten lassen, das diese 2 Immobilie eigentlich für ihr Kind A gedacht sind, aber aus steuerlichen Gründen und damit Kind A nicht ihr Freigrenze von 400.000€ überschreitet., auf das Enkelkind übertragen wurde. Es wird eine böswillige Schenkung hier vermutet, denn diese geschahen nur wenige Monate vor dem Tod der Mutter. Kind A und Kind B bilden nun eine Erbengemeinschaft. Nun verlangt Kind B die Erbauseinandersetzung und natürlich seinen berechtigten Erbanteil von 50%, auch von den vorab verschenkten Immobilien. Anzumerken ist, es sind auch noch andere Immobilien da, aber die sind alle gesamt, laut Gutachten, weniger wert als die verschenkten Immobilien. .Kind A will nun die geschenkten Immobilien gegenrechnen und verrechnen und meint, Kind B erhalte dann viel mehr, da die Geschenkten mit dem Nießbrauch belegt waren, welcher aber lt. Notarvertrag und Grundbucheintragungen mit dem Tod der Mutter endete. Und so glaubt Kind A sich die Immobilien minderwertig rechnen zu können. Nun meine Frage: Da Kind B ja die Hälfte erbt, die Schenkung der Mutter an Kind A in die 10 Jahresfrist fällt, und somit ausgleichpflichtig sind, kommt da der Nießbrauch überhaupt in Betracht? Denn Kind A will ein Haus, was lt. Gutachten 350.000€ Wert ist, durch den Nießbrauch, auf einen Schenkungsanteil von 128.305€ mindern. Über ein/jede Antwort freue und bedanke ich mich.

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Nießbrauch, schenkung, Schenkungssteuer
Auskunft gegenüber Erben

Eine Tante meiner Frau hat sich in den letzten zwei Jahren vor dem Ableben ihres Bruders um ihn bekümmert. Seine Kinder, insbesondere eine Tochter, mit der er zeitlebends in einem Haushalt wohnte, haben ihn verwahrlosen lassen. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle verzichten. Die Tante konnte es nicht weiter mit ansehen und hat zuerst seine Wohnsituation verbessert (Zimmer und Wäsche gereinigt) und ihm eine tägliche Mahlzeit gebracht. Um die Kosten zu regeln erhielt die Tante eine Vollmacht u. a. auch über seine Konten. Dabei stellte sie heilloses Durcheinander fest (die Tochter hatte Vollmacht bis dahin) und die Konten wurden von der Tante geordnet. Etwas später wurde der Bruder mehrfach so krank, dass er jeweils ins Krankenhaus musste. Die Tante regelte alles, vom neuen Schlafanzug bis zur Schmutzwäsche. Die Tochter besuchte ihren Vater nicht einmal, auch später nicht. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt musste der Bruder in ein Pflegeheim. Die Schwester regelte alles. Nachdem der Bruder gestorben war und die Kinder keine Anzeichen machten sich um die Beerdigung zu kümmern, regelte das die Tante. Jetzt nachdem etwa ein Jahr vergangen ist, fordert die Tocher Auskünfte und Darlegung der Finanzen bzw. stellt Forderungen bzw. unterstellt, dass noch Vermögen vom Vater da wäre. Bei der Tante handelt es sich um eine einfache Frau, von Buchführung hat sie keine Ahnung. Belege für die großen Posten sind vorhanden aber nicht für Leibwäsche, Lebensmittel, usw. Meine Frage lautet nun: Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum. Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen? Danke, neffe

erbrecht, Erbschaft, Vollmacht

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