Wird der Nießbrauch bei einer voraussichtlichen böswilligen Schenkung trotzdem angerechnet?

Eltern hatten ein Berliner Testament mit Auflistung welche Immobilie für die Töchter A+B gedacht sind.Vater verstarb zuerst,und bevor die Mutter verstarb hat sIe Kind A 3 Immobilien geschenkt und sich ein Nießbrauch eintragen lassen. 2 weitere Immobilie hat sie ihrem Enkelkind (der Tochter von Kind A) geschenkt, sich ebenfalls Nießbrauch eintragenlassen und zusätzlich im Notarvertrag festhalten lassen, das diese 2 Immobilie eigentlich für ihr Kind A gedacht sind, aber aus steuerlichen Gründen und damit Kind A nicht ihr Freigrenze von 400.000€ überschreitet., auf das Enkelkind übertragen wurde. Es wird eine böswillige Schenkung hier vermutet, denn diese geschahen nur wenige Monate vor dem Tod der Mutter. Kind A und Kind B bilden nun eine Erbengemeinschaft. Nun verlangt Kind B die Erbauseinandersetzung und natürlich seinen berechtigten Erbanteil von 50%, auch von den vorab verschenkten Immobilien. Anzumerken ist, es sind auch noch andere Immobilien da, aber die sind alle gesamt, laut Gutachten, weniger wert als die verschenkten Immobilien. .Kind A will nun die geschenkten Immobilien gegenrechnen und verrechnen und meint, Kind B erhalte dann viel mehr, da die Geschenkten mit dem Nießbrauch belegt waren, welcher aber lt. Notarvertrag und Grundbucheintragungen mit dem Tod der Mutter endete. Und so glaubt Kind A sich die Immobilien minderwertig rechnen zu können. Nun meine Frage: Da Kind B ja die Hälfte erbt, die Schenkung der Mutter an Kind A in die 10 Jahresfrist fällt, und somit ausgleichpflichtig sind, kommt da der Nießbrauch überhaupt in Betracht? Denn Kind A will ein Haus, was lt. Gutachten 350.000€ Wert ist, durch den Nießbrauch, auf einen Schenkungsanteil von 128.305€ mindern. Über ein/jede Antwort freue und bedanke ich mich.

Erbengemeinschaft, erbrecht, Erbschaft, Nießbrauch, schenkung, Schenkungssteuer
Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein
Auskunft gegenüber Erben

Eine Tante meiner Frau hat sich in den letzten zwei Jahren vor dem Ableben ihres Bruders um ihn bekümmert. Seine Kinder, insbesondere eine Tochter, mit der er zeitlebends in einem Haushalt wohnte, haben ihn verwahrlosen lassen. Auf Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle verzichten. Die Tante konnte es nicht weiter mit ansehen und hat zuerst seine Wohnsituation verbessert (Zimmer und Wäsche gereinigt) und ihm eine tägliche Mahlzeit gebracht. Um die Kosten zu regeln erhielt die Tante eine Vollmacht u. a. auch über seine Konten. Dabei stellte sie heilloses Durcheinander fest (die Tochter hatte Vollmacht bis dahin) und die Konten wurden von der Tante geordnet. Etwas später wurde der Bruder mehrfach so krank, dass er jeweils ins Krankenhaus musste. Die Tante regelte alles, vom neuen Schlafanzug bis zur Schmutzwäsche. Die Tochter besuchte ihren Vater nicht einmal, auch später nicht. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt musste der Bruder in ein Pflegeheim. Die Schwester regelte alles. Nachdem der Bruder gestorben war und die Kinder keine Anzeichen machten sich um die Beerdigung zu kümmern, regelte das die Tante. Jetzt nachdem etwa ein Jahr vergangen ist, fordert die Tocher Auskünfte und Darlegung der Finanzen bzw. stellt Forderungen bzw. unterstellt, dass noch Vermögen vom Vater da wäre. Bei der Tante handelt es sich um eine einfache Frau, von Buchführung hat sie keine Ahnung. Belege für die großen Posten sind vorhanden aber nicht für Leibwäsche, Lebensmittel, usw. Meine Frage lautet nun: Muss die Tante sich überhaupt gegenüber der Tochter ihres Bruders rechtfertigen und wenn "Ja", für welchen Zeitraum. Muss die Tante am Ende für Kosten die sie nicht belegen kann, selbst aufkommen? Danke, neffe

erbrecht, Erbschaft, Vollmacht
Erbe Was steht uns zu ? Oma Verstorben - Ihr Sohn, mein Vater auch verstorben

Hallo,

unsere Oma ist mit 88 verstorben. Sie hatte Alzheimer und lebte die letzten 12 Jahre im Heim. Sie besitzt außer einer größeren Summe Geld nichts weiter von Wert.

Sie hatte 2 Kinder mein Vater und deren Schwester. Mein Vater ist schon 1 Jahr tot. Er hatte 2 Kinder mich und meine Schwester. Es gibt laut Auskunft meiner Mutter nur ein handgeschriebenes Testament. Dies befindet sich im Besitz meiner Tante. (Tochter der verstorbenen Oma). Ob das je ein Notar gesehen hat bezweifle ich. In wie weit Oma noch klar bei Sinnen war und von wann das Testament unterschrieben weiß ich nicht.

Meine Mutter kennt den Inhalt dieses handgeschrieben Testaments und meint nur meine Tante wäre bedacht.

Nun die Frage: Soweit ich mich belesen habe, hätten meinem Vater 50 % zu Lebzeiten bekommen. Da er nun schon verstorben ist, dürfte sein Anteil auf seine Kinder mich und meine Schwester übergehen. Ist dem auch so, falls nur meine Tante als Erbin bestimmt wurde ?

Pflichtanteil ? Wie können wir unseren Anspruch geltend machen? (Falls wir einen haben)Ich habe noch nie geerbt und wir wissen nicht wie wir vorgehen sollen? Abwarten ob meine Tante von selbst zu uns kommt ? Hingehen und einfordern? Würde ich nur wenn ich auch sicher bin einen Anspruch zu haben. Wollen aber auch nichts in den Sand setzen und auf eine Summe x verzichten. Meine Tante bekommt Hartz 4 und mein Onkel ist auf Rente. Haben Sorge das sie alles verprassen oder das Amt das Erbe vielleicht in Anspruch nimmt.

Müsste das Testament nicht zu einem Notar ? Oder ist das erst ab größeren Summen nötig ?

Meine Schwester und ich waren noch nie Arbeitslos und kennen uns weder mit Hartz 4 noch mit Erbrecht aus. Alles sehr kompliziert für uns.

Vielen Dank für die Hilfe.

Erbe, erbrecht, Erbschaft, pflichtanteil, Recht, Zivilrecht, BGB, Erbfolge
Erben,Pflegen , Pflegeheim

Kann mir jemand hierzu eine antwort geben?EILT Mein Bruder hat vor 13 Jahren das Haus meiner Eltern bekommen und Ausgebaut. Das er das Haus quasi geschenkt bekommen hat,haben wir erst vor kurzem erfahren.Kurz vor meiner Mutters Tot habe ich mir ein schreiben zeigen lassen was abgemacht war.Darin stand das beide Eltern ein lebenlanges Wohnrecht besitzen.Ausserdem das mein Bruder soweit er es mit der Arbeit vereinbahren kann auch Pflegen muss.(Als das Haus übergeben wurde,war mein Bruder alleinstehend,jetzt verheiratet bevor meine Mutter starb) Nun lebte mein Vater als alleinversorger noch mit im Haus.Da meine Schwägerin nicht kochen kann hat mein Vater es mit übernommen,da mein Bruder ja auf Arbeit ist.(Aussage meines Vaters:Sie muss ja was zu essen haben bevor sie zur Arbeit fährt.(DUMM).Es ging auch einige Zeit gut,nur dann fing die Schwägerin an,über meinen Vater schlecht zu reden und mein Bruder wollte ihn schon rausschmeissen.Meine beiden Geschwister und ich gleich zum Anwalt und ihn Mitteilen lassen,das wenn er so weiter macht wegen Undank das Haus zurück geben muss.( Anwalt).Mein Vater ist 84 Jahre und die weh wehchen kommen,er bekommt keine Luft,Ärzte können nichts feststellen.Somit gehen wir davon aus das die Psyche ihn zu schaffen machen.Es ist den ganzen Tag ja niemand im Haus mit den er reden kann.Er fährt somit auch noch mit dem Auto kleinere Strecken.Bis auf letzten Sonntag,da hat mein Bruder ihn ins Krankenhaus geschafft,er bekam keine Luft.Innerhalb dieser paar Tage ist er jetzt ein Pflegefall und soll ins Heim und entmündigt werden,was meine beiden Geschwister und ich als Undank empfinden.Was können wir machen das es nicht soweit kommt mit der Entmündigung und das er ins Heim gegeben wird.Mein Vater war immer Überzeugt davon,das mein Bruder dieses nicht tun würde.Da ich 100 km entfernt wohne und arbeite kann ich nicht ständig danach sehen.Mein Bruder hat auch immer dafür gesorgt,das mein Vater wenn es ging an Verschönerungen des Hauses sein Geld dazu legt.

erbrecht, Familie, Haus, Pflegeheim

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