Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?

Hallo!
Ich bin 19 Jahre alt und Azubi aus Bayern. Meine monatliche einnahmen sind:
Ausbildung: €660 Netto, ~€520 Brutto (39 Stunden Woche)
Minijob (Samstagjob): €300 (8 Stunden Samstag)
OnlineJob: ~€1300 (18$/Stunde, 20 Stunden/Woche, €15600/Jahr)
Ausbildung+OnlineJob: €23520/Jahr

Jobbeschreibung: Ich darf 30 Adressen/Stunde überprüfen ob die richtig sind. Wenn nicht, dann korigieren. So einfach.

Meine Fragen:
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
2. Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern? Gibt es irgendein Formular oder so irgendwas das man an Finanzamt schicken kann?
2.1. Da ich schon ein Monat gearbeitet habe, habe ich irgendwas gegen Arbeitszeit gesetz getan? Habe ich mich strafbar gemacht? (Die Gewerbeanmeldung kommt noch!, Nachanmeldung ist kein Problem.)
3. Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.

  • Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert. Kann ich bei der Versicherung als Nebengewerbe "gesehen werden" wenn ich Hauptgewerbe anmelde? (https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/)

Für die Hauptberuflichkeit spricht:

  • Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2018 = 2.283,75 Euro).

Bei mir sind es nicht mehr als 20 Studen wöchentlich und das einkommen ist unter 75% von €2283 (€1300<€1712) Also nicht Hauptberuflich tätig.

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?

Dankeschön!

Geld, Ausbildung, Gewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Versicherung, Nebengewerbe
Kann ich mit 17 Jahren (in Ausbildung) mit Erlaubnis der Eltern ausziehen und eine Förderung beantragen?

Hallo,

und zwar geht es darum, dass ich gerne von Zuhause ausziehen würde. Ich mache momentan eine Ausbildung im Bereich GaLaBau und habe meinen Aubsildungsvertrag in der Tasche also schon unterschrieben. Ich bin im 1. Lehrjahr und bekomme derzeit ca. 310€. Eigentlich sollte ich mich freuen... dem ist leider nicht so denn Zuhause läuft es alles andere als gut weshalb ich auch schon in den Garten ziehen wollte. Bitte haltet mir jetzt keine Vorträge wie "Ach komm das bisschen rumgezicke hälst ja wohl aus". Die Momentane Situation kostet mich viel Kraft die ich lieber in die Arbeit und in die Schule stecken möchte. Meine Mutter ist damit einverstanden das ich so schnell wie möglich in meine eigene erste Wohnung ziehe. Sie unterstützt das indem sie mir monatlich das komplette Kindergeld gibt. Das sind ca. 180€. Für eine 1 Zimmerwohnung + Nebenkosten + Lebenserhaltungskosten reicht es aber dennoch nicht. Denn Internet und Fitnessstudio sollte auch drin sein. Das alleine sind 40€ + Die Fahrkarten die ich für die Woche Berufsschule brauche. Zur Arbeit fahre ich immer mit dem Fahrrad weshalb ich da das Geld für weitere Fahrkarten sparen kann. Nun (nach diesem Text in Spielfilmlänge) die eigentliche Frage: Kann ich irgendeine Form der Förderung beantragen? Würde mich über schnelle Rückmeldungen freuen und bedanke mich schonmal im Voraus.

P.S. Ich habe keine Scheu zu mehreren Anlaufstellen zu fahren und mich dort beraten zu lassen oder mir dort Infos einzuholen. Ich bin für jeden sinnvollen Vorschlag dankbar.

Ausbildung, Förderung, Auszug
Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht
Ausbildung + Gewerbeschein

Hallo,

ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und verdiene ca. 1 000€ Brutto (natürlich Steuerklasse 1). Da ich nächstes Jahr auf große Reise gehen möchte und Geld ansparen muss, arbeite ich nebenbei als Servicekraft auf Lohnsteuerkarte (ca 20 std./ Monat). Mit diesem Nebenjob bin ich ja aber leider in Steuerklasse 6 und habe ziemlich hohe Abgaben zu zahlen.

Deshalb frage ich mich jetzt, ob es möglich (oder eher überhaupt sinnvoll) ist, neben der Ausbildung ein Kleingewerbe anzumelden und z.b. als Hostess/ Promoterin/ etc. auf Gewerbeschein zu arbeiten. Denn da wären die Jobangebote vielfältiger und die Bezahlung oftmals auch besser.

Ich kenne mich leider fast überhaupt nicht mit Steuerangelegenheiten aus und hoffe deshalb, dass mir hier jemand schnell helfen kann. Ich weiß, dass es im Gewerbe so eine Steuertabelle gibt, anhand der man ablesen kann wie viel Steuern man ca. dann am Ende des Jahres an das Finanzamt zurückzahlen muss. Aber muss ich da meine Ausbildungsvergütung miteinberechnen? (->Umsatzgrenze 17 500€..) Oder zählt da lediglich das, was ich mit meiner selbständigen Tätigkeit verdiene? Denn da würde ich im Jahr nicht über die 17 500€ kommen.

Was würde abgesehen davon noch an Abgaben anfallen wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat? Bestünde trotz Anmeldung eines Kleingewerbes die Möglichkeit nebenbei noch auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten? Oder zumindest Auf Lohnsteuerkarte über die 50-Tage-Regelung?

Sorry falls ein paar blöde Fragen dabei sind, wie gesagt, ich habe keine Ahnung davon ;)

Vielen Dank schon mal!

Simone

Ausbildung, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, nebenjob, Steuern, Abgaben, Gewerbeschein

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