Mir wurde geraten einen Antrag nach § 907 Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben für mein P-Konto zu stellen da meine Einkünfte inklusive Sozialhilfe nach SGB XII dauerhaft unter der Freigrenze von 1410 Euro ist.
Was passiert wenn ich dies Beantrage ?
Ein Inkasso wirft mir quasi "Rechtsmissbrauch" vor weil ich mich die breite Palette des Vollstreckungsschutz ausnutze