Ruf einfach mal in der Dienststelle an (nicht über die Notrufnummer) und frag nach ob das geht. Dann fahren sie vielleicht mal dort vorbei, aber die Wohnung dürften sie ohne richterlichen Beschluss nicht durchsuchen. Dafür fehlt es dann an Beweisen, wenn es keinen Zeugen gibt der benannt werde kann. Eine Razzia wird man also wohl nicht erwarten dürfen.
Werfe mal § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit in dem Raum (oder §119 OWiG Grob anstößige und belästigende Handlungen, je nach Hintergrund). Dafür gibt es eine Geldbuße. Du wirst eine Anhörung vom Ordnungsamt erhalten, denn die Polizei leitet das dorthin weiter. Auch der Bußgeldbescheid kommt vom Ordnungsamt.
von welcher Summe reden wir denn? Der Freibetrag an Vermögen ist unnormal hoch, 15.00 Euro darf ein Bürgergeldempfänger haben, pro Kopf der Bedarfsgemeinschaft. §12 Abs. 2 SGB II. Im ersten Jahr (Karenzphase) sogar 40.000 Euro. Das Geld wird nicht angerechnet und muss auch nicht erst verbraten werden, bevor man Bürgergeld bekommt.
Ich würde einfach entspannt bei der Wahrheit bleiben anstatt da unrichtige Angaben zu machen. Wenn du etwas verschweigst und es kommt am Ende raus, kriegst du Probleme, die du sonst halt nicht hättest
Du könntest einen Antrag auf Bewertungsüberprüfung stellen. Dann muss die Bewertungskommission die Anforderungen der neuen Tätigkeiten deiner Stelle neu abgleichen. Dadurch kann sich etwas ändern, oder aber halt nicht.
Hier ein Beispiel IG Metall Gehaltsrahmentsrifvertrag Holz/Kunststoff BaWü:
" §5 Änderung der Eingruppierung
1. Ändert sich nach der erstmaligen Eingruppierung nicht nur vorübergehend eine Anforderung derart, dass eine andere Eingruppierung erforderlich erscheint, so ist auf schriftlichen und begründeten Antrag die bisherige Eingruppierung zu überprüfen. Antragsberechtigt sind der Betroffene, der Betriebsrat oder der Arbeitgeber."
Schau also für dein Bundesland und dein Industriezweig mal nach. Hol den Betriebsrat mit ins Boot. Im Zweifelsfall wendest du dich auch an die Gewerkschaft.
Der zusätzliche Stress, den du jetzt empfindest, wird natürlich nicht mit in die Bewertung einfließen. Das Arbeitsaufkommen ist eine rein organisatorische Sache und wenn es zu Rückstau kommt, weil es zu wenig Mitarbeiter gibt, liegt das Problem nicht an Schlechtleistung der Mitarbeiter, sondern an der Personalbedarfsplanung.
Die Mehrwertsteuer beträgt 59,62 €
373,39 € brutto / 1,19 = 313,77 € netto
Ist in der Tabellenüberschrift unglücklich dargestellt. Falls du das benötigst, müsstest du ggfls. noch einmal gesondert auffordern, dass es mitabgebildet wird?
Mal die Antworten der Steuerprofis hier abwarten...
Abgeändert wurde es aber auf unser beider Namen, mein Mann überwies konstatiert Abschläge.
Hiergegen habt ihr nicht widersprochen? Dadurch, dass dein Mann die Abschläge überwiesen hat, habt ihr eure Einwilligung in das geänderte Vertragsangebot gegeben (konkludentes = schlüssiges Handeln).
Für mich stellen sich mehrere Fragen. Wäre das denn nun tatsächlich so dramatisch, wenn das Guthaben jetzt zur Begleichung der offenen Forderungen verrechnet wird? Gezahlt werden müssten die doch sowieso und die Verzugszinsen werden sich dadurch reduzieren. Angesichts der Tatsache, dass das Geld doch die letzten Monate abgebucht / überwiesen wurde, war es auch vom Konto weg und wurde von euch nicht in eurem finanziellen Spielraum einkalkuliert. Was hätte man unter. Strich nun mit den 1.000 Euro Guthaben auf der einen Seite gewonnen, wenn auf der anderen Seite eine Forderung steht, die durch den Zahlungsverzug stetig wächst bzw. ohnehin schon höher ist als die ursprünglich fällige Summe?
Da auf eurer Seite des Vertrags zwei Personen eingetragen sind, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das Guthaben des Vertrages wir dir zugerechnet, zu dir besteht zu dieser Verbrauchsstelle eine offene Forderung.
Schau mal in den AGBs / Allgemeine Stromlieferbedingungen deines Versorgers. Ganz weit hinten findest du Angaben zu Streitbeilegungsverfahren, dort könntet ihr euch auch noch hinwenden.
Hier am Beispiel von e.on:
"Wenn wir gemeinsam keine Lösung finden, haben Sie, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. zu wenden. (...) Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. ist für uns als Ihr Energielieferant verpflichtend. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon 030-27 57 24 00, info@schlichtungsstelle-energie.de, https://www.schlichtungsstelle-energie.de
Zusätzlich stellt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Informationen zu Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Strom und Erdgas, zu geltendem Recht und den Rechten von Privatkunden zur Verfügung. Kontaktdaten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon 0228 14 15 16, verbraucherservice-energie@bnetza.de
Das ist ärgerlich, aber leider muss man sich selber vergewissern, dass man nichts mitnimmt, wenn man das Auto bewegt. Ich hab beim voraus vom Parkstreifen rausfahren mal ein paar Gehwegplatten mitgenommen, die Glasfaser-Bauarbeiter dort aufgestapelt hatten. 10 min zuvor von meinem Küchenfenster aus waren sie noch nicht zu sehen! Polizei kam für die Unfallaufnahme, da die Bauarbeiter der deutschen Sprache auch nicht mächtig waren und durfte mir dann noch anhören, dass ich selber schuld hatte, hätte auch ein kleines Kind sein können. Hatte nen Beamten mit ziemlich schlechten Tag erwischt. Bin also auch auf den Kosten sitzen geblieben bzw. hab dann einfach mit der Macke im Lack gelebt.
Also ja, verbuche es als Sh*t happens. Passiert den Besten, auch wenn es das nicht sollte.
Bei Echtheit hat das sicher für eine eingefleischten Fußballfan mit Sammelleidenschaft einen gewissen Wert. Ob dieser 2.800 Euro beträgt oder nicht, oder ob dieses Angebot schon damals überhöht war, übersteigt sicher die Kompetenz dieses Forums. Was vor knapp 10 Jahren geboten wurde, kann mittlerweile weniger sein, da es an Aktualität verloren hat, oder auch mehr. Es kann auch sein, dass etwas einen gewissen Wert hat, bzw. Schmerzgrenze, aber einfach keine Nachfrage da ist.
Vielleicht findest du für so etwas einen entsprechende Sachverständigen, der das Trikot aus nächster Nähe begutachten kann.
Das kann man für deinen Einzelfall nicht vollständig beantworten. Für eine Externenprüfung müsste man aber das anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit als berufspraktische Tätigkeit nachweisen. Also 4,5 statt 3 Jahre.
Ich sehe hier keine Straftat, sofern es offensichtlich ist, dass die Seite des Buches alles andere war als ein Dokument, an dem du etwas manipuliert hast um den Schein zu erwecken, du hättest etwas offizielles.
Auch außerhalb des Strafrechts gibt es Gesetze, die dich für etwas heranziehen, was nicht erlaubt ist. Im Privatrecht kann jemand Unterlassung von dir fordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch Apple könnte dich sanktionieren, in dem sie dich z.B. für die Nutzung einiger Features sperren.
Mit der Angst, die du empfindest, musst du natürlich jetzt lernen zu leben. Das ist dein Gewissen, was sich meldet, dass ein Dumme-Jungen-Streich vielleicht doch auch mal Konsequenzen haben kann.
Persönlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass du eine Strafe erhältst.
Wenn du etwas in Gebrauch hast und dann ein Mangel auftritt, wie ein plötzlicher defekt, kannst du die ersten 24 Monate nach Kauf Gewährleistungsrechte geltend machen.
Eine Retoure ist nicht mehr möglich. Amazon könnte dir einen neuen Artikel zuschicken, den alten reparieren lassen oder dir den Kaufpreis gegen Rücksendung erstatten. Dafür wendest du dich am besten direkt an den Kundenservice
Ich hatte einen Bildungskredit bei der KfW Bank und es lief alles super. Es gibt auch eine Karenzphase, man kann den Auszahlungszeitraum verkürzen und vorzeitig tilgen. Du musst allerdings durch Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, dass du weiterhin berechtigt bist, den Kredit zu erhalten. Die Höhe des Auszahlungsbetrags kannst du variabel anpassen.
Wenn der Auftrag zur Überweisung komplett abgeschlossen ist, betrifft die Sperrung des Zugangs wirklich nur den Zugang an sich. Die Überweisung hast du dann quasi schon auf die Reise geschickt, sie ist bei der Bank dann zurzeit noch geparkt.
Diese Frage würde ich dem Kundenservice der Bank stellen, die deine Daten direkt einsehen können. Da erhältst du dann die beste Auskunft, alles andere hier wäre nur Rätselraten, da niemand den Einzelfall kennt
Zunächst erhältst du das Bußgeld von der Bußgeldstelle. Es erfolgt eine Eintragung im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt. Von dort aus erfolgt eine automatisierte Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, von der du anschließend eine schriftliche Ermahnung erhältst. Maßgeblich für den Punktestand ist der Tatzeitpunkt, es ist also vollkommen wumpe, dass vielleicht auch nur einen Tag später ältere Punkte gelöscht werden.
Mit der Ermahnung verbunden ist die Empfehlung zur Teilnahme am Fahreignungsseminar. Die ist aber freiwillig und kann auch ignoriert werden. Hilft aber beim Punkteabbau (dadurch kann man 1 Punkt abbauen).
Die Ermahnung ist Voraussetzung für ein späterer Entzug der Fahrerlaubnis, wenn man kontinuierlich Punkte aufbaut. Fun fact: bei einem Entzug des Führerscheins wegen Punkten (wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen) , darf man eine MPU machen, da die Kraftfahreignung seitens der Behörde angezweifelt wird.
Punkte, die gelöscht werden, zählen nicht mehr zu deinem Punktekonto dazu. Sie sind noch protokolliert (archiviert), dürfen aber nicht mehr für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen gegen dich verwendet werden. Wichtig noch einmal: maßgeblich ist immer der Punktestand zum Tatzeitpunkt auch wenn die Behörde pennt und erst nach ein paar Monaten etwas schickt.
Der neue Verstoß mit 2 Punkten bleibt 5 Jahre gespeichert.
Wenn du wenig Geld zur Verfügung hast, kannst du beim Amtsgericht erst einmal einen Beratungsschein beantragen und dann später auch Prozesskostenhilfe erhalten.
Klarna kann grundsätzlich nichts für deine Misere und den Ärger mit dem Händler, der bei Ali verkauft hat. Mit Klarna musst du super vorsichtig sein, die fackeln auch nicht mit Inkasso und Schufa-Einträgen.
Ich würde mich auf das verlassen, was die Anwältin sagt, so sehr du auch emotional involviert und deshalb im Zwiespalt bist.
Wer könnte einen besseren Rat geben, als eine (Fach-)Anwältin, die die komplette Vorgeschichte kennt?
Bei Kreditgebern hilft es, sie einfach mal in der Suchmaschine einzugeben und den Namen um das Wort "Erfahrungen" zu ergänzen. Meist landet man dann auf Trustpilot und Co. Ich kenne den Laden nicht, aber Google sagt zu deiner ersten Frage wohl "ja".
Zu deiner zweiten Frage kann ich antworten: Ja, auch ein solcher Kredit wirkt sich auf die Schufa aus.
Auf dieser Seite findest du Informationen zum Energieverbrauch mit dem Warmwasserboiler. Da ist eine Tabelle, in der steht, wie viele Kilowattstunden (kWh) du bei unterschiedlicher Benutzung verbrauchst.
https://www.bewusst-heizen.de/boiler-ausschalten-oder-anlassen/#:~:text=Die%20meisten%20Menschen%20denken%2C%20in,Stunden%20oder%20Tage%20nicht%20benutzen.
Das kannst du dann mit deinem Stromtarif verrechnen. Wenn du den Strom nicht selber zahlst, dann ist das mit in deiner Miete. Der Abschlag ist dann möglicherweise etwas höher, als dein tatsächlicher Verbrauch und du erhältst bei deiner Nebenkostenabrechnung eine Gutschrift, wenn du weniger verbrauchst. Du solltest mit deinem Mietvertrag vergleichen, was dazu geregelt ist. Es sollte die Kaltmiete und ein pauschaler Abschlag für die Nebenkosten vereinbart worden sein.
Ich wüsste aber ansonsten nicht, warum man sich bei 22qm gegen 150 Euro beschweren könnte. Ich dachte eigentlich, solche Wohnungen kosten mindestens das doppelte. Meine erste kleine Wohnung in fast derselben Größe vor fast 15 Jahren war schon mit 300 Euro angesetzt worden (plus Strom und Internet). Das ist ja echt ein Schnäppchen bei dir.
So wie ich es verstehe, steht da, dass das, was dir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt wird, mit dem verrechnet wird, was möglicherweise noch der Arbeitsagentur zustehen könnte. Ausserdem steht da, dass, sofern du deinerseits dem Arbeitgeber noch etwas schulden solltest, diese Ansprüche gegen dich verrechnet werden mit dem, was der Arbeitgeber noch an Beiträrgen zu leisten hat (AG-Anteile? Sehr unspezifisch). Du bekommst also an Lohn das ausbezahlt, was übrig bleibt, wenn der Arbeitgeber eventuelle Ansprüche der Arbeitsagentur und seine eigenen eventuellen Ansprüche gegen dich verrechnet hat.
Die Community möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Ich bin auch kein Aufhebungsvertrags-Experte. Aber von Überstunden lese ich hier nichts. Also weder positiv noch negativ.