Frage zur ERA-Stufe und Gehalt gemäß Tarifvertrag IG Metall Hessen?

Guten Morgen,

ich hätte eine Frage bezüglich meiner aktuellen Gehaltseinstufung gemäß dem Tarifvertrag IG Metall Hessen zu klären.

Zurzeit arbeite ich in einer Fachabteilung und erhalte eine Vergütung gemäß Entgeltgruppe 6, die den Anforderungen meines derzeitigen Arbeitsplatzes entspricht. Vor Kurzem wurde mir die Gelegenheit gegeben, in einer anderen Fachabteilung mit abweichenden Anforderungen zu unterstützen. Es sieht so aus, als ob ich zukünftig als Springer in dieser neuen Abteilung einspringen werde, sei es bei Vertretungen während Krankheits- oder Urlaubszeiten oder bei allgemeinen Arbeitsbelastungen. Dennoch werde ich weiterhin meine Haupttätigkeit in meiner aktuellen Fachabteilung ausführen müssen.

Bisher wurde mir keine zusätzliche Vergütung angeboten. Angesichts des gestiegenen Arbeitsaufkommens und des zunehmenden Stresses, insbesondere aufgrund der sich ansammelnden Arbeit in der anderen Abteilung, erwäge ich eine angemessene Anpassung meines Gehalts. Daher frage ich mich, ob ich Anspruch auf eine höhere ERA-Stufe habe oder welche Argumente ich meinem Abteilungsleiter gegenüber vorbringen kann, um eine entsprechende Gehaltserhöhung zu rechtfertigen. Mein Abteilungsleiter schlug vor, dass ich die andere Abteilung unterstütze.

Ich bin der Überzeugung, dass eine alleinige Leistungszulage nicht ausreicht, da die zusätzlichen Aufgaben, die ich übernommen habe, nicht direkt mit dieser Zulage zusammenhängen. Letztendlich trage ich mehr Verantwortung und Aufgaben als zuvor. Ich habe bisher eine 3,5-jährige Ausbildung im metallverarbeitenden Bereich absolviert.

Für Ihre fachliche Unterstützung und Ratschläge wäre ich äußerst dankbar.

Liebe Grüße

;)

Gehaltserhöhung
Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

Ausbildung, Kündigung, Rückzahlung, Ausbildungskosten, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag

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