Notar oder Anwalt?
Meine schwester will ihren beiden Kinder eine (gleiche) Summe schenken. Es gibt ein kleines Problem, der Lebensgefährte der Tochter ist insoferne involviert, dass er mit dem Geld hausbaut. Die Schenkende möchte sich irgendwie absichern, dass im Falle einer Trennung der Tochter diese für diese Summe einen Teil des Hauses dazu bekommt und drinnen wohnen bleiben darf. Muss man zum Notar oder genügt ein Anwalt?
3 Antworten
Um wirklich sicher einen Besitzanteil am Haus oder ein Wohnrecht darin zu vereinbaren, führt kein Weg um einen Notar und einen Eintrag ins Grundbuch herum.
Eine klassische Mitgift sozusagen.
Ich persönlich finde es immer merkwürdig, wenn ein Paar eine Immobilie kauft oder ein baut, und aber nur einer von beiden im Grundbucht steht bzw. nicht zu gleichen Teilen. Aber das ist letztendlich Geschmacksache, und es gibt auch Paare wo einer dem anderen Miete zahlt.
Du schreibst so als ob, der Partner deiner Nichte hauptsächlich das Haus baut, deine Nichte daran nur indirekt beteiligt ist, als ob es nicht ihr Haus wird.
Je nachdem wie hoch die Schenkung ist, und wie hoch die Kosten für die Immobilie sind, lässt sich doch der Anteil deiner Tochter leicht ausrechnen. Ein Wohnrecht wird deiner Nichte vermutlich nur dann eingeräumt, wenn ihr Anteil höher ist, als der ihres Partners.
Möglich wäre aber auch, dass deine Nichte das geschenkte Geld gar nicht in den Hausbau investiert, sondern ein eigenes Investment tätigt, so dass sie im Fall einer Trennung nicht auf das Haus ihres Partners angewiesen ist. Der Sinn einer Mitgift ist traditionell eine standesgemäße materielle Unabhängigkeit der verheirateten Frau. Das ist auch heute kein schlechter Gedanke finde ich.
Doch sie hat ein Wohnrecht da es sich um eine registrierte Partnerschaft handelt, aber keinen Anteil an der Immobilie. Ist der kleine Anteil ihres wenn sie sich mal trennen (Privatvertrag?).
der Lebensgefährte der Tochter ist insoferne involviert, dass er mit dem Geld hausbaut
Also wird das Geld dann von der Tochter dem Lebensgefährten geschenkt? Oder geliehen?
Die Schenkende möchte sich irgendwie absichern, dass im Falle einer Trennung der Tochter diese für diese Summe einen Teil des Hauses dazu bekommt und drinnen wohnen bleiben darf. Muss man zum Notar oder genügt ein Anwalt?
Wie soll das aussehen? Entweder wird sie gleich Miteigentümerin, oder lässt sich ein Wohnrecht eintragen, alternativ wäre auch die Absicherung durch eine Grundschuld möglich, aber dann kann sie nicht drin wohnen bleiben... Aber ob das wohnen bleiben Sinn macht, wenn man sich getrennt haben sollte?
Und ja, dafür braucht man zwingend einen Notar.
Aber ob das wohnen bleiben Sinn macht, wenn man sich getrennt haben sollte?
Sie hätte glaube ich mit den beiden Kindern ein Recht drinnen zu bleiben.