Nichtabnahmeentschädigung bei Forward-Darlehen: Bank will Höhe nicht nennen

Support

Liebe/r PatrickL,

ich möchte Dich bitten, Fragen nicht mehrfach zu stellen. Gib der Community etwas Zeit, um auf Deine Frage zu reagieren.

Wenn Du dann - nach ein paar Tagen - dennoch das Gefühl hast, noch nicht genügend Rat bekommen zu haben, kannst Du unterhalb Deiner Frage auf den Link "Noch eine Antwort bitte" klicken. Dann erscheint Deine Frage im Bereich "Offene Fragen" an entsprechender Stelle und die Community weiß, dass Du weitere Antworten benötigst. Deine Fragen werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

5 Antworten

Vielen Dank für die Antworten, auch wenn sie mich nicht wirklich weiterbringen...

Ich kann also entweder alles bei den alten (schlechten) Konditionen belassen oder kündigen und dann eine Phantasiesumme unbekannter und unbegrenzter Höhe erwarten :-( Insofern werde ich es also lassen, denn wenn die Bank dann 50.000€ oder gar mehr verlangt, habe ich ja "verloren"...

Schade!

LittleArrow  17.04.2015, 15:01

Wie kommst Du auf € 50.000?

Man müßte natürlich die Vertragsdetails kennen, um eine solche Zahl zu produzieren bzw. zu widerlegen.

Selbst wenn Du den abgeschlossenen Forwardvertrag in den Kreditvertrag umwandelst, hast Du vielleicht noch vertragliche Rechte zu Sondertilgungen oder zur fristgerechten Kündigung 10 Jahre nach Vollauszahlung gemäß § 489 BGB.

0

Sehr geehrter Herr PatrickL,

Banken haben schon gute Gründe, weshalb Sie nicht so einfach mit den Berechnungen herausrücken. Zum Einen möchten sie so viel abrechnen wie irgendmöglich. Das erreichen sie am ehesten dann, wenn der Darlehensnehmer sich schon bei einer anderen Bank verpflichtet hat, denn dann kann man auch eine Traumsumme aufschreiben und der Darlehensnehmer muss zähneknirschend zahlen oder den Rechtsweg beschreiten.

Andererseits machen sie sich mit jeder vorab erteilten Abrechnung angreifbar, denn Forwarddarlehensentschädigungsberechnungen stimmen schon deshalb so gut wie nie, weil Banken nicht imstande sind, die zinsfreie Vorlaufzeit korrekt zu berücksichtigen. Sie unterstellen regelmäßig eine Zinspflicht bereits ab dem Termin der Erklärung der Nichtabnahme, weil sie für die Berechnung auf Programme zur Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung zurückgreifen. Damit übertreiben die Banken aber den Zinsschaden.

Schließlich ist noch zu bemerken, dass Sie selbst vertragsbrüchig werden, indem Sie einen Vertrag nicht einhalten. Da können Sie vom Vertragspartner nicht verlangen, dass er Ihnen dann auch noch entgegenkommenderweise etwas ausrechnet. Doch dafür gibt es Kontaktadressen im Internet. Achten Sie nur darauf, dass Ihnen wirklich eine Nichtabnahmeentschädigung für ein Forwarddarlehen ausgerechnet wird, keine übliche Nichtabnahmeentschädigung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt

LittleArrow  17.04.2015, 14:53

Doch dafür gibt es Kontaktadressen im Internet.

Ja, die gibt es. Aber was diese Kontaktadressen zum Zeitpunkt 18.04. ausrechnen, ist für die Forward-Bank bei Kündigung zum 31.05. nicht bindend. Und wenn die Entschädigungsforderung der Bank um - sagen wir - € 5.000 höher liegt, dann ist die Enttäuschung des Fragestellers natürlich groß bzw. größer. 

Der Fragesteller ist also ohne eine Entschädigungsindikation der Bank vor seiner definitiven Entscheidung echt "gekniffen". Und ob er im Nachhinein die geforderte Nichtabnahmeentschädigung der Bank  - aufgrund der Indikation seitens der Kontaktadressen - gerichtlich wirksam anfechten kann, ist sicherlich auch noch sehr fraglich. Einen echten Vertragsauflösungsgrund (z. B. Arbeitsplatzwechsel, Umzug, Todesfall, Scheidung) hat der Fragesteller ja nicht.

0

Angesichts der seitdem gefallenen Zinsen möchte ich diesen Kredit nun nicht abrufen

Das stimmt so nicht ganz. Ein Forward-Darlehen ist keine Option auf ein zukünftiges Darlehen,  sondern bereits ein Darlehen, das jedoch über eine Absicherung durch die Bank die heutigen Zinsen im Prinzip für das Darlehen gewährt, obwohl Zinsberechnung und Tilgung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Damit ist klar, daß die Bank Kosten für die Zinsabsicherung hat, die an Dich durch einen Aufschlag weitergegeben werden. Dazu kommen die gewöhnlichen Refinanzierungskosten der Bank für das Darlehen.

Aus diesem Grund ist klar, daß die Bank, die sich zu sinnvollen Konditionen ja über eine Vertragslaufzeit abgesichert hat, diese Absicherungen auflösen muß, wenn nun der Kunde den Vertrag auflösen möchte. Das sind die Forward-Kosten bis zum eigentlichen Darlehensbeginn und die Finanzierungskosten für das Darlehen selbst. Tatsächliche Kosten berücksichtigen, daß die Bank ja noch eine Marge in den zukünftigen Beträgen versteckt hat und daß Du Tilgungen und ggf. sogar Sondertilgungen leisten wirst.

Die erste Nachricht der Bank war daher (normalerweise kann man bestehende Verträge ja nicht einfach kündigen): ja, wir gestatten die Nichtabnahme = Vertragsauflösung ausnahmsweise.

Die zweite Nachricht der Bank ist auch klar: wir können die Berechnung durchführen, müssen aber den genauen Kündigungszeitpunkt wissen. Da wirst Du mit der Bank sprechen müssen, um zunächst ein Angebot über eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erhalten, das dann angenommen wird oder nicht. Die Berechnung ist nicht ganz trivial, so daß die Bank diesen Aufwand nur bei einer ernsthaften Absicht treiben will.

Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung berechnet sich typischerweise nach der Differenz zwischen dem Ergebnis aus geplanten Ratenzahlungen und der risikolosen Anlage der durch die Nichtabnahme freien Mittel. Dabei sind potentielle Sondertilgungsoptionen zu berücksichtigen. Daraus folgt jedoch auch, daß wenn der Vertrag keine hohen Sondertilgungen erlaubt, die Forwardkosten und die Differenz des damals zugesicherten und des heutigen Zinsniveaus die Rechnung bestimmen. Du dürftest also in den meisten Fällen nicht wirklich deutlich vom niedrigen Zins profitieren können. Mit anderen Worten: es wird sich sehr wahrscheinlich nicht lohnen, in einen optisch günstigeren Vertrag umzutauschen.

Aufgrund der Unsicherheiten im Zinsgefüge lohnen sich Forward-Darlehen auf mehr als zwei Jahre im voraus praktisch nicht. Du hast das - wenn ich das recht verstehe - auf fast vier Jahre abgeschlossen. Das war wagemutig und die Risiken davon hast Du wahrscheinlich nicht betrachtet.

Noch ein Punkt, um mit einer positiven Perspektive zu enden: da wir in den nächsten zwei Jahren ja wieder mit Marktzinserhöhungen rechnen, kann es durchaus sein, daß Du jetzt zwar nicht im Zinstief Dein Forward-Darlehen abgeschlossen hast, wohl aber bis Ende 2016 die Konditionen im Vergleich zu üblichen Marktkonditionen dar nicht mehr so schlecht dastehen werden, da sich das lange Ende der Zinsstrukturkurve wieder heben wird.

LittleArrow  17.04.2015, 14:43

Das ist sehr sorgfältig analysiert und beschrieben. DH!

0

Rechne dir einfach mal den Differenzzinssatz aus.

Beispiel - dein Darlehenszins beträgt 3 % / der heutige Zinssatz liegt bei 1,8 %  Differenz von 1,2 % hochgerechnet auf die Summe und Laufzeit (max. 10 Jahre)

LittleArrow  16.04.2015, 16:02

Schön, wenn das so einfach ginge;-)

Man müßte nur noch den Zahlungsrhythmus und die Tilgungshöhe kennen. Aber auch das reicht nicht, denn es fällt noch ein Zinsschaden zwischen dem Berechnungszeitpunkt und dem planmäßigen Auszahlungszeitpunkt an.

1
Apolon  16.04.2015, 18:51
@LittleArrow

sicher hast Du recht,

aber mit dieser Formel kann man in etwa grob rechnen was man als Ablösesumme zahlen darf.

0
PatrickL 
Fragesteller
 16.04.2015, 23:05

Hm, dann würde es sich ja nicht lohnen, wenn ich genau die Differenz zum heutigen Zinssatz zahlen muss, denn das wäre ja auch das, was ich bei einem dann neu abzuschließenden Darlehen bekäme.

0
LittleArrow  17.04.2015, 15:54
@PatrickL

@ PatrickL: Auf den ersten Blick würde sich das nicht lohnen, aber vielleicht auf den zweiten;-)

Du hast nämlich gar nichts über die Laufzeit, Tilgungsquote, Sondertilgungsmöglichkeiten und andere Flexibiliesierungsaspekte des abgeschlossenen Forwarddarlehns und über Deine persönliche Verschuldungsplanung geschrieben! 

Nur ein Beispiel: Wenn das abgeschlossene Forwarddarlehn eine Festzinssatzbindung für 10 Jahre ab Auszahlungszeitpunkt enthält, dann hast Du ein Zinsveränderungsrisiko bei der Anschlussfinanzierung nach diesen 10 Jahren. Wenn Du etwas risikoscheu oder auch nur etwas realistisch bist, mußt Du von einem dann höheren Anschlusszins ausgehen. Sofern Du also nicht die komplette Rückzahlung innerhalb oder zum Schluss dieser 10 Jahre planst, dann wäre doch ein Darlehn mit längerer Zinsbindungszeit (z. B. bis zur letzten Tilgungsrate) möglicherweise und trotz geringfügig höherem Sollzinssatz eine bessere Alternative. Und diese Planungssicherheit gegenüber dem Anschlussfinanzierungsrisiko wäre schon ihren Preis wert, möglicherweise auch einige tausend Euro Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des bestehenden Forwarddarlehns. Vorausgesetzt, Du kannst die sofort fällige Entschädigung auch finanziell leisten;-)


0

Die Bank kann Ihnen die Höhe der Nichtabnahmentschädigung deswegen nicht nennen, weil die Berechnung immer auf Basis des aktuellen Rechnungszinses erfolgt. Das heißt, sie muss immer den genauen Termin verbindlich wissen.