Mitbewohnerin ist vor Ablauf der gesetzlichen Frist ausgezogen. Das leere Zimmer haben zur Abstellung von 2 Wäscheständern genutzt. MW verlangt Miete zurück?
Hallo zusammen!
Ich hoffe ich bin hier nicht völlig falsch und ihr könnt mir in Sachen Mietrecht weiterhelfen.
In unserer WG (4 Leute / eine davon Hauptmieterin, die anderen Untermieter) hat unsere Mitbewohnerin gekündigt (3 Monate Frist) und ist noch am selben Wochenende ausgezogen. Das Zimmer stand nun also für 3 Monate leer. In dieser Zeit haben wir das Zimmer genutzt um Wäscheständer (und für eine Woche zwei saubere Fahrräder) abzustellen. Außerdem haben wir der Nachmieterin angeboten, schon 3 Tage vor Beginn ihres Mietvertrages einen Schrank und einen Schreibtisch im Zimmer abzustellen, damit zum eigentlichen Einzug nicht mehr so viel hin und her getragen werden muss. (Dafür haben wir kein Geld bekommen.) Das Mietverhältnis hat wie gesagt erst im nächsten Monat begonnen und der offizielle Einzug (auch mit den restlichen Möbeln) hat sogar noch gar nicht stattgefunden.
Die alte Mitbewohnerin hatte bis zum Ende ihrer Mietzeit ihren Hausschlüssel und konnte jederzeit kommen und gehen, was sie auch getan hat um hin und wieder Post abzuholen. Weiterhin gab es zum Ende des Mietverhältnisses keine Übergabe des Zimmers, die Mitbewohnerin hat lediglich den Schlüssel in die Wohnung gelegt als niemand da war.
2 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses haben wir einen Brief von der alten Mitbewohnerin bekommen und sie will die Mietkosten für 1,5 Monate erstattet bekommen (da wir das Zimmer ja seit mindestens 1,5 Monaten ungefragt anderweitig genutzt hätten, was sie laut eigenen Angaben beim Abholen der Post bemerkt hat). Hierbei bezieht sie sich auf §536 Absatz 1 BGB und §537 Absatz 2 BGB.
Wir sind uns relativ sicher, dass §536 Abs. 1 keine Anwendung findet, da sie als Mieterin nie den "Mangel" bei der Hauptmieterin angezeigt hat und wir damit den Mangel nicht beseitigen konnten (§536c Abs. 2).
Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob die Zwischenlagerung von ein paar Möbeln als vollständige "Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten" (§537 Abs. 2) zählt. Wenn die alte Mitbewohnerin doch noch die genannten 3 Tage lang das Zimmer nutzen hätte wollen, hätten wir ja jederzeit den Tisch und den Schrank in unseren Zimmern unterbringen können.
Deswegen lange Rede kurzer Sinn: Sind die Vorderrungen der alten Mitbewohnerin nach Rückzahlung der Miete rechtens?
2 Antworten
Ja, sie fordert ja nicht alle 3 Monate sondern eine Nutzungsentschädigug von 1,5 Monaten. Es gild die uverletzlichkeit des Wohnraumes und das habt ihr mit der Nutzung als Trockenraum gebrochen.
Der VM hat die Mieträume nicht ungefragt vor Übergabe zu betreten und erst recht nicht zu nutzen.
Auch wenn die MW ausgezogen ist, sie hat weiterhin die Miete gezahlt, es war weiterhin ihr angemietetes Zimmer!
Ihr hättet dieses Zimmer weder betreten noch nutzen dürfen.
Die MW ist im Recht!
Dazu bedarf es keiner Paragraphen!