Ist das eine Privateinlage oder nicht?
Hallo zusammen und danke vorab für die Antworten! Folgendes Szenario:
- Kleinunternehmer, Geschäftskonto bei Fyrst
- Erhalt einer Bezahlung einer Rechnung in Bar
- Das Geld soll aufs Geschäftskonto. Dafür könnte man zum Geldautomaten, das schließen wir hier aber mal aus. Stattdessen folgende Frage:
Könnte ich nun vom Privatkonto den entsprechenden Betrag auf das Geschäftskonto überweisen, sodass das als "Einzahlung des in Bar erhaltenen Betrages" zählt? Oder ist das dann direkt eine Privateinlage und zählt entsprechend nicht als Gewinn?
Hintergrund: Ich möchte ein neues Produkt für Geschäftszwecke kaufen und mit dem Geschäftskonto bezahlen. Dafür muss logischerweise auch das in Bar enthaltene Vermögen auf dem Konto sein. Gibt es da also eine andere Option als die Einzahlung am Geldautomaten?
Bei der Logik habe ich mich etwas verrannt, daher die Frage. Ich hoffe es ist verständlich! Danke!
1 Antwort
Wenn Du was überweist, wie soll das dann als Bareinzahlung zählen?
Korrekt wäre, den Erlös als Einnahme in der Kasse zu buchen und dann privat zu entnehmen. Wenn Du dann tatsächlich welchen Betrag auch immer vom Privat- auf das Geschäftskonto überweist, ist das eine Privateinlage. Aber irgendwie und irgendwo muss der Erlös natürlich auch erfasst werden.
Du liegst richtig. Du musst das auch gar nicht auf das Geschäftskonto einzahlen, wenn Du dort die Liquidität nicht brauchst.
Top, danke. Brauche ich, da ich wie oben beschrieben mit dem Geschäftskonto etwas kaufen und entsprechend darüber Geld überweisen möchte. Ich bedanke mich!
Sprich, es wäre eine Privatentnahme aus der Kasse, auf die direkt eine Privateinlage auf das Geschäftskonto folgt, korrekt? Der Gewinn bleibt logischerweise der gleiche, wird nur von der Kasse über den Umweg des Privatkontos auf das Geschäftskonto eingezahlt.
Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege.