Hallo, muss die AVmG steuerpflichtig im Ges.brutto enthalten sein?
Hallo, mein AG zieht die AVmG-Summe vom Gesamt-Brutto, auf der Lohnabrechnung, ab und dann errechnet er aus der neuen Bruttosumme, welche auch auf der Abrechnung erscheint, die Lohnsteuer, welche er an das Finanzamt abführt. Es ändert natürlich auch den Soli usw. Dies ist der erste AG der das macht. Beim Vorgänger war alles übersichtlich und nachvollziehbar. Es handelt sich um die Übernahmefirma des Vorgängers. Nun muss ich nachzahlen, habe aber erst mal Widerspruch eingelegt, um mich kundig zu machen. Es ist doch das Gesamt-Brutto was Lohnsteuerpflichtig ist, oder nicht?! Vorab schon mal Danke für die Antworten.
1 Antwort
Ich nehme an, daß der erste Teil der Ausführungen sich auf die Gehaltsabrechnung bezieht, während der zweite mit dem Widerspruch sich auf einen Einkommensteuerbescheid bezieht. Richtig?
Wenn es sich um z.B. einen Riestervertrag von vor 2004 handelt, bestand die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung, d.h. der Zuschußbetrag wird vom Gehalt abgezogen, separat besteuert, und später wieder als Zahlbetrag auf den Riestervertrag aufaddiert, von wo er dann überwiesen wird.
Natürlich wird die Lohnsteuer auf das Gesamtbrutto zu zahlen sein, aber wenn im Brutto ein AG-Anteil für den Riestervertrag enthalten ist, der pauschal besteuert wird, muß man diesen herausrechnen.
Kläre also erst mal, welche Art von Vertrag das ist und wer die Steuern wofür zahlt.