Geld geliehen - Partner verstorben -Finanamz will Erbschaftssteuer?
Mein Vater lebte mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Er lieh ihr im Jahre 2011 50.000 € zinsfrei und überwies den Betrag auf ihr Konto. ( Überweisung ist belegbar) - Zudem bezahlte er an die Tochter der Lebengefährtin Miete für die Mitbenutzung der Wohung der Lebengefährtin, obwohl seine Lebengefährtin Niesbrauchrecht für das gesamte Haus hatte. Das verliehene Geld sollte geliehen werden um die Tochter der Lebengefährtin bei einem Bauprojekt zu unterstützen.
Dies hat mein Vater im Kreise seiner Kinder und Enkelkindern ca 4 Monate vor seinem Tod erklärt.
Mein Vater hatte seit März 2017 einer Berufsbetreuerin welche sich nicht darum gekümmert hat. Sie hat ihm aber das Sparbuch, welches zuvor auf den Namen der Lebensgefährtin lief und auf welches er als Begüsntigter eingetragen war weggenommen.
Die Lebengefährtin starb vor 1 1/2 Jahren und mein Vater vor Kurzem ebenfalls. Nun wurden die Sparbücher der Lebensgefährtin umgeschrieben auf meinen Vater, da er Begünstigter war. Das Finanzamt fordert nun Erbschaftssteuer auch für das gesamte Geld.
Wären die Zeugenaussagen und der Überweisungsbeleg ausreichend um Widerspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und den Steuerpflichtigen Betrag um diese 50.000 € zu mindern?
2 Antworten
Kernfrage ist, ob es sich um eine Darlehensrückzahlung (keine Erbschaftssteuer) oder eine Erbschaft (Erbschaftsteuer) handelt.
Es wird schwierig sein, den Zusammenhang der geliehenen 50.000 € mit den jetzt umgeschriebenen Sparbüchern herzustellen, auch wenn es Zeugen und einen Überweisungsbeleg gibt.
Sinnvoller wäre es, die Erbschaft (Sparbücher) auszuschlagen und von den Erben die Darlehensrückzahlung zu verlangen.
Kann aber kitzlig werden, da der Nachweis der Leihe über die 50.000 € nirgends in Form eines schriftlichen Vertrages fixiert ist. Und dann sind die Sparbücher auch weg.
Das Problem mit den geliehenen 50000 ist mir nicht verständlich.
Wer ist denn der Steuerpflichtige, der da den steuerpflichtigen Betrag mindern will.
Mein verstorbener Vater, bzw. ich als sein Rechtsnachfolger.