Freelancer aus Drittland - auftragsbasiert einstellen?
Guten Tag, ich habe einige Fragen, worauf ich keine konkreten Antworten im Internet finden konnte.
Als Werbeagentur möchte ich einen Freelancer (Designer) einstellen. Ohne festes Gehalt, auftragsbasiert.
Monatlich wird nicht mehr als 200€ gezahlt. Der Freelancer wohnt in der Türkei hat kein Gewerbe angemeldet.
Wie sollte dieses Zahlungsverhältnis am besten aufgabaut werden?
Ich kenne mich mit türkischem Steuersystem wenig aus aber ich würde gerne seine Steuern hier Zahlen, sodass er dort sich nicht drum kümmern muss.
Dazu gehören glaube ich auch die Versicherungskosten etc. oder?
Und wie sieht's mit der Buchhaltung aus? Wer schreibt was für eine Rechnung / Quittung? Was sollte der Servicevertrag (grob) beinhalten, damit steuerrechtlich alles ok ist?
P.S: Ich bin Einzelunternehmer aber bald werde ich eine UG gründen.
Besten Dank!
2 Antworten
Wenn dies "auftragsbasiert" erfolgt, dann handelt es sich nicht um eine Einstellung, sondern um die Vergabe von Werksverträgen. Die betreffende Person wird mit Dir daher im Minimum für jeden Auftrag die genauen Leistungsumfänge, Leistungszeiträume und einen Zahlungsplan vereinbaren. Weiterhin sollten Fragen der Gewährleistung und Nutzungsrechte an den Ergebnissen geregelt sein.
Der Freelancer stellt Dir dann auftragsgemäß Rechnungen (und ist für die steuerliche Behandlung selbst verantwortlich), die Du vorzugsweise in EUR bezahlst.
Da der Freeelancer für sich handelt, sind Themen wie seine Sozial- und Krankenversicherung kein Thema für Dich. Im Auftragsverhältnis werden nur die Aufgaben zugeteilt, Leistungsergebnisse entgegen- und abgenommen, sowie die Vergütung ausgezahlt.
Für die steuerliche Behandlung auf Deiner Seite kannst Du Deinen Steuerberater konsultieren.
ich würde gerne seine Steuern hier Zahlen
Das wird auch gar nicht anders möglich sein, denn die einzigen Steuern, die er in Deutschland auslöst, sind Umsatzsteuern, und da bist du (bzw. in Zukunft dann die UG) der Steuerschuldner.