Falscher Name auf der Rechnung: Gerät trotzdem Garantie?

2 Antworten

Nein, die Rechnung paßt zum Gerät (Gerätenummer, Liefertag). Die richtige Schreibweis eist eher für das Finanzamt wichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Eine Falschbezeichnung schadet in keinem Fall (falsa demonstratio non nocet) und kann daher jederzeit berichtigt werden. Auf die Garantie hat die fehlerhafte Bezeichnung keine Auswirkung.