Mit meinem Arbeitgeber habe ich 2008 einen Aufhebungsvertrag geschlossen, der ab Oktober 2009 für einen mehrjährigen Zeitraum monatliche Abfindungszahlungen vorsieht. Die Steuerpflicht für diese Zahlungen ist ist bekannt. Gibt es in diesem Fall auch Freibeträge? Bezüglich der Sozialversicherungspflicht wurde ich beim Abschluß des Vertrages 2008 von meiner Krankenkasse dahingehend informiert, dass die monatliche Zahlung mit 25% zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse eine Zahlungsaufforderung bekommen, die bei der Beitragsberechnung 100% ansetzt. Begründet wurde dies mit der Umstellung auf den Gesundheitsfonds. Wie kann man sich gegen die Ungleichbehandlung von Abfindungszahlungen (Einmalzahlung - monatlichen Zahlungen über einen festen Zeitraum) bezüglich der Sozialabgaben zur Wehr setzen.
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