Immobilienverkauf: Preis im Kaufvertrag doppelt so hoch angegeben, Grundschuldbrief, was wollen die?

Hallo!

Ein Gebäude soll veräußert werden. Ein Kaufinteressent möchte es erwerben, will dabei aber einen höheren Preis im Kaufvertrag stehen haben, etwa das Doppelte der vereinbarten Summe. Mit zum Einsatz kommen soll bei dieser abenteuerlichen Geschichte ein Grundschuldbrief, der beim Notar hinterlegt werden soll. (Damit der Verkäufer nicht wirklich den doppelten preis verlangt oder so)

Der Interessent will dabei Notarkosten und die höhere Grunderwerbssteuer bezahlen.

Vorab: Ich hab dieses Konstrukt und das genaue Vorgehen nicht verstanden und würde auf sowas auch nie eingehen. Es handelt sich beim Verkäufer aber auch nicht um mich.

Fragen:

Was will der Käufer erreichen? Es ginge ihm um weniger Steuern, erklärte er. Auch fiel das Stichwort "Spekulationssteuer", das m.E. nicht wirklich Sinn macht, weil der Käufer angeblich eine GmbH sein soll. Auch so kann ich mir nicht vorstellen, dass ein im Vertrag genannter Preis ohne eine belegte Zahlung steuerlich aussagefähig ist.

Ist dies eine betrügerische Masche (wie ich erahne) oder möglicherweise eine gängige im Immobiliensektor erfolgte Geschäftspraxis?

Was gibt es für mögliche Gründe für diese Vorgehensweise?

Kann es sein, dass der Vertreter des Kaufinteressenten sich dazwischenklemmt und das Objekt für bspw. 100k beim Verkäufer erwirbt und dem eigentlichen Käufer 200k abzwackt?

Wie sind die Gefahren hinsichtlich a) Insolvenz des Käufers b) Rückabwicklung des Kaufvertrags?

Kann dieses Konstrukt mit Geldwäsche zu tun haben?

Macht sich der Verkäufer schuldig als Mittäter für einen Kreditbetrug, wenn der Käufer mit dem Kaufvertrag bei der Bank Kredite beantragt? Oder hinsichtlich eines Steuerbetruges, falls der Erwerber tatsächlich Steuern "sparen" kann?

Bitte möglichst fundierte Antworten zu meinen schwammigen Fragen. Mir ist wichtig, dass ich dem Verkäufer mit konkreten Schilderungen dieses Geschäft ausreden kann.

Danke!

Grundschuld, Immobilienverkauf, Kaufvertrag, Steuern sparen, Abzocker
Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit entschlossen sich eine Bekannte und ich eine Immobilie zu erwerben. Ein entsprechendes Objekt ward schnell gefunden und es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in welchem beide als Käufer aufgeführt sind. Die entsprechende Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen. Für die Zahlung des Kaufpreises wurde eine Anzahlung vereinbart, der Restbetrag wird über monatliche Raten abgezahlt. Daher erfolgt die Grundbuchumschreibung auch erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Dies kurz zur Einleitung. Nun zum eigentlichen Problem:

Meine Bekannte möchte aus dem Kaufvertrag aussteigen. Der Kaufvertrag soll aber nicht rückabbgewickelt werden, sondern auf mich als alleiniger Käufer übergehen. Da aber die Raten in einer Höhe bemessen wurden, die ich nicht allein aufbringen kann, haben wir uns derart verständigt, dass sie die Raten weiter zahlt und ich ihr das Geld später zurück erstatte. Da ich mich aber verständlicherweise auf mündliche Absprachen nicht verlassen möchte, würde ich hier gerne eine rechtskräftige Vereinbarung treffen.

Meine Frage ist, wie kann man das von statten gehen lassen. Zunächst müsste ja der Kaufvertrag geändert werden und in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Welche Möglichkeit habe ich, meine Bekannte zur Zahlung der Raten vertraglich zu verpflichten?

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Hauskauf, Kaufvertrag, Ratenzahlung

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