Wer trägt meine Anwaltskosten bei gewonnenem Verfahren, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die mich brennend interessiert und ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

Zur Sache: Vor zwei Jahren wurde ich auf offener Straße verprügelt und bestohlen ("schwerer Raub"). Ca. drei Monate später hat man die Täter aufgrund meines Handys finden und festnehmen können. Bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, habe ich einen Anwalt aufgesucht, um Schmerzensgeld von den Täten einzufordern. Dem Anwalt habe ich mitgeteilt, dass ich finanziell nicht in der Lage bin ihn zu bezahlen und habe das Thema Prozesskostenhilfe angesprochen und nach weiteren Optionen gesucht. Der Anwalt war sich über den Ausgang des Verfahrens wohl sehr sicher, so dass nicht weiter auf die Kosten eingegangen wurde, auch wenn ich das Thema mehrmals angesprochen habe, dass ich nicht will, dass Kosten auf mich zukommen. Es kam etwas später zu dem Verfahren, bei dem die Angeklagten verurteilt wurde. Direkt im Anschluss wurde im Adhäsionsverfahren folgender Vergleich geschlossen:

  1. Die Angeklaten zahlen mir 400 Euro als materielle Entschädigung,

  2. Die Angeklagten zahlen mir 6000 Euro Schmerzensgeld,

  3. Anerkennung eines Feststellungsantrag für die Erstattung der Kosten von Folgeschäden,

  4. "Die Angeklagten tragen die Kosten des Adhäsionsverfahrens als Gesamtschuldner, wobei dem Vertreter des Verletzten (also mein Anwalt) die Verfahrens- und Terminsgebühren zu ersetzen sind."

Vor Gericht waren die Angeklagten auch guter Dinge die Schuld auf einen Schlag zu begleichen, doch vor ca. einem halben Jahr stellte sich heraus, dass bei beiden Angeklagten kein Cent zu holen ist (auch eine Zwangsvollstreckung hat nichts erbracht). Und als das nicht ärgerlich genug für mich wäre hat sich jetzt mein Anwalt bei mir gemeldet und möchte einen Ausgleich der Anwaltskosten in Höhe von 2500 Euro von mir.

Jetzt meine eigentliche Frage: Ist das das richtige Vorgehen? Darf mein Anwalt jetzt die Kosten bei mir einfordern?

Ich habe ja immerhin mündlich bei der Aufsuche des Anwalts meine Situation geschildert (ich war zu der Zeit Student und hätte die Kosten nicht tragen können), auf die von mir angesprochene Prozesskostenhilfe wurde nicht eingegangen. Zusätzlich steht unter 4. des Vergleichs, dass die Angeklagten die Kosten erstatten müssen, und nicht ich.

Was sagt ihr dazu? Wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank und Liebe Grüße.

Anwalt, Anwaltskosten
Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht

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